Zitat:
Zitat von wolfens
cool. Danke für die schnelle antwort. Werds am wochenende gleich mal probieren. Melde mich wieder falls ich nicht weiter komme oder wenns geschafft ist.
Zum thema schilder ist zu sagen, dass dies immer im ermessen der zulassungsstelle liegt. Manchen damen am schalter kann man einfach so ein schild vorlegen und die kleben die plaketten ohne weiteres drauf. Bei anderen wird ein tüv-gutachten verlangt auf dem bescheinigt wird, dass bauartbedingt nichts anderes möglich ist bzw. der umbau mehr als 300 € kosten würde. Und bei noch anderen überzeugt sich ein mitarbeiter der zulassungsstelle persönlich ob es nötig ist oder nicht.
Es lohnt sich jedoch immer in einer zulassungsstelle eventuell jemanden zu kennen um größere probleme zu vermeiden.
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Hallo zusammen ich muß sagen das das StVA immer entscheiden kann ob es dran darf oder nicht egal ob Du eine Tüvbescheinungung oder Gutachten hast.
Weil das StVA die letzte Instanz ist die entscheidet ob ein Fahrzeug zugelassen wird.
Ich habe nämlich von denen die Ausnahmegenemigung in den Fahrzeugschein rein bekommen. Ohne Murren und mucken. Ok ich kenne ein paar Leute dort, aber es ist viel willkür.
Aber zur Information der Ausnahmeparagraph heißt § 30.
So steht es bei mir im Brief.
Guckst Du hier :
http://www.7-forum.com/forum/showthr...7&page=5&pp=10