


BMW 7er, Modell E38 |
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05.09.2005, 20:06
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2004
Ort: Dormagen / Neckarsulm
Fahrzeug: 745iA Prins2 (12/01), Skoda Superb 2023, Ranger Wildtrak, GSX-1400 (8/04), Fendt700 Diamant, Puccini620
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Puhhh , bin schon ganz wirr im Kopf jetzt weiß ich wenigstens das ich unserem Tüv Mann seinerzeit richtig zugehört habe.
Ist klar , vorne hinten zählen nicht bei der Ausführung , da wir einen seitlichen Blinker in der Seitenleiste bzw. am anderen Wagen im Kotflügel haben ist der im Aussenspiegel die 2te , Die laut § blablabla erlaubt ist , Voraussetzung ist gültige Prüfnummer. sonst erlischt BE
Mensch , ihr habt vieleicht Probleme
Also mal einfach , gibt es auf dem Markt schon zulässige A.spiegel mit integr. Blinkern für den E38.
Gruß Christel ( die ihn manchmal fahren darf ) 
__________________
Gruß Jörg - Christel
& Jessie
( die Rückkehrer )
Ich leb, und weiß nicht wie lang. Ich sterb, und weiß nicht wann.
Ich fahr, und weiß nicht wohin, mich wundert`s das ich so fröhlich bin.
"Wenn es im Himmel keinen Rock'n'Roll gibt, dann möchte ich dort nicht hin." (Bon Scott)
"Wenn Du was Intelligentes mit Message hören willst, leg R.E.M. auf. Aber wenn du deinen Schw... hart haben willst, hör' AC/DC."
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05.09.2005, 20:07
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
Zitat von blue7
das war nicht böse gemeint
Ich meinte, es ist nicht mein Wunschgedanke, dass mehr als ein seitlicher Blinker erlaubt ist, weil die Montage am E38 aufgrund der fehlender Bauartgenehmigung eh zum Erlöschen der BE führt. Daher kommt es bei meinem Fahrzeug derzeit nicht in Frage!
Aber es ist doch so, dass in Deutschland alles was nicht verboten und / oder geregelt ist, erlaubt sein kann (ist). Da die Dinger noch zu neu sind, hat sich darüber wahrscheinlich noch keiner so richtig Gedanken gemacht (meine jetzt bei zusätzlicher Montage an Fahrzeugen die eh schon nen vorderen Seitenblinker haben....).
Und auch jeder Polizist muss zugeben, dass es nur einen Tatbestand gibt, wenn er gesetzlich festgehalten ist. Und im Tatbestandskatalog ist ebenfalls nichts zu finden, was diese Problematik reglementiert!
Ergo - DERZEIT ZULÄSSIG oder ZUMINDEST NICHT ZU BEANSTANDEN!
(Alles nur, sofern grundsätzlich eine ABE / Teilegutachten vorliegt).
Was der TüV meinen könnte, ist, dass z.B. Daimler Benz für seine Seitenblinker im Spiegel die BE zum Nachrüsten davon abhängig macht, dass die vorderen Seitenblinker deaktiviert werden.
Das ist auch nicht ganz lupenrein, da normalerweise gem. StVZO alle Teile die verbaut sind auch funktionieren müssen. Daher müssten die anderen Blinker eigentlich gegen Blenden ersetzt werden.
Allgemein ist diese Regelung aber nicht.
Und glaub mir, der TÜV ist nicht die letzte Instanz!!! Ich habe schon Leute kennen gelernt, bei denen aufgrund "Anzweiflungen eines Polizisten" die Eintragung beim TüV rückgängig gemacht wurde und auch in gerichtlicher Instanz dann verloren haben.
Gruß blue7
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Du machst es sehr kompliziert, es ist eindeutig geregelt das es nur 2 Seitenblinker sein dürfen.
Ich weiss nicht warum du soviel Diskutierst, nur weil nicht jeder Polizist weiss , das es nur 2 Seitenblinker geben darf ist es noch lange nicht erlaubt.
Bei dem Link oben Steht eindeutig 2 Seitenblinker und wenn du mehr hast, erlöscht die BE fertig.
Bitte Diskutiere nicht mit mir über sachen die eindeutig festgelegt sind.
Natürlich reicht es nicht die Seitenblinker in den Kotflügeln abzuklemmen, sondern sie müssen Demontiert werden.
Mercedes hat garkeine Seitenblinker in den Kotflügeln, zumindest nicht die Modelle, die Serienmäßig mit Spiegelblinkern Ausgeliefert werden.
Gruss Emil
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Euer Emil hat euch alle lieb
Bin bis 21.04. in Osterferien!
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05.09.2005, 20:11
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
Zitat von GSX-Heizer
Puhhh , bin schon ganz wirr im Kopf jetzt weiß ich wenigstens das ich unserem Tüv Mann seinerzeit richtig zugehört habe.
