Was hat unterschiedliches Verhalten von TÜV-Stellen mit dem von mir geschilderten bundeseinheitlichen vorgehen von Behörden zu tun ?
NICHTS !!!
Das ganze basiert auf einer EU-Verordnung die schon ein paar Jahre alt ist und national umgesetzt werden muss. Diese besagt dass Eintragungen in die Fahrzeugpapiere behördlicher Seits immer nochmal fachlich zu prüfen sind.
Da auf Seiten der eintragenden Behörde (Zulassungsstelle) nicht überall fachlich qualifiziertes Personal zur Gegenprüfung der Gutachten vorgehalten werden kann hat man hierfür in Hessen die Bündelungsbehörde (Sitz in Fulda) geschaffen.
Kann natürlich sein das es in anderen Bundesländern NOCH anders gehandhabt wird und dort Lieschen Müller vom Schalter 3b der Zulassungsstelle in Posemuckel, ihres Zeichens Verwaltungsfachangestellte, diese Prüfungen vornimmt.
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass ich vor mehr als einem Jahr, als ich mich einmal mit dem Thema beschäftigen musste gelesen habe dass das "hessische Modell" in allen Bundesländern übernommen werden soll.