


|
BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
04.05.2010, 20:33
|
#41
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
Ja, und jetzt? Das haben wir doch alles schon in meinem Beitrag #22 und den fortfolgenden geklärt...(vermutlich hast du nicht alles gelesen? Solltest du vor weiteren Äußerungen tun und dich darauf beziehen.)
Eine Urkundefälschung kommt tatbestandsmäßig nicht in Frage.
Gruß,
Kai
|
|
|
04.05.2010, 21:10
|
#42
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
|
Na dann ist ja alles in Ordnung.
Weiß zwar nicht woher das rührt, aber Du musst mir gegenüber nicht so agro sein.
Du hast Recht und ich verabschiede mich hiermit.
|
|
|
04.05.2010, 21:18
|
#43
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
Zitat:
Zitat von mm.dicker
Weiß zwar nicht woher das rührt
|
Ich bin grundsätzlich nicht "agro".
Ich reagiere nur leicht gereizt, wenn sich jemand mit falschen Informationen in eine Diskussion einschaltet, in der wesentliche Punkte bereits hinreichend besprochen wurden.
Denn sowas ist
1. Unhöflich denjenigen gegenüber, die sich die Mühe gegeben haben, die Fragen zu klären und deren Texte einfach (ungelesen) übergangen werden.
2. Wirkt es obstruierend bei jedem der irgendwann später dazu nachliest. Der stösst nämlich dann zum Ende eines eigentlich gehaltvollen Threads auf falsche Informationen.
Zu deinem Problem, dass du in die Bundeshauptstadt musst, wurde ja auch schon (teilw. von dir selbst) einiges gesagt.
Hier ist es noch am bürgerfreundlichsten gelöst in der Art, dass es für nicht nachrüstbare Fahrzeuge per Allgemeinverfügung ein vereinfachtes Verfahren zu Einfahrt gibt.
Man muss also nur die Bestätigung der Nichtnachrüstbarkeit (beim E38 der Fall) beschaffen und sichtbar auslegen. Schon ist die Einfahrt in die UZ Berlin möglich.
Für andere UZ gilt dies nicht.
Da gibt es die Möglichkeit der (teuren, befristeten) Ausnahmegenhmigung.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (04.05.2010 um 21:28 Uhr).
|
|
|
04.05.2010, 21:49
|
#44
|
|
State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Ich glaube nicht, dass die Polizei im Allgemeinen auf Rechtmäßigkeit einer Plakette kontrolliert. Bestenfalls wirft man einen Blick drauf, ob die Plakette selbst echt ist.
Man hat ja der eigentlichen Intention, nämlich seinen Obulus von 5 Euro zu entrichten, vollends Genüge getan. In Köln zum Beispiel, das zusammen mit Berlin Vorreiter bei den Umweltzonen war, finden so gut wie keine Kontrollen statt.
NB: Dass man bei Halterwechsel bzw. Umzug eine neue Plakette kaufen soll, finde ich ziemlich daneben. Es heißt doch immer, dass sich die Plakette nicht zerstörungsfrei ablösen lässt. Also was soll das dann? Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass es denen nur um's Geld geht! Es ist ja technisch gar nicht möglich, eine Plakette aus einem anderen Fahrzeug (mit einem anderen Kennzeichen) zu entnehmen und in ein anderes Auto einzukleben.
|
|
|
04.05.2010, 22:18
|
#45
|
|
Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
|
Zitat:
Zitat von Claus
Es ist ja technisch gar nicht möglich, eine Plakette aus einem anderen Fahrzeug (mit einem anderen Kennzeichen) zu entnehmen und in ein anderes Auto einzukleben.
|
Schon recht. Aber mit einem Fzg.Schein kannst Du unbegrenzt Plaketten holen und die einkleben wo Du willst...
|
|
|
04.05.2010, 22:36
|
#46
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
|
Zitat:
Zitat von McTube
Schon recht. Aber mit einem Fzg.Schein kannst Du unbegrenzt Plaketten holen und die einkleben wo Du willst...
|
und was nützen Dir 10 Plaketten mit dem gleichen Kennzeichen? Oder gibts die bei Euch blanko?
Dann nehm ich eine, zahle auch im Voraus!
|
|
|
04.05.2010, 22:55
|
#47
|
|
Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
|
Ich habe mich auf Claus bezogen, dann erklärt sich das wohl selbst...man kann zwar keine Plakette aus einem anderen Fahrzeug, aber für ein anderes Fahrzeug nehmen.
|
|
|
04.05.2010, 22:59
|
#48
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
Zitat:
Zitat von mm.dicker
und was nützen Dir 10 Plaketten mit dem gleichen Kennzeichen?
|
Lesen ist wirklich nicht deine Stärke?
Das war ein Argument gegen das Beibehalten der alten Plakette bei Kennzeichenwechsel wie von Claus vorgeschlagen.
Das Kennzeichen auf der Palkette muss dem aktuellen Kennzeichen entsprechen.
Sonst könnte sich jeder mit einem anderen Kennzeichen bspw. 10 Plaketten holen und die in beliebige andere Fahrzeuge einkleben (und behaupten die seien vom Vorbesitzer).
Vor Ort bei einer Kontrolle kann man ja die KZ-Historie erstmal nicht nachvollziehen.
Zitat:
Zitat von mm.dicker
Oder gibts die bei Euch blanko?
Dann nehm ich eine, zahle auch im Voraus!
|
DAS wäre dann wirklich Urkundenfälschung!
Gruß,
Kai
|
|
|
04.05.2010, 23:02
|
#49
|
|
schraubt mit Leidenschaft
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: e38-750i (06.95)
|
Fallen mir auf Anhieb mehrere Stellen ein, wo die Plaketten so ausgegeben wurden zum selberbeschriften.
Zulässig nein, aber entsprechend gut besucht waren diese Stellen.
|
|
|
04.05.2010, 23:07
|
#50
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
Zitat:
Zitat von allesschrauber
selberbeschriften.
|
Naja, ist halt mit bis zu 1 Jahr einsitzen bewehrt, der Spaß...
wobei da natürlich ein Nachweisproblem besteht....
Gruß,
Kai
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|