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BMW 7er, Modell E38
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Alt 06.02.2013, 17:21   #21
Lars E38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Die gedimmten Fernlichter wird mit Sicherheit kein sachkundiger TÜV abnehmen,
da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben.
Das ist genauso wie Halogen-SW nicht für Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen sind.
Deshalb kann ich immer nur über diese Idioten den Kopf schutteln, die sich so ein scheiß China-Xenon für 20 EUR einbauen
und dann damit prahlen, weil sie ja sogar eine SRA nachgerüstet haben
Aber das ist ja eine andere Geschichte.

Der "Betrag" den ich nannte (5-stellig) bezieht sich natürlich auf ein lichttechnisches Gutachten, das der Hersteller im vorwege zur Serienfertigung
benötigt um überhaupt eine Zulassung zu bekommen. Und nicht auf "ich lasse mir mal schnell was beim TÜV eintragen".
Lars E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2013, 19:51   #22
Straubinger
5 Meter purer Schönheit
 
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Registriert seit: 21.06.2006
Ort: Bogen
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Alt 10.02.2013, 09:53   #23
Coastcruiser
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Benutzerbild von Coastcruiser
 
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
Standard

Zitat:
Zitat von Lars E38 Beitrag anzeigen
...da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben...
Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen
Obwohl die MFK-Prüfer hierzulande noch kleinlicher sind, als in D, die TÜV-Prüfer, akzeptieren sie's, genauso wie leuchtende Blinker vorne ().
__________________
Grüße aus dem Aargau, Torsten.




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Alt 10.02.2013, 10:31   #24
Bandit1973
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
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Tja, "Sinnvoll" und "erlaubt/Legal" sind immer zwei paar Schuhe.
In Ö hat es saftige Strafen gesetzt wenn man mit eingeschalteten NSW durchs Ortsgebiet fuhr. (unabhängig ob in kombination mit Abblendlicht, oder Standlicht)


Wenn die Dinger als TFL geschaltet sind, ist es Legal

btw: ist in D die verwendung der Nebler als TFL gestattet? wäre ja auch eine alternative
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

It´s better to burn out, than to fade away
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Alt 10.02.2013, 11:25   #25
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
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Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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nein, auch nebelscheinwerfer sind keine tagfahrlichter...
eine schaltung derer als TFL ist also genau so illegal.
nebelscheinwerfer dürfen ausschliesslich bei starker sichtbehinderung durch wetter eingesetzt werden, begrenzungslicht (standlicht) muß dabei mindestens mit eingeschalten sein. fahrlicht darf, muß aber nicht, eingeschalten sein (wegen eigenblendung)... früher war es sogar zwingend notwendig dass beim einschalten des fernlichtes die nebelscheinwerfer aus gehen (ausser bei DB, da hier die NSW im hauptscheinwerfer verbaut waren)
fahren mit standlicht und NSW ohne sichtbehinderung wird von der streckenkontrolle mit bußgeld geahndet...
__________________
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Alt 10.02.2013, 11:48   #26
John McClane
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Zitat:
Zitat von Erny. Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,

ich habe eine Frage an Euch.
Habe an meinem E38 Tagfahrlicht-Funktion aktivieren lassen, als ich jetzt beim TÜV war sagt mir der TÜV-Mann es wäre in Deutschland nicht zulässig diese Funktion zu aktivieren.
Habe die Plakette nicht bekommen!!!
Was sagt der Gesetzgeber ???
Wer kennt sich da aus ???
Für nützliche Antworten danke ich im Voraus.
Gruß. Erny.
Wenn Du die Blender meinst, die ihre Fernleuchten dimmen, hat der Prüfer völlig Recht.
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Alt 10.02.2013, 11:55   #27
Andrzej
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Zitat:
Zitat von Coastcruiser Beitrag anzeigen
Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen
Es scheint also, das Deutschland schon wieder gegen Flussrichtung schwimmt, wie damals mit zusatslichen Bremslicht.
Irgendwann aber, wenn die Stroemung zu stark ist/zu viele werden gedimmtes FL als TFL benutzen/, werden die umdrehen mussen, dann aber direkt TFL als pflicht einordnen
__________________
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Alt 10.02.2013, 13:16   #28
Bandit1973
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Zitat:
Zitat von PacificDigital Beitrag anzeigen
nein, auch nebelscheinwerfer sind keine tagfahrlichter...
eine schaltung derer als TFL ist also genau so illegal.
nebelscheinwerfer dürfen ausschliesslich bei starker sichtbehinderung durch wetter eingesetzt werden, begrenzungslicht (standlicht) muß dabei mindestens mit eingeschalten sein. fahrlicht darf, muß aber nicht, eingeschalten sein (wegen eigenblendung)... früher war es sogar zwingend notwendig dass beim einschalten des fernlichtes die nebelscheinwerfer aus gehen (ausser bei DB, da hier die NSW im hauptscheinwerfer verbaut waren)
fahren mit standlicht und NSW ohne sichtbehinderung wird von der streckenkontrolle mit bußgeld geahndet...
Tja... also ist der grösste unterschied zwischen D und Ö nicht nur die gemeinsame Sprache *ggg*

Wir dürfen NSW als TFL schalten.
Wenn Abblendlicht eingeschaltet wird, gilt es NICHT MEHR als TFL, und ist somit im Ortsgebiet unzulässig
Ich finde übrigens, dass bei TFL zwingend die Rundumbeleuchtung dazugeschaltet werden sollte.... wäre ja nicht schlecht, wenn man auch vom hinterherfahrenden gesehen wird !!!!
Bei einschalten des Fernlichts MÜSSEN auch bei uns die NSW abschalten, aber kombination mit Abblendlicht MUSS möglich sein, da ja auch in der Nacht Nebel sein kann, und man aber mit Abblendlicht (Fahrlicht) fahren MUSS wenn es dunkel ist *ggg*
Mit Standlicht zu fahren ist natürlich verboten
Alles ganz einfach, oder ?????
Bandit1973 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 14:11   #29
Andrzej
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Ich finde übrigens, dass bei TFL zwingend die Rundumbeleuchtung dazugeschaltet werden sollte.... wäre ja nicht schlecht, wenn man auch vom hinterherfahrenden gesehen wird !!!!
Es scheint mir, Du verstehst die TFL Logik nicht. TFL ist nur fuer TAGESBENUTZUNG! und das noch bei gutem Wetter gemeint. Wenn es regnet, schneit oder nebelt MUSS! Mann Abblendlicht einschalten und damit erloescht sich TFL von selbst.
Fazit: TFL nur bei gutem Wetter und deshalb Rundumbeleuchtung nicht noetig, sogar stoerend, weil Mann ohne zb. bei sonnigem Wetter immer besser vordermans Bremslichter sieht...
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 14:33   #30
Bandit1973
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Dochdoch, ich verstehs schon, aber auch von hinten sollte der Wagen gesehen werden BEVOR die Bremslichter aufleuchten.

wenn du meinst bei Sonnenschein und guter Sicht ist das nicht nötig,
WOZU sind die dann Vorne nötig????
Bandit1973 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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