Zitat:
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Zitat von 7er sascha
BE erlicht aus welchem Grund man muß mir genau sagen warum die BE erlicht
Sorry aber warum brauch man dan ein TÜV wir könnten doch gleich zu euch fahren
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Gut dann versuche ich es mal .
Der Gegenstand als solcher darf in seiner Eigenschaft und Aufbau nach Erteilung seines Gutachtens , Bauartlich nicht verändert werden .
Andernfalls muß ein neues Gutachten zur BE erstellt und erteilt werden.
Wenn ULO , Hella usw. nach Prüfung die Freigabe erhalten und auf dem Bauteil gekennzeichnet ist. Darf es nicht mehr verändert werden.
Im vorliegendem Fall : Ein Golffahrer mit schwarz lasierten Rückleuchten bekam volle Schuldzuschreibung weil der nachfolgende Verkehrsteilnehmer und 2 Zeugen aussagten , Das blinken sei im ersten Moment nicht zu sehen gewesen , das Bremslicht hätte auch das normale Abblendlicht (in der Rückleuchte) sein können.
Die Leuchten wurden vom Gutachter als nachträglich verändert angesehen.
Dieses hat nicht nur dem Richter sondern auch der Versicherung gereicht.
Den entstandenen Schaden hatte der Golffahrer zu tragen.
suche den Link noch mal , gibt es im
www.Verkehrsportal.de nachzulesen
Gruß Jörg