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26.08.2005, 10:30
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#11
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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@ Commo,
korrekt - wer eine VFL hat kann sich Xenon ohne SWR und LWR spendieren und der TÜV gibt seinen Segen dazu! - wie bei mir....
Grüße,
Chris
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26.08.2005, 12:37
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#12
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Doppelvergaser
Registriert seit: 02.07.2003
Ort: Schortens
Fahrzeug: E320CDI T, S211 (05/2003), 520i touring (09/98, LPG/Prins), Kawasaki ZRX 1100
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Moin Moin,
hat da jemand Unterlagen oder kann mir eine Kopie seiner Eintagung zukommen lassen, habe nämlich schon länger mit dem Gedanken gespielt mir so einen Satz zu kaufen.
Danke im Voraus
Olaf
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26.08.2005, 15:10
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#13
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Gast
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Zitat:
Zitat von Commo
Pflicht ist es aber nicht bei den Vorfacelifter E38er, da die ersten mit Xenon ausgeliefert wurden ohne LWR und SRA ![Top!](images/smilies/top.gif)
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<- 11/94 ![Großes Lächeln](images/smilies/biggrin.gif) ![Großes Lächeln](images/smilies/biggrin.gif) ![Großes Lächeln](images/smilies/biggrin.gif)
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26.08.2005, 15:44
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#14
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Inefficient Dynamics
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL, 750iLS & 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
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Xenoneffekt
Zitat:
Zitat von John McClane
Kurz gesagt: Nix. Es sei denn, Du willst mit aller Gewalt den Gegenverkehr blenden, dann sind die genau richtig.
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Die Rede war ja auch nur vom "Xenoneffekt". - Heißt für mich: Man will den Gegenverkehr blenden.
![Blinzeln](images/smilies/wink.gif)
__________________
Als Gott den Menschen erschuf, da war er bereits müde. - Das erklärt einiges. (Marc Twain)
Und merke! Wenn die Vorderachse poltert, erstmal Reset machen! (Mick)
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Wir können nicht beweisen, dass ein Auto eine Seele hat, aber wir können so handeln. (Porsche Classic)
if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }
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26.08.2005, 16:30
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Salzburg
Fahrzeug: -
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Gegenverkehr wird nicht geblendet, da der Brennpunkt an exakt der selben Stelle wie bei eine H1 liegt. Die Scheinwerferlinse tut dann ihr übriges. Ist auch ein echter Xenonscheinwerfer, nicht nur ein "Effekt".
Illegal ist es trotzdem! Laut meiner Information müssen Autos, die umgerüstet wurden auch eine ALWR und eine Reinigungsanlage haben. Hier ist nicht das Baujahr des Wagens sondern der Tag des Umbaus ausschlaggebend.
Meine Meinung: Selbst wenn dir das jemand ohne ALWR und SWR einträgt kannst du trotzdem Probleme mit der Polizei kriegen. Es gilt ja das Gesetz und nicht die Meinung des TÜV-Menschen (der kann sich ja auch irren).
-Rainer
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26.08.2005, 16:53
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#16
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Gast
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Zitat:
Zitat von CorpSpy
Illegal ist es trotzdem! Laut meiner Information müssen Autos, die umgerüstet wurden auch eine ALWR und eine Reinigungsanlage haben. Hier ist nicht das Baujahr des Wagens sondern der Tag des Umbaus ausschlaggebend.
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Das will hier keiner hören ![Spin](images/smilies/spin.gif) , ich weiß es auch und habe u.a. das hier schon des öfteren gepostet habe.
Der kleine Satz "...und wurde für das Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt,..." wird da gerne überlesen. Denn i.d.R. wird diese NICHT erteilt, wenn aLWR und SWR nicht vorhanden sind.
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26.08.2005, 17:04
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#17
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Gast
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Zitat:
Zitat von Novipec
@ Commo,
korrekt - wer eine VFL hat kann sich Xenon ohne SWR und LWR spendieren und der TÜV gibt seinen Segen dazu! - wie bei mir....
Grüße,
Chris
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Dem kann ich eigentlich nur widersprechen. Das traf nur zu, wenn der Einbau vor 2000 (ich glaube April) stattgefunden hat. Wenn du es danach gemacht hast, wirst du deinen Wagen bestimmt zur HU gefahren haben und hast nicht explizit erwähnt, dass du an deiner Lichtanlage was verändert hast. Ergo ist dem Prüfer das nicht aufgefallen und er hat seinen Stempel dir in deinen Fahrzeugschein gesetzt.
