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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.09.2005, 19:02   #11
TomS
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Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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EMIL, ich hab aber 3 jede Seite. Und meiner ist bis 6m Länge.

2 ist somit das minimum.
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Alt 05.09.2005, 19:04   #12
Emil Sommer
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Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
Zitat von TomS
EMIL, ich hab aber 3 jede Seite. Und meiner ist bis 6m Länge.

2 ist somit das minimum.
Willst du mich jetzt ver*****en ?

Mit Anzahl 2 meinen die die Seitlichen und nicht die Vorderen und hinteren.

2 Stk. = 1 pro Seite. is kla oder ?

Ich weiss garnicht, was hier Diskutiert wird.

Es steht da eindeutig bei Fahrzeugen bis 6m länge 2 Seitenblinker und Ihr fangt mit min/max an, nicht zu fassen.

2 Sind 2 Sind 2 oder ?

Emil
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb

Bin bis 21.04. in Osterferien!
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Alt 05.09.2005, 19:18   #13
blue7
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Ort: Hoppstädten-Weiersbach
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Zitat:
zuletzt geändert am 24.09.2003


Immer aufpassen wer einen Gesetzestext zitiert / ausarbeitet.... !

Aktuell heißt es: §54 StVZO

Abs:
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

Abs:
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

-------------------

Diese beiden Absätze sollten für den E38 ausreichend sein!

Ala EMIL - Kappiert!!!

Zitat:
Das du dann annimst es ist ein Minimum ist dein wunschdenken, entspricht aber keinsesweg der Vorschrift
Kein Wunschgedanke, da BE erloschen! Aber es entspricht trotzdem der Vorschrift, auch wenn der Emil sich auf den Kopf stellt

Zitat:
Ich war Persönlich bei Tüv und er sagte mir das nur 1 Seitenblinker erlaubt ist.
Was in aller Welt verschafft Euch den immer den Eindruck, dass der TüV das Maß aller Dinge ist! Der TüV ist Beliehener des Gesetzgebers - nicht der Verfasser der Gesetzestexte.... und eigentlich nicht autorisiert, solche Aussagen ohne Beleg zu treffen!

Gruß blue7
blue7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:24   #14
TomS
Hoher Priester
 
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Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Hab grad das gleiche gefunden:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

In dem Link von Emil steht zwar etwas über Anzahl allerdings ist die Quelle nicht der dort angegebene (aktuelle) §54.

Wie gesagt, auch mein TÜVer hat das so erzählt, wußte aber nich woher er das weiß.
ein Polizist hier aus dem Forum konnte auch keine Rechtsvorschrift dazu finden.

Im allgemeinen wird der Spiegleblinker derzeit toleriert. W*****einlich so lange bis er Vorschrift wird. (siehe 3te Bremsleuchte)
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:24   #15
Emil Sommer
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Zitat:
Zitat von blue7


Immer aufpassen wer einen Gesetzestext zitiert / ausarbeitet.... !

Aktuell heißt es: §54 StVZO

Kein Wunschgedanke, da BE erloschen! Aber es entspricht trotzdem der Vorschrift, auch wenn der Emil sich auf den Kopf stellt



Was in aller Welt verschafft Euch den immer den Eindruck, dass der TüV das Maß aller Dinge ist! Der TüV ist Beliehener des Gesetzgebers - nicht ver Verfasser der Gesetzestexte.... und eigentlich nicht autorisiert, solche Aussagen ohne Beleg zu treffen!

Gruß blue7
Kein Wunschgedanke, da BE erloschen Wenn es der Vorschrift entspricht wie du sagst, wie kommst du dann darauf das die BE erloschen ist, ich bin verwirrt.

Der Tüv ist der Technische überwachungs Verein und ich denke der ist dafür zuständig, das die Vorschriften eingehalten werden, also in letzter Instanz entscheidet der Tüv was erlaubt ist und was nicht.

Kannst ja mal mit dem Tüv darüber diskutieren, ich denke da wirst du auf Taube Ohren stossen.

