Das erste halbe Jahr gilt Beweislastumkehr, d.h. der Händler muß nachweisen, Dir die Lima funktionierend übergeben zu haben. Wird er in der Praxis kaum können.
Je nach AGB kann der Händler auch einen oder mehrere Reparaturversuche gut haben. Wenn er das Ding also funktionierend hinkriegt, könnte es sein, daß Du darauf sitzenbleibst und damit zwei Limas hast.
Falls es zur Rückabwicklung kommt, gehört natürlich auch Deine alte Lima dazu. Vermutlich hast Du keinen Anspruch auf genau Deine Alte (sondern auf die Ische vom Händler

) und auch nicht auf eine andere defekte Lima, sondern auf einen Geldbetrag, der dem Wert Deiner kaputten Lima entspricht. Da gibts doch so Pfandbeträge, vermutlich wird man das heranziehen.
Da der Händler schon angekündigt hat, zicken zu wollen: Das was Dir die Ische^WDame erzählt hat, ihm schreiben, Deine abweichende Forderung dazu plus Fristsetzung, und per Einschreiben/Zeuge/Boten ab an den Händler.
Das ist nur mal grob die Richtung, Details lassen sich googeln und hängen auch von der genauen Sachlage ab.