Fährst du heute hin und rüstest vorher um, erfolgt auch eine Abnahme des nachträglichen Umbaus und dann wird geprüft ob eine ALWR und SWRA vorhanden und auch funktionstüchtig ist. Wenn es nicht nachgetragen wurde, ist dennoch ersichtlich ob etwas verändert wurde, denn bei BMW kann man nachlesen mit was für Extras der Wagen das Band verlassen hat. Sollte es also einmal zum Unfall kommen, kann wenn es ganz blöde läuft die Versicherung dir den Schutz verweigern, da du dann (nachweislich) ohne ABE rumgefahren bist.
Ich empfehle allen die Nachrüsten wollen, das Projekt eben richtig umzusetzen mit SWRA und ALWR und den originalen Xenonscheinwerfern von BMW. Anschl das Vorführen beim örtlichen Tüv und dann gibt es auch kein Stress mit wem auch immer.
Sekt oder Selters, Barfuss oder Lackschuhe... wie alles im Leben ;-)
Da ich auch gerade umrüste und bei meinem Tüv mal angefragt habe, glaube ich mittlerweile zu wissen was man dort will .....
Grüße
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26.08.2005, 21:23
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.06.2003
Ort: Erfurt
Fahrzeug: 2x R6, 60° (E38)
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Zitat:
Zitat von Schulle
Ich habe meinen auch so nachgerüstet! Die Lichtausbeute ist wahnsinnig!!!
Es ist ein riesen unterschied! Und wenn de noch den vorfacelift hast sieht es am Ende aus wie orginal weil die SW ja schon solch Ähnliche Linse wie beim org. Xenon haben!
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Genau da liegt der Hase im Pfeffer...
Ich hab hier noch eine Lupe liegen, auch mit einer Linse - wenn man nicht genau hinsieht, ist auch die ähnlich. Allerdings würde ich nie auf die Idee kommen, daraus eine Xenonfunzel zu basteln!
"Wahnsinnig" trifft es übrigens ganz gut :-
Zitat:
Zitat von Schulle
Aber leider ohne Tüv....
Gruß
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Und das ist gut so !!!
Sogar der Typ, der dieses Zeug verscherbelt schreibt:
"Dieses Produkt ist im Bereich der StVZO NICHT zugelassen und wird dementsprechend als Tuning- bzw. Exportartikel verkauft."
Ich könnte mir vorstellen, dass für 260 Öcken auch ein paar gebrauchte, originale Scheinwerfer aufzutreiben sind. Wobei immer noch das Problem mit der ALWR besteht, der Nachrüstaufwand dürfte sich aber in Grenzen halten.
Dann wäre die ganze Sache nicht nur legal, sondern auch fair gegenüber dem Gegenverkehr, auch wenn das vielen Leuten egal ist.
Gruß aus der Mitte
Dirk
__________________
Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Was verkaufen Volksvertreter?
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27.08.2005, 07:56
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#19
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re.
Zitat:
Zitat von Commo
Pflicht ist es aber nicht bei den Vorfacelifter E38er, da die ersten mit Xenon ausgeliefert wurden ohne LWR und SRA ![Top!](images/smilies/top.gif)
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Hallo an alle, die immer noch das wissen haben, das die ersten E38 mit Xenon, aber ohne eine ALWR und SRA ausgeliefert wurden ...
Dies ist nur bedingt richtig !!! Nur die E32 wurden ohne ALWR und SRA ausgeliefert ...
Jeder frühere E38, der vom Werk aus mit einer Xenonanlage ausgeliefert wurde, wurde auch mit einer ALWR ausgeliefert, auch wenn das Fahrzeug eine Niveauregulierung hat/hatte !!! Die SRA war eine Sonderausstattung und wurde nicht immer mit bestellt - also, SRA war Sonderausstattung, aber eine ALWR gab es bei den E38 immer mit einer Xenonanlage ! ! !
Bei H1 gab es eine manuelle LWR (da seit 1991 Gesetz) und auch hier war eine SRA Sonderausstattung ...
Gruß ...
@freak ![Schielende Augen](images/smilies/duh.gif)
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
Geändert von freak (27.08.2005 um 10:24 Uhr).
Grund: Nachtrag ...
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27.08.2005, 09:31
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#20
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Gast
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So isset, @Freak! Mein erster E38 hatte auch keine SWR, ein aLWR sehr wohl.
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