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Zitat von McTube
Du irrst. Das ist ein "Mangel" bzw. eine fehlende zugesicherte Eigenschaft.
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1. Schon klar dass es eine "fehlende zugesicherte Eigenschaft" wäre. Nur muss diese erstmal auch zugesichert sein
2. Stellt sich daher die Frage ob die Eigenschaft in Form der Laufleistung tatsächlich im Kaufvertrag zugesichert wurde. Wenn dem nicht ist
und dem Verkäufer auch nicht nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug beim Verkauf erheblich mehr km drauf hatte als der Tacho anzeigt
und der Verkäufer dies wusste, dann hat der Käufer Pech gehabt. So einfach ist leider die Rechtslage.
3. Das gilt so natürlich nur, wenn für das Fahrzeug keine Gewährleistung vom Verkäufer besteht.
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Ist ne ganz heisse Kiste, allgemein ist derjenige der wissentlich oder unwissentlich ein KFZ mit gedrehtem Kilometerstand verkauft so richtig in der Uhr - es sei denn er gibt es an.
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Falsch ! Wenn der Verkäufer das Fahrzeug schon gedreht gekauft hat und auch nicht zwangsläufig davon ausgehen musste, dass es gedreht war als er es verkaufte, dann kann man ihm GAR NICHTS ! Ist blöd - aber leider zutreffend. Ausnahme: wenn eine Gewährleistung besteht. Bisher ist aber ja nicht mal wirklich nachgewiesen dass das Fahrzeug tatsächlich eine höhere Laufleistung hat. Dafür Bedarf es ggf. eines Gutachtens was schnell deutlich teurer werden kann als die Karre überhaupt Wert ist.
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Rückgabe oder Minderung dürften eigentlich immer zu erreichen sein.
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Nur dann wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug deutlich mehr Laufleistung hat
und der Verkäufer dies arglistig verschwiegen hat. Den Beweis muss aber der Käufer erbringen !
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Als Gewährleistung kann die Angabe des km-Standes genügen. Ansonsten muss der Verkäufer nichts davon gewusst haben und ist trotzdem gekniffen, zwar "nur" zivilrechtlich aber das reicht ja...
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Geh mit Deiner Behauptung mal zum Freund google und versuche ein Urteil zu finden, welches Deine These stützt .... Du wirst Dich wundern. Die reine Angabe des km-Standes wird von den Gerichten in aller Regel NICHT als zugesicherte Eigenschaft angesehen.
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Zitat von Ricky Bobby
Der Tacho kann ja auch ein ersetzter sei nur mit Falschen Km und das steht weder im Kaufvertrag noch wurde mir was davon gesagt.
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Das Grundproblem ist erstmal dass Du ggf nachweisen musst das überhaupt eine Manipulation vorliegt. Wenn Du das nachweisen kannst musst Du ggf nachweisen dass der Verkäufer selber manipuliert hat bzw von der Manipulation gewusst hat.
Dies trifft insbesondere bei einem Privatkauf unter Ausschluss der Gewährleistung zu.
Ist der Verkäufer ein Händler, so sind mindestens 6 Monate Gewährleistung gesetzlich geregelt. Da Du im Oktober gekauft hast könnte ggf die Frist verstrichen sein, dann hilft ggf Gewährleistungsrecht nicht mehr.
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Damit nicht genug als wir versuchten aus al denn bekanten Steuergeräten denn Originalen Km Stand zu finden wurde uns das jedes Mal verweigert als hat jemand es gesperrt.
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Bisher habe ich noch von keiner Möglichkeit gehört mit der man die STGs gegen auslesen sperren könnte. Geh mal zu einem Forumsmitglied, welches Dir das Fahrzeug mit INPA auslesen kann und nehmt ggf dazu mal das Kombiinstrument raus.
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Laut Tacho hab ich 180000 drauf aber laut Motor weit mehr.
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Das ist bisher eine reine Behauptung, welche nicht bewiesen ist. Oder hat Dein Motor ne eigene km-Anzeige ?
Nimms mir nicht krumm... ich führe Dir hier letztlich vor, wie sowas vor Gericht behandelt würde.
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Beim Kauf war von einem anderen Tacho oder ähnlichem nie die Rede.
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Muss auch nicht angegeben werden, wenn der Verkäufer nichts davon weiss bzw die angezeigten km die richtigen sind.
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Dagegen muss man sich doch Wehren können! Denn das schlimmste ist ja das ich ihn was ich zwar nicht will so nicht verkaufen kann, den dann mach ich mich Strafbar.
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Nicht wirklich - denn bisher ist das mit den gedrehten km nur eine Vermutung von Dir - man kann auch zu einer anderen Ansicht gelangen.
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Und Laut Brief der erste Besitzer wahr 1934 Geboren den schließ ich aus, Dann der Vorbesitzer und jetzt ich.
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Wenn nur Ihr 3 im Brief steht (was nicht heisst, das es nicht mehr Besitzer gabe - Stichwort Zwischenhändler) dann kontaktiere doch als erstes mal den 1. Besitzer des Fahrzeuges und stelle ihm folgende Fragen:
1. An wen haben Sie damals das Fahrzeug verkauft ?
2. Welchen km-Stand hatte das Fahrzeug laut Tacho als sie es verkauften
3. Stimmte die Laufleistung des Fahrzeuges mit dem km-Stand laut Tacho überein und wenn nicht - wusste der Besitzer #2 davon ?
4. Liegt der Kaufvertrag ihnen noch vor und könnte ich eine Kopie bekommen
Aus den Antworten lassen sich dann ggf. Schlüsse ziehen, die Deine Vermutung stützen oder eben auch nicht.
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Also ich kann und will das nicht so hin nehmen. Es geht mir auch nicht um Almosen nur will ich das alles wieder seine Richtigkeit hat. Oder Lieg ich da so daneben
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Nein, damit liegst Du, wenn Deine Vermutung zutrifft natürlich richtig. Aber es kann mitunter halt sehr schwer sein dem Verkäufer ein entsprechendes Fehlverhalten nachzuweisen. Und da Du was willst bist vor Gericht dann eben Du in der Beweispflicht.