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31.01.2014, 09:21
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
superhellen LED-Kennzeichenlampen,wenn jedoch bei einem Unfall ein Beteiligter aussagt, daß er durch das sehr helle intensive Kennzeichenlicht bei einer Nachtfahrt regelrecht geblendet und somit irritiert wurde und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, dann steckt man auch schon mit in dem Boot ...
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So einen Fall gab es mal hier. Das Gericht hat einen Gutachter hinzugezogen. Der Widerrum fragte das "Unfallopfer" und seinen Anwalt, ob sie ihre Aussage nicht ändern wollen bevor sie sich lächerlich machen. Habe ich selbst Live miterlebt. Grund: Gegenverkehr mit Xenon blendet nicht, aber eine Kennzeichenbeleuchtung die nicht mal direktes Licht in das Auge des Hinterherfahrenden wirft. Die Sache wurde rekonstruiert und die beiden standen dumm da. Leider ermittelte man auch, dass das Handy des "Kennzeichenlichterblindeten" zum Unfallzeitpunkt und die Minuten davor regen SMS Verkehr hatte.
Der Typ mit der "Flutlichtanlage aufm Kennzeichen" bekam einen Mängelschein und ein kleines Bußgeld und viel Geld von der Versicherung  .
Heißt also, illegale Teile MÜSSEN den Unfall ausgelöst haben und können nicht beliebig vors Loch geschoben werden.....
Anders wäre das ausgegangen wenn der Verursacher ein HID Kit in die hübschen Golf 3 Reflektorscheinwerfer verbaut hätte und von vorn gekommen wäre. Der Schuss wäre dann derb nach hinten los gegangen 
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31.01.2014, 09:21
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#12
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich sehe das wie Enzo.
Klar mag ich auch, wenn Leute ihre Autos (stilvoll) individualisieren.
So lange nix passiert ist das auch immer problemlos (evtl. motzt der TÜV, oder wenn zu auffällig die Polizei).
Sollte aber etwas passieren, und es stellt sich heraus, dass die ABE erloschen war, dann stellt sich die Versicherung quer, und im ungünstigsten Falle kann man dann sein Leben lang Fahrrad fahren und zahlt bis man bucklig ist.
Das wäre es mir nicht wert...
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31.01.2014, 09:58
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#13
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von The Stig
Sollte aber etwas passieren, und es stellt sich heraus, dass die ABE erloschen war, dann stellt sich die Versicherung quer, und im ungünstigsten Falle kann man dann sein Leben lang Fahrrad fahren und zahlt bis man bucklig ist.
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Meines Wissens ist die Regresspflicht bei 5.000 Euro gedeckelt. Mit anderen Worten: Die eigene Versicherung zahlt erstmal grundsätzlich und kann sich dann max. 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Ich würde übrigens nur Teile am Auto verbauen, die eine ABE haben! Leider pennt hier der Gesetzgeber, indem er es zulässt, dass in D alles Mögliche verkauft werden darf, auch wenn die Benutzung untersagt ist. Ein Umstand, den es schon immer gab und den ich auch immer schon kritisiert habe.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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31.01.2014, 10:11
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#14
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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ich hatte diese idee auch schon, jedoch bis jetzt nicht umgesetzt
da ich einen schnitzer dachspoiler habe dürfte das kein problem sein
die leuchte im video gefällt mir nicht ganz so gut wie die vom a7 da diese nicht über die volle breite geht - ich finde diese lösung stimmiger
wenn die ganze sache per einzelabnahme möglich ist erübrigt sich doch jede diskussion bezüglich illegalität
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31.01.2014, 10:47
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#15
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Niederrheiner 4 Life
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Geldern
Fahrzeug: Skoda Superb 3V5 2.0 TDI 190 PS
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Bei google findet man eine Menge Bilder dazu "Third Brake Light Bar".
Sieht aber alles mehr nach Tannenbaum-Beleuchtung aus 
__________________
Steig' auf den Berg aus Dreck, weil oben frischer Wind weht.
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31.01.2014, 12:07
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#16
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Gast
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Aber unter den Schnitzer Dachspoiler passt ja nichts drunter!
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31.01.2014, 12:40
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Ja, - das habe ich mir schon gedacht, daß sofort der eine oder andere sich genötigt fühlt entsprechend mit Kontra auf meinen Hinweis zu reagieren.
Ich wünsche JEDEM, daß im Falle eines Falles ein Gutachter und vor allem ein Richter den Sachverhalt genau so sieht wie @ Fimonchen es beschrieben hat.
Irgendwelche mögliche vergleichbare Fälle heranzuziehen ist natürlich absolut verständlich, - Motto: "Bei dem ist auch nichts passiert" ... - aber leider sind die Situationen erfahrungsgemäß nicht eins zu eins übertragbar! Auch wenn es einem lieber wäre ...
Ich möchte auch gar nicht weiter die einzelnen Details penibelst analysieren und diverse Gegendarstellungen liefern, - MIR ist das doch letztlich vollkommen egal was hier jemand meint mit seinem Auto machen zu müssen.
Meine Hinweise sind nur im Sinne jedes Einzelnen und vor allem Sinne des Forums gedacht.
Ich komme seit nun 13 Jahren hauptberuflich nahezu tagtäglich mit diversen BMW-Niederlassungen, Werkstätten usw. in Berührung und bekomme da immer wieder mal die eine oder andere "Situation" mit .... - auch mit Gutachtern!
