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BMW 7er, Modell E38
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Alt 12.08.2005, 11:06   #21
John McClane
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Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Eine Eintragung beim Tüv ist für Xenon nie erforderlich/möglich, weil man Orginale Teile nicht Eintragen muss/kann.


Gruss Emil
Falsch. Wenn Du etwas nicht weißt oder nur glaubst es zu wissen, poste es besser nicht.
Gruß McClane, der sich mit dem Erlöschen der BE bestens auskennt
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Alt 12.08.2005, 11:32   #22
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mk2611
 
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Falsch. Wenn Du etwas nicht weißt oder nur glaubst es zu wissen, poste es besser nicht.
Gruß McClane, der sich mit dem Erlöschen der BE bestens auskennt
@McClane,

ich schliesse mich da aber auch eher der Meinung von Emil an. Die Scheinwerfer sind bei Dir auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Genausowenig wie bei irgendjemand anderem der einen mit Xenon faehrt. Sofern alle voraussetzungen erfuellt sind (ALWR & SWRA) muessen die Scheinwerfer nur noch ein E1 Pruefzeichen haben. Damit sind die Scheinwerfer dann auch ohne problem einzusetzen und die BE erlischt nicht!!

Die BE erlischt allerdings auf jeden fall wenn keine SWRA und/oder ALWR zusaetzlich eingebaut sind.

Es steht hier aber nicht zur Frage, denn die SWRA ist bereits vorhanden und die Teile fuer die ALWR hat er bereits zuhause und will sie ja auch einbauen. Dann ist natuerlich auch der problemlose einsatz der Xenon's moeglich...

Gruss,
Markus
mk2611 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2005, 13:20   #23
John McClane
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Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier.
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.
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Alt 12.08.2005, 15:32   #24
immeranders
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Ort: Berlin
Fahrzeug: 740i (E38) ZZR1100
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier.
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.
Das ist so nicht ganz richtig. Erstens trifft das nur auf Fahrzuege nach 2000 zu und zweitens erlischt die BE nicht wenn das Fahrzeug mit original Teilen nachgerüstet wurde, da diese Betriebsart geprüft sind. Alles nach Auskunft unseres DEKRA Sachverständigen.

Gruss immeranders
immeranders ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2005, 23:58   #25
John McClane
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Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.
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Alt 13.08.2005, 13:36   #26
Gordon
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Registriert seit: 01.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 7er E32
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.
richtig!

Gruß Gordon
Gordon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 14:08   #27
Emil Sommer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Emil Sommer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier.
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.

Du bist so von Dir überzeugt, ist nich zu fassen.

Ich bin beim Tüv gewesen und hab mit nem Sachverständigen gesprochen, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.

Zitat:
Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.-
Scheinwerfern aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und
Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden. Der
Mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen.
Im Umkehrschluss heisst das, das wenn man Xenon mit ALWR und SWRA nachrüstet muss keine neue BE erteilt werden

Demnach ist es vor 1.Juli.2000 egal ob SWRL oder nicht allerdings die ALWR muss sein. (evtl. reicht auch die Manuelle LWR)


Also nochmal: Xenonlicht muss nicht eingetragen werden !

Und beim Umbau eines Scheinwerfers von Normallicht auf Xenon Erlischt die BE und man kann den auch dann nicht eintragen lassen.

Gruss Emil
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb

Bin bis 21.04. in Osterferien!

Geändert von Emil Sommer (13.08.2005 um 14:17 Uhr).
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 14:54   #28
immeranders
Fertigsteller
 
Benutzerbild von immeranders
 
Registriert seit: 14.05.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740i (E38) ZZR1100
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.
Das mag ja auch sein, nur wenn der Umbau mit Originalteilen erfolgt und im Umfang der STVZO entspricht kann eine Stillegung des Fahrzeugs nicht rechtmäßig sein und eine Eintragung oder Bauabnahme ist definitiv nicht erforderlich. In welchem Umfang der Umbau erfolgen muss darüber herschen bis heute unterschiedliche Meinungen. Aber wie gesagt in kompletten Umfang des Herstellers entspricht der Umbau der STVZO und stellt kein abnahmepflichtigen Umbau dar , da alle Teile betriebsart geprüft sind.
immeranders ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 14:57   #29
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Ach Leute, können wa das mal lassen?

Wir sind hier immernoch in Deutschland, da kann jeder alles. Man könnte es auch Ermessensspielraum nennen.

Nu vertragt euch wieder und ab auf die Hüpfburg...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 15:02   #30
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Du bist so von Dir überzeugt, ist nich zu fassen.

Ich bin beim Tüv gewesen und hab mit nem Sachverständigen gesprochen, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.
Ja, klar. Bin ich, weil ich in diesem Punkt Recht habe.

Zitat:
Im Umkehrschluss heisst das, das wenn man Xenon mit ALWR und SWRA nachrüstet muss keine neue BE erteilt werden

Demnach ist es vor 1.Juli.2000 egal ob SWRL oder nicht allerdings die ALWR muss sein. (evtl. reicht auch die Manuelle LWR)


Also nochmal: Xenonlicht muss nicht eingetragen werden !

Und beim Umbau eines Scheinwerfers von Normallicht auf Xenon Erlischt die BE und man kann den auch dann nicht eintragen lassen.

Gruss Emil
Du mußt das schon richtig lesen, das Gutachten und nicht nur das rauspicken, was grad passt.
Du postet das, was Du am besten kannst: Keine Ahnung, aber davon jede Menge.
Es gibt kein "evtl. reicht auch eine manuelle", so ein Schwachfug!
Der Sog. "Sachverständige", den Du da gesprochen hast, war sicher der abgängige aus der Anstalt, den wir gestern vermisst haben . Wie kann man permanent so einen Blödsinn schreiben wie Du, Emil.
Schwachkopf .
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