Ist klar , vorne hinten zählen nicht bei der Ausführung , da wir einen seitlichen Blinker in der Seitenleiste bzw. am anderen Wagen im Kotflügel haben ist der im Aussenspiegel die 2te , Die laut § blablabla erlaubt ist , Voraussetzung ist gültige Prüfnummer. sonst erlischt BE
Mensch , ihr habt vieleicht Probleme
Also mal einfach , gibt es auf dem Markt schon zulässige A.spiegel mit integr. Blinkern für den E38.
Gruß Christel ( die ihn manchmal fahren darf ) 
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Hmm weiss jetzt nicht genau ob ich dich richtig verstanden habe.
Wenn du den Blinker betätigst, darf nur 1 vorne, 1 hinten und 1 an der seite Blinken, wenn du noch einen 2ten blinker im Kotflügel hast, ist deine BE erloschen.
Es sind 2 Seitenblinker erlaubt 1 pro Seite !
Zu deiner letzten frage: Nein es gibt noch keine zugelassenen Spiegelblinker für den E38.
Gruss Emil
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05.09.2005, 20:12
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.06.2005
Ort: Hoppstädten-Weiersbach
Fahrzeug: BMW E38 730i / Ford Maverick XLT
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ja stimmt
hast recht - lassen wir das - darüber zu diskutieren steht anderen Leuten zu.
Mercedes (oder ein anderer Ausstatter) bietet die Spiegelblinker im Zubehör für die A-Klasse an, die hat auch schon seitliche, die abgeklemmt / demontiert werden müssen.
Gruß blue7
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05.09.2005, 22:42
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
Zitat von blue7
hast recht - lassen wir das - darüber zu diskutieren steht anderen Leuten zu.
Mercedes (oder ein anderer Ausstatter) bietet die Spiegelblinker im Zubehör für die A-Klasse an, die hat auch schon seitliche, die abgeklemmt / demontiert werden müssen.
Gruß blue7
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Naja haben wir doch noch zueinander gefunden
Gruss Emil
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24.09.2005, 11:44
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.06.2005
Ort: Hoppstädten-Weiersbach
Fahrzeug: BMW E38 730i / Ford Maverick XLT
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noch nicht ganz....
Hallo zusammen,
da ich diese ungeklärten Dinge nicht mag, habe ich mal an geeigneter Stelle nachgefragt.
Es ist definitv so, dass es eine bis Dato ungeklärte Sache ist! Gesetzlich (sorry Emil) steht nichts entgegen, da keine Maximalzahl definiert ist - zumindest bis jetzt!
Also, kommt es erst mal darauf an, was der Tüv-Prüfer zur Eintragung sagt! Er ist erst mal maßgebend. Anschließend kann man sich dann auf die ZO berufen und klagen.... dann kommt es zu einem Urteil welches dann wiederum Rechtsbindend ist bis ein anderes dieses aufhebt... und so weiter und so fort...
Also ist es so, dass sofern Spielgelblinker mit einem Prüfzeichen (ABE BE) verbaut werden - die es für den E38 derzeit nicht gibt - nicht automatisch die BE erlischt, sofern die Kotflügelblinker nicht deaktiviert / ausgebaut werden.
Und für alle die wissen wollen, wo ich nachgefragt habe, wir haben in Rheinland-Pfalz eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung / Fachbereich Polizei. Die wiederum hat eine Verkehrssicherheitsberatungsstelle. Dort war ich. Die waren zwar "platt", haben für die Antwort aber auch über eine Woche gebraucht.
Gruß blue7
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24.09.2005, 12:05
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#27
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Gast
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Ich kann euch beruhigen, die BE erlischt definitiv nicht durch den Anbau von Spiegel mit integrierten Blinkern.
Wer erzählt solchen Schwachfug?
Da ist beim besten Willen keinerlei Gefährdung zu konstruieren, eher das Gegenteil.
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24.09.2005, 13:06
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
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Kann man die "Fachhochschule" nicht mal in Bezug auf die Standlichtringe fragen???
Es gibt ja auch welche im Zubehör mit ABE (ATU) nur nicht für den E38!
Wie sieht es da aus?
Gruß
Karsten
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24.09.2005, 16:18
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#29
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Gast
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Zitat:
Zitat von Soundflax
Kann man die "Fachhochschule" nicht mal in Bezug auf die Standlichtringe fragen???
Es gibt ja auch welche im Zubehör mit ABE (ATU) nur nicht für den E38!
Wie sieht es da aus?
Gruß
Karsten
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Wenn Du die Suche bemühst und dabei "John McClane" und "Standlichtringe" eingibts, wirst Du feststellen, dass ich mich dazu schon x-Mal ausgelassen habe  .
Fakt ist, um es kurz zu machen: Es gibt bez. des Standlichtes (insbesondere der Ausgestaltung des selben) keine Vorschrift!
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24.09.2005, 16:21
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#30
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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Zitat:
Zitat von John McClane
Es gibt bez. des Standlichtes (insbesondere der Ausgestaltung des selben) keine Vorschrift!
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@John McClane
Ok schön was Du schreibst aber was ist dann mit @Mauy der musste die Ringe wieder ausbaue da einem Kollegen von Dir die Ringe zu hell waren auch der Tüv meinte abklemmen reicht nicht die müssen ausgebaut werden!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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