Schreib was du magst, fakt ist 2 Seitenblinker sind Vorschrift aus und ende.

Emil
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Alt 05.09.2005, 19:26   #16
TomS
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Genau:

Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

(geklaut von Ralle)
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:26   #17
Emil Sommer
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Zitat:
Zitat von TomS
Hab grad das gleiche gefunden:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

In dem Link von Emil steht zwar etwas über Anzahl allerdings ist die Quelle nicht der (aktuelle) §54.

Wie gesagt, auch mein TÜVer hat das so erzählt, wußte aber nich woher er das weiß.
ein Polizist hier aus dem Forum konnte auch keine Rechtsvorschrift dazu finden.

Im allgemeinen wird der Spiegleblinker derzeit toleriert. W*****einlich so lange bis er Vorschrift wird. (siehe 3te Bremsleuchte)

Tom das mag sein, aber die E Prüfnummer brauchst du dann trozdem noch !

Also alle die sich die Spiegelblinker Montieren (ohne Prüfnummer), begeben sich auf dünnes Eis.

Gruss Emil


p.s. Spiegelblinker mit Prüfnummer gibt es noch garnicht oder ?
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:27   #18
TomS
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Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Tom das mag sein, aber die E Prüfnummer brauchst du dann trozdem noch !

Also alle die sich die Spiegelblinker Montieren (ohne Prüfnummer), begeben sich auf dünnes Eis.

Gruss Emil


p.s. Spiegelblinker mit Prüfnummer gibt es noch garnicht oder ?
soweit korrekt.

Zum PS: Doch, die gibt es mit Prüfzeichen, nur nicht für E38.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:31   #19
Emil Sommer
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Zitat:
Zitat von TomS
soweit korrekt.

Zum PS: Doch, die gibt es mit Prüfzeichen, nur nicht für E38.
Scherzbold meinte ich doch, wir Diskutieren doch über den E38.
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:47   #20
blue7
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Fahrzeug: BMW E38 730i / Ford Maverick XLT
Breites Grinsen Emil....

das war nicht böse gemeint

Ich meinte, es ist nicht mein Wunschgedanke, dass mehr als ein seitlicher Blinker erlaubt ist, weil die Montage am E38 aufgrund der fehlender Bauartgenehmigung eh zum Erlöschen der BE führt. Daher kommt es bei meinem Fahrzeug derzeit nicht in Frage!

Aber es ist doch so, dass in Deutschland alles was nicht verboten und / oder geregelt ist, erlaubt sein kann (ist). Da die Dinger noch zu neu sind, hat sich darüber wahrscheinlich noch keiner so richtig Gedanken gemacht (meine jetzt bei zusätzlicher Montage an Fahrzeugen die eh schon nen vorderen Seitenblinker haben....).

Und auch jeder Polizist muss zugeben, dass es nur einen Tatbestand gibt, wenn er gesetzlich festgehalten ist. Und im Tatbestandskatalog ist ebenfalls nichts zu finden, was diese Problematik reglementiert!

Ergo - DERZEIT ZULÄSSIG oder ZUMINDEST NICHT ZU BEANSTANDEN!

(Alles nur, sofern grundsätzlich eine ABE / Teilegutachten vorliegt).

Was der TüV meinen könnte, ist, dass z.B. Daimler Benz für seine Seitenblinker im Spiegel die BE zum Nachrüsten davon abhängig macht, dass die vorderen Seitenblinker deaktiviert werden.

Das ist auch nicht ganz lupenrein, da normalerweise gem. StVZO alle Teile die verbaut sind auch funktionieren müssen. Daher müssten die anderen Blinker eigentlich gegen Blenden ersetzt werden.

Allgemein ist diese Regelung aber nicht.

Und glaub mir, der TÜV ist nicht die letzte Instanz!!! Ich habe schon Leute kennen gelernt, bei denen aufgrund "Anzweiflungen eines Polizisten" die Eintragung beim TüV rückgängig gemacht wurde und auch in gerichtlicher Instanz dann verloren haben.

Gruß blue7
blue7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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