Wenn eine Versicherung zahlen muß, dann hört bei denen erfahrungsgemäß der "Spaß" auf. (Mit dieser Aussage werde ich vermutlich wohl kaum das Rad neu erfunden haben ...)
Und wenn es auch noch um entstandene Personenschäden geht (= SEHR TEUER!), dann schicken die Versicherungen auch gerne mal einen eigenen Versicherungsgutachter. Und wenn dieser dann quasi mit dem "Mikroskop" in den "Hintern" hineinschaut und dort einen "Krümmel" findet der da nicht hingehört etc., dann sollte man damit rechnen, daß dieser "Krümmel" auf "Elefantengröße aufgeblasen" werden kann. Wenn dieses dann auch noch nachweislich einen noch so geringen Einfluß auf das Unfallergebnis haben könnte, - dann hat man nun mal ein Problem ...
Meine Erfahrung deckt sich auch mit Claus seiner Aussage bzgl. der 5.000 Euro - Grenze. Das war früher so viel ich weiß nicht so, daß es eine Grenze gab. Aber selbst "nur" 5.000 Euro mögliche Eigenbeteiligung würden mich bereits komplett abschrecken irgendwelche "Experimente" durchzuführen und nur noch meine eigenen Interessen wahrzunehmen.
Zum Thema TÜV-Eintragung:
Da habe ich vor etwa einem 3/4 Jahr mal einen interessanten Fall mitbekommen. Da ging es um die Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben. Diese waren sogar TÜV-Eingetragen --- und somit genehmigt!! Das Auto wurde mit als Unfallursache herangezogen da ein nebenstehender Autofahrer nicht durch die vorderen Seitenscheiben sehen konnte. Dieses wiederum hat den Fahrer bewogen etwas weiter (vermutlich zu weit) nach vorne zu fahren damit er den Straßenverkehr besser einsehen konnte. Dadurch wiederum kam es zu einem (vermutlich kleineren) Unfall.
Der Fahrer mit den dunklen Seitenscheiben hat eigentlich gar nichts gemacht, - zumindest nichts Falsches. Dennoch wurde gegen ihn ermittelt da er mit als Auslöser für den Unfall beschuldigt wurde.
Wie das Ganze endete entzieht sich meiner Kenntnis. Aber alleine daß man Gefahr läuft mit diesen letztlich verbotenen "Individualisierungen" echten Ärger zu bekommen würde mir völlig ausreichen die Finger davon zu lassen.
Das mag alles sicherlich 100 mal gut gehen, - keine Frage. Aber beim 101. mal geht es schief. Und dann wiegen die 100 mal vorher leider das nun entstandene (teure) Theater nicht mehr auf!
Wie gesagt, - alles nur sehr gut gemeint und ich spreche da aus Erfahrung.
Was jeder Einzelene meint machen zu müssen ist natürlich jedem selbst überlassen. Er muß es schließlich auch selbst verantworten und ggf. auch bezahlen ...
Gruß aus Werne
Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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31.01.2014, 13:08
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#18
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Zum Thema TÜV-Eintragung:
Da habe ich vor etwa einem 3/4 Jahr mal einen interessanten Fall mitbekommen. Da ging es um die Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben. Diese waren sogar TÜV-Eingetragen --- und somit genehmigt!! Das Auto wurde mit als Unfallursache herangezogen da ein nebenstehender Autofahrer nicht durch die vorderen Seitenscheiben sehen konnte. Dieses wiederum hat den Fahrer bewogen etwas weiter (vermutlich zu weit) nach vorne zu fahren damit er den Straßenverkehr besser einsehen konnte. Dadurch wiederum kam es zu einem (vermutlich kleineren) Unfall.
Der Fahrer mit den dunklen Seitenscheiben hat eigentlich gar nichts gemacht, - zumindest nichts Falsches. Dennoch wurde gegen ihn ermittelt da er mit als Auslöser für den Unfall beschuldigt wurde.
Wie das Ganze endete entzieht sich meiner Kenntnis.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass in so einem Fall der Autofahrer mit der Scheibentönung belangt werden kann und bestraft wird. Wenn das so wäre, müsste man grundsätzliche alle Transporter, SUVs und LKWs verbieten, weil die einem auch ständig komplett die Sicht versperren! Trotzdem legitimiert mich das nicht, mich in bestimmten Situationen unvorsichtigerweise in den Querverkehr zu begeben, nur damit ich schneller von der Kreuzung/Straßeneinmündung wegkomme (einen anderen Grund sehe ich in dieser Handlungsweise nicht). Es zeigt aber, wie schräg manchmal die Justiz hierzulande tickt und tatsächlich in so einem Fall ermittelt! Das liegt auch daran, dass heutzutage keiner mehr einen Fehler zugeben will und die Schuld aufgrund eigenen Unvermögens grundsätzlich bei anderen sucht (siehe den geschilderten Fall von "Fimonchen").
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31.01.2014, 14:38
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Ja, - das habe ich mir schon gedacht, daß sofort der eine oder andere sich genötigt fühlt entsprechend mit Kontra auf meinen Hinweis zu reagieren.
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Hmm, "zum Kontra genötigt"......
Zeigt mir eindeutig, dass du meinen Text nicht verstanden hast. Nicht mal im Ansatz!
Edit: Mal davon ausgegangen dass ich überhaupt angesprochen war.....
Geändert von Fimonchen (31.01.2014 um 14:52 Uhr).
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31.01.2014, 14:51
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#20
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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ich hab dich verstanden digger

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