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Alt 19.03.2016, 19:50   #31
RS744
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Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von bucks Beitrag anzeigen
Muss die Kupplung eigentlich abgenommen werden, wenn sie abnehmbar ist und man keinen Anhänger dabei hat?
Klare Antwort: In D nicht, sie darf dranbleiben. Auch wenn Du im I-Net diese Frage immer wieder falsch beantwortet finden wirst.
Ausnahme: es steht in den Papieren des betreffenden Fahrzeugs so drin (daß sie abgenommen werden müsse. Das gibt es aber nur ganz vereinzelt.)

2006 hat sich die juristische Zentrale des ADAC mal wie folgt zu dieser Frage geäußert (und so ist es noch heute):
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. ...

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazu kommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am [eigenen oder] gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung der abnehmbaren Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
__________________
Sapienti sat.
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Alt 19.03.2016, 20:00   #32
Haschra
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Registriert seit: 18.07.2013
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Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Kann man sich drüber streiten:

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld. Nachlesen kann man das in der STVZO, (nicht mit der STVO verwechseln) und im Bußgeldkatalog. Z. B. steht da:

Zitat:
§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".


Zudem bestätigt §60 Abs. 1 STVZO die Vermutung, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf.

Wer also kein Knöllchen riskieren will oder bei einem Verkehrsunfall keinen zusätzlichen Stress mit dem Versicherer haben will, der demontiert die AHK bzw. klappt den Kugelkopf weg (oder man baut sich eine feste AHk an ).

Viel Spaß weiterhin !!

M f G
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Alt 19.03.2016, 20:15   #33
RS744
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Nö, da gibt es keinen Streit drüber. Auch heute noch ist kein einziges Bußgeldverfahren zu dem Thema veröffentlicht, und ebensowenig ein Musterurteil zu einer Schadenersatzkürzung durch Versicherung. Und das wäre es (veröffentlicht), wg der unausrottbaren "Legende" würde jedes Urteil dazu breite Aufmerksamkeit erfahren haben.

Aber trag Du mal die Legende "die muß ab, sonst kostets" schön weiter - wenn Du keine Quelle benennen kannst, ist das irrelevant.

Daß eine abnehmbare AHK wenn sie bei Nichtgebrauch das Kennzeichen verdeckt abzunehmen wäre, ist ebenso klar wie irrelevant für die generelle Frage: muß ab oder nicht. NEIN, die AHK muß in D nicht ab.

§ 30c I StVZO ( so schreibt man das übrigens) ist nicht einschlägig. Die entsprechende OWi-Norm dazu wäre § 69a III Nr. 1a StVZO. Und nichtmals in juris findest Du irgendein OWi-Verfahren für die abn.AHK dazu dokumentiert.

Geändert von RS744 (19.03.2016 um 21:20 Uhr).
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Alt 19.03.2016, 20:34   #34
timmey84
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Zitat:
Zitat von Teilegott Beitrag anzeigen
Ich hab die gleiche verbaut. Funktioniert gut.

Ich denke, das bei Dir was festgegammelt ist. Gucke mal, ob sich was bewegt, wenn Du am Drehverriegeler drehst. Dabei auf die Schlüsselposition achten.

Der Haken wird mit Schwung nach oben in den Anschlag gedrückt, entriegelt und geht über die Entriegelung dann wieder runter in die Haken. Ich denke, das der Stift, der das Konstrukt runter drückt, hängt und somit bekommst Du den Haken nicht hoch genug und somit hakt der nicht ein...

Wenn es nicht klappt, schreib mir eine PN. Dann mache ich ein Foto wie das alles auszusehen hat.
Also meine Kupplung hat hinten einen kleinen Dorn der auf und ab geht und oben einen Bolzen die beim Drehverriegler verdrehen auch ausfahren. Bei der Position gelöst steht der obere Stift aber noch etwas ab und lässt sich auch nicht weiter eindrücken. Denke das gehört dann so oder? Obwohl der auch die Ursache sein könnte
timmey84 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2016, 22:53   #35
Haschra
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Aber trag Du mal die Legende "die muß ab, sonst kostets" schön weiter - wenn Du keine Quelle benennen kannst, ist das irrelevant.

§ 30c I StVZO ( so schreibt man das übrigens) ist nicht einschlägig..
Ich trage nichts weiter, und wie man es schreibt ist mir bekannt.

Das einzige was von mir stammt, sind die Zeilen:

Kann man sich drüber streiten:
.................................................. .............................
Viel Spaß weiterhin !!

Der Rest stammt aus einem Jura-Heftchen. Die müssen ja auch etwas schreiben, auch wenn es falsch ist.

Hätte das Zitat wohl deutlicher kennzeichnen sollen. Es freut mich aber, Dein Interesse geweckt zu haben.

M f G

PS: Ich habe übrigens an allen meinen Fahrzeugen abnehmbare AH-Kupplungen, die ich NUR zur Wartung abnehme.
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Alt 19.03.2016, 23:01   #36
Difficulty
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Immer wieder schön wenn Leute recht haben wollen dann braucht man keine Fragen stellen und sich selber in der STVO ZO Belesen und gut is streiten bringt keinen weiter^^ habt euch Lieb^^
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Alt 20.03.2016, 17:09   #37
RS744
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Wir haben keinen Streit.

Haschra fährt ständig mit montierter abnehmbarer AHK rum ohne ein Knöllchen zu bekommen, und ich sag: das wundert mich nun gar nicht.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2016, 19:10   #38
Difficulty
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Wir haben keinen Streit.

Haschra fährt ständig mit montierter abnehmbarer AHK rum ohne ein Knöllchen zu bekommen, und ich sag: das wundert mich nun gar nicht.

Dann will ich nichts gesagt gaben hatte das wohl gestern mit halben Auge gelesen
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Alt 20.03.2016, 19:42   #39
Haschra
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Zitat:
Zitat von Difficulty Beitrag anzeigen
Dann will ich nichts gesagt gaben hatte das wohl gestern mit halben Auge gelesen
Dann mach die restlichen 1 1/2 Augen auch auf !!

M f G...............Einer, der die Augen immer auf hat, hab sogar beim schlafen eine Brille auf, damit ich besser sehe was ich träume
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