@ Elmar
Man das war ein Tag beim TÜV.
Weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Erstmal möchte ich dir sagen das ich mit den Jungs beim TÜV eine 2 stündige Diskusion geführt habe.
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Das alles nur für DICH!
Meine erste frage an die Herrn war:
Warum zb darf eine Firma Federn für ein Fahrzeug verkaufen,obwohl sie genau wissen das sich die 11cm Bodenfreiheit niemals ausgehen bzw 8cm bei Plastikteilen.
Darauf meinten die:
Weil es in jedem Land eine andere Gesetzesbestimmung gibt für das tieferlegen von Fahrzeugen.
Ok das leuchtet mir noch ein
Aber warum gibt es dann ein ABE bzw ein TÜV Gutachten für diese besagten Federn die nur für dieses Fahrzeug zugelassen sind:
Meinten die:
Das ABE bzw TÜV gilt nur für die Federn
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das heißt im klartext das die Federn vom TÜV abgesegnet sind das sie nicht nachsacken,bruchsicher sind und gewissen anderen vorschriften entsprechen die vom Gesetztgeber vorgegeben sind um solche Federn produzieren zu dürfen
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Dieser begründung war mir auch neu aber das hat mir ja auch noch eingeleuchtet
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Jetzt aber kommts.
Womit begründen sie (TÜV-Stvo) 11cm bzw 8cm.
Wer hat hier den anhaltspunkt gegeben warum dieses Maß,mit welcher begründung,kurzum wie kommt der Staat Österreich auf 11cm bzw 8cm.
Die meinten:
Das wissen sie auch nicht es ist nur im Gesetztestext so verankert das dieses vom Staat vorgegeben Maß nicht unterschritten werden darf.
Ich:
Ja schon klar ist ein Gesetzt versteh ich aber warum genau diese 11cm bzw 8cm.
Aber mit welcher begründung?????????
Die meinten:
Das wissen sie auch nicht es ist nur im Gesetztestext so verankert das dieses vom Staat vorgegeben Maß nicht unterschritten werden darf.
Hm .......ich:(
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)
Ja versteh ich aber die begründung bitte!!!!
Die meinten:
Das wissen sie auch nicht es ist nur im Gesetztestext so verankert das dieses vom Staat vorgegeben Maß nicht unterschritten werden darf.
Ich:
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Ja das ging die ganze Zeit so weiter.
Alles was ich wollte war eine Stellungnahme wie die auf dieses Maß kommen.
Wenn sie gesagt hätten unsere Bauarbeiter in Österreich sind so deppat das sie die Kanalgulli nich bündig mit dem Asphalt machen können wäre ich schon zufrieden gewesen,ist ja eine vernünftige begründung.
Aber
Das wissen sie auch nicht es ist nur im Gesetztestext so verankert das dieses vom Staat vorgegeben Maß nicht unterschritten werden darf.
Ist mir definitiv zu wenig.
Es ist nun mal so das Gesetzt erlassen werden die eingehalten werden müßen.
Aber warum,wieso.weshalb das steht in den Sternen.
Unterm Strich war ich nach den 2 Stunden genaus so klug wie vorher.
Fakt ist wird dieses Maß nicht eingehalten,unterschritten gibts keinen eintrag.
Das wars so einfach reden die sich raus.
Ein Grund warum ich nicht zum TÜV fahre,alles ......Idio..................
Sicherlich machen auch die nur ihren Job aber man hätte sich do wenigstens eine nur eine vernünftige Antwort auf diese Frage erwartet.
Gruß LEXX