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Hallo,
ich habe mir den Thread jetzt mal gut durchgelesen und muß sagen das Ihr komische Probleme habt.
Wir sind in der EG und in der Eg ist vieles erlaubt was garnicht in unserer STVZO vermerkt ist.
Ich kann nur sagen das solche minimal Umbauten nichtmal den Tüv intressieren.
Ich für meinen Teil habe einige Umbauten die es angeblich garnicht in Deutschlang gibt.
Ich habe sie aber mit Segen vom STVA und habe ebenfalls eine Plakette bekommen,ohne vorher wieder alles zurück zu bauen.
Liebe Grüße kalle
Die StVZO ist für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge geltendes Recht. Ohne wenn und aber.
Wenn irgendwelche Teile EG-Tyggenehmigungen aufweisen und sich herausstellt, dass sie mit der StVZO in keinster Weise kompatibel sind, wird der Betrieb dieser Teile auch hier untersagt.
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Kann ich zumindest bei einer Abweichung an einem Motorrad bestätigen.
Zitat:
Zitat von BolideV8
Hallo,
ich habe mir den Thread jetzt mal gut durchgelesen und muß sagen das Ihr komische Probleme habt. Wir sind in der EG und in der Eg ist vieles erlaubt was garnicht in unserer STVZO vermerkt ist. Ich kann nur sagen das solche minimal Umbauten nicht mal den Tüv intressieren.
Ich für meinen Teil habe einige Umbauten die es angeblich garnicht in Deutschlang gibt.
Ich habe sie aber mit Segen vom STVA und habe ebenfalls eine Plakette bekommen,ohne vorher wieder alles zurück zu bauen.
Hallo nochmal,
zur Frage welche Umbauten:
Beim letzten Forentreffen in Essen ist es einigen aufgefallen, welche "Größe" meine Kennzeichen haben.Aber da es die ja nicht gibt, habe ich meine Plaketten jawohl selbst gebaut oder ?
Und wie kommt die Tüvplakette dort hin ??
Das US Standlicht das heißt Blinker brennen mit 3 Watt mit dem Standlicht ist ebenfalls nicht vom Tüv moniert worden und hat die netten Herren auch nicht davon abgehalten mir zwei weitere Jahre freie Fahrt zu gewähren.
Ok mit der Bemerkung das nach vorne nur sechs Standlichter leuchten dürfen!!
Ok mehr habe ich ja auch nicht..
Das US Standlicht das heißt Blinker brennen mit 3 Watt mit dem Standlicht ist ebenfalls nicht vom Tüv moniert worden und hat die netten Herren auch nicht davon abgehalten mir zwei weitere Jahre freie Fahrt zu gewähren.
..
Im Ernst, das haben die gesehen und nichts gesagt ? Oder haben sie das übersehen ?
Ich hab´s genauso und zum TÜV wird es abgeklemmt.
MfG
Im Ernst, das haben die gesehen und nichts gesagt ? Oder haben sie das übersehen ?
Ich hab´s genauso und zum TÜV wird es abgeklemmt.
MfG
Klar das ist so richtig und bleibt auch angeklemmt und darf sein.
Es wird nur darauf geachtet, das die Blinker nicht zu stark leuchten.
Und dafür gibt es ja einen Widerstand. Es dürfen mit drei Watt gestrahlt werden...
Klar das ist so richtig und bleibt auch angeklemmt und darf sein.
Es wird nur darauf geachtet, das die Blinker nicht zu stark leuchten.
Und dafür gibt es ja einen Widerstand. Es dürfen mit drei Watt gestrahlt werden...
Wie, Widerstand ? Jetzt strahlen die Dinger mit 5 Watt.
Kannst Du das mal näher erklären ?
also wer Interesse an dem US-Tagfahrlicht oder dem US-Standlicht im Blinker hat, der kann sich gerne an mich wenden, ich kanns nämlich via Laptop problemlos programmieren, auch an BMW's die es nicht in den USA gab, z.B. 725tds, 728i usw.