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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.03.2004, 16:36   #1
Mister B
Kyesinga!
 
Benutzerbild von Mister B
 
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750i (E38)
Standard

Also, die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide liegt bei uns in Deutschland auch bei 6 Monten.

Grüße
MB
__________________
Keinesfalls wird in der deutschen Sprache der Plural durch Anhängen eines Apostroph-S gebildet -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) [Deppenapostroph]
Hier kann die deutsche Sprache studiert werden -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) deutsche Grammatik
Mister B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:47   #2
The real Deal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von The real Deal
 
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
Standard

Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
Hi
Ich wurde in Östereich bei Salzburg, am 7 Dezember auf der Autobahn geblitzt.
Erlaubt waren 100 geblitzt wurde ich mit 153 abzüglich der toleranzen, heute (20.03.04) kam die Strafverfügung
ich soll 300 € bezahlen .
Ich hatte mich eigentlich schon gefreut als der 7 März rum war weil meiner meinung nach das nach 3 monaten Verjährt ist.
Was meint ihr dazu????????
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
Hi
Innerhalb 3 Monaten muss der schuldige Fahrer ermittelt sein.
Habe ich gerade hinter mir.
Nach 10 Wochen kam so`n Uniformierter mit Foto in der Hand und hat bei den Nachtbarn geklingelt.
Und die netten Nachtbarn haben mich auf dem Foto nicht erkannt.
Das ist jetzt 5 Monate her, dürfte erledigt sein.
MfG Dierk
The real Deal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:48   #3
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard michi_b

oder bei 2-3 jahren, je nachdem wie das innenministerium entscheidet.

wer war das nochmal, der fürs abgeschleppt werden in düsseldorf knapp 2 jahre später zur kasse gebeten wurde???

das sowas möglich ist, davon habe ich mich überzeugt.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:58   #4
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

Hi
@ MICHI
Im Busgeldkatalog (BRD) steht 3 monate ausser bei promille delikten 6 Monate
(nachzulesen auf Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.Busgeldkatalog.de).

@JB 740
Habe adac angerufen, von der Rechtsberatung ist keiner mehr da die rufen mich am Montag um 11 uhr an.

Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:08   #5
Hanes
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kranzberg
Fahrzeug: F01
Standard

@Driver,

pass auf wenn Du dann da runter überweist, dass Du die Auslandsüberweisungsgebühren mit einrechnest.

Ist mir so ergangen, allerdings bei einem ganz kleinen Betrag.

Statt der von mir überwiesenen 27,-€ wurden der dortigen Behörde nur 24,70 gutgeschrieben. OK, das war dann so als ob ich nicht fristgerecht bezahlt hätte und aus einer Ordnungswidrigkeit wurde dann das nächst Höhere.

Hab dann lange telefoniert und danach den Restbetrag plus Mahngebühren(!!!!) in bar per Post runtergeschickt, da ja ein Scheck auch wieder irgendetwas beim einlösen gekostet hätte, man ja aber vorher nicht wissen kann wieviel und für die paar € eine Auslandsüberweisung zu machen ist auch glatter Quatsch.

Ist echt lustig!!

Gruß Hannes
Hanes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:12   #6
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

Hi
@Hannes
Danke für den Tipp!
Ich werd den XXXXXX Ösis erstmal garnichts überweisen.
Die werden erst von mir und meinem anwalt ein bischen belästigt. Bezahlen kann ich dann immernoch

[Bearbeitet am 20.3.2004 um 07:13 von D.R.I.V.E.R]

[Bearbeitet am 22.3.2004 um 10:44 von D.R.I.V.E.R]
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:14   #7
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard @ Driver

Was soll der Aufriss? Zu schnell ist zu schnell. Und Du sagst ja selber, dass Du tatsächlich so flott unterwegs warst. Also zahl' die 300,- € und Ruhe ist. Sollten 300,- € für Dich existenziell sein, dann fahr' halt das nächste Mal langsamer.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:19   #8
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard nochmal @ Driver

Darauf habe ich jetzt gewartet.
Wenn hier einer "scheiss" ist, dann bist Du das. DU hast den Mist verbockt. Die österreichische Gendarmerie tut nichts weiter, als auf die Einhaltung einer gesetzlichen Regelung zu achten.
Erst machst Du den grossen Macker mit dem dicken BMW und zischst zu schnell über die Autobahn, aber wenn dann die Rechnung kommt, heisst's: "Mami ... Hilfe ... Anwalt ... buääääh! Die sind ja alle so ungerecht zu mir!!"

Franz
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:33   #9
7er Fan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7er Fan
 
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
Standard

@Franz;

__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
7er Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:40   #10
shadow
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: M3 2011
Standard

Naja, DRIVER hätte sich in der Wortwahl ein Stück weit zurücknehmen müssen, aber bloß weil er 7er fährt heißt das noch lange nicht das er auf dicker Macker macht. Wir sind doch schon alle mal ein bisserl zu schnell gefahren.
Ist halt auch ein wenig Pech dabei wenn man geblitzt wird, dann sollte man aber auch die rechtlichen Möglichkeiten sondieren können oder um Rat fragen dürfen.
7er-fahren heißt ja nicht gleich ein auf dicke Hose zu machen, man kann kleine Verfehlungen nie ganz ausschließen, passiert halt mal. *Eine Rede halt*
shadow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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