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05.02.2013, 12:54
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Erny.
ist es erlaubt oder nicht???
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Ganz klar: nicht erlaubt.
Auch wenn manche damit durchkommen... das lief dann halt nicht ganz korrekt und war "Glück".
Gruß,
Kai
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05.02.2013, 15:33
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Telefoniere mit seinem Vorgesetzten, dass du dein Geld wieder haben willst und du zu einer anderen TÜV-Dienststelle gehst... 
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Geändert von rubin (05.02.2013 um 15:38 Uhr).
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05.02.2013, 16:30
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Das ist einfach laecherlich. Tausende VW's und Audi's legal mit gedimmten Fernlicht durch die Gegend fahren und das ist gut, wenn damit aber ein 7er beim manchen Prueffer erscheint ist das auf ein mal nicht legal, bei anderen aber doch.
Wie kann das sein? Ist das nicht aenliche Dummheit wie damals mit zusatzlichen Bremsleuchten, lange nicht erlaubt oder sogar straffbar und dann ploetzlich legal und kurz danach pflichtig... 
Seit Jahren ist Tagfahrlicht bei uns pflicht, trotzdem oder vielleicht deshalb unsere Prueffer logischer handeln koennen und Fahrzeuege mit gedimmten Fern oder Nebellicht immer zulassen...
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21 Jahre Forum
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05.02.2013, 17:51
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#14
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
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Zitat:
Zitat von Andrzej
Das ist einfach laecherlich. Tausende VW's und Audi's legal mit gedimmten Fernlicht durch die Gegend fahren und das ist gut, wenn damit aber ein 7er beim manchen Prueffer erscheint ist das auf ein mal nicht legal, bei anderen aber doch
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Tja, die VW/Audi haben dafür ja schließlich auch Geld bezahlt, um eine Zulassung für dieses System zu erhalten.
Nur weil Audi mit Voll-LED-Scheinwerfern herum fährt, darft du dir noch lange keine LED's in die SW basteln.
Denn auch diese sind eigens geprüft und abgenommen und dürfen somit in Serie gefertigt werden.
Dass manch ein Prüfer ein Auge zudrückt (oder es vielleicht sogar gar nicht besser weiß) mag schon sein.
Aber wenn es jemand ist, der Ahnung hat, hat er vollkommen recht die Plakette zu verweigern.
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05.02.2013, 17:55
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#15
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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definitiv ist gedimmtes fernlicht am e38 IN DEUTSCHLAND NICHT zulässig!
ist ganz einfach 
und wer es sich codiert, codieren lässt, der muss 1. mit bussgeld und/oder mit der verweigerung der TÜV-plakette rechnen. im falle eines unfalles, warum auch immer, kann ein gegnerischer gutachter/anwalt ganz böse die schuld auf den halter des e38 schieben... da die BE erloschen ist.
rechtlich gleich zu stellen mit bastel-xenon oder nicht eingetragenem chiptuning (nur beim diesel... benziner bleiben ja innerhalb der toleranz)
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05.02.2013, 18:35
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Zitat:
Zitat von Lars E38
Tja, die VW/Audi haben dafür ja schließlich auch Geld bezahlt, um eine Zulassung für dieses System zu erhalten.
Nur weil Audi mit Voll-LED-Scheinwerfern herum fährt, darft du dir noch lange keine LED's in die SW basteln.
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Mit LED's und bastel Xenon kann ich verbot gut verstehen, aber bei gedimmten Fernlicht geht nur um's Geld, weil es kein anderer Grund besteht solche Lampen aus E38/E39 mit VW/AUDI zu unterscheiden.
@ Pacific
Ich weiss schon, das das in D verboten ist, frage ich mich aber immer, wie ist das mit meinen 5er und 7er, die in PL zugelassen sind und mit gedimmten Fernlicht durch D unterwegs sind 
Gruss Euch
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05.02.2013, 19:28
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#17
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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da hast du null probleme!
denn schliesslich gelten die regelungen die im heimatland (land der zulassung) vorgeschrieben sind... anders ist es lediglich mit spikes-reifen, die sind nur im grenzbezirk auch in D zulässig (die genaue entfernung weiß ich nu aber grade nicht).
leider sind eben "sinnvoll" und "logisch" im deutschen rechtschreibungs-vokabular nicht vorhanden... denn sooo falsch ist das mit den gedimmten fernscheinwerfern ja nicht  und auf alle fälle sieht es besser aus als die antacker-ATU-und-kaufland-LED-tagfahrlichter 
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05.02.2013, 20:10
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#18
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Sternenjäger
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Neuenburg
Fahrzeug: E38 740 bj.96 (Fette Else), Volvo FH 520 (Dicke Berta), E30 318iT (Gollum)
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also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür. aber das ganze gesetz zu dem thema ist ein bisschen verwirrend finde ich da ja auch zwischen Tagfahrlicht und Fahrlichtschaltungen unterschieden wird.
Was mich n bisschen wundert in den skandinavischen ländern ist es ja erlaubt müsste dann eigentlich doch ne zulassung haben? Ich schau mir morgen mal den scheinwefer genauer an 
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05.02.2013, 20:25
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#19
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
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Zitat:
Zitat von KingofDead
also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür
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Und solange du, bzw. deine Scheinwerfer keine Zulassung haben, ist es nun mal verboten 
Das ist ja genau das, was ich damit meinte, dass VW/Audi eine kostenpflichtige Abnahme und somit Zulassung bekommen haben.
Und falls jetzt wieder jemand auf die Idee kommt:
"Hey, dann lasse ich meine auf 18% gedimmten Fernlichter halt abnehmen..."
wir sprechen hier über einen 5stelligen Eurobetrag, der devinitiv dichter an den 6 Stellen, als an den 4 Stellen dran ist 
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06.02.2013, 15:51
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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... wird eh anders gelesen, als geschrieben...
Geändert von rubin (06.02.2013 um 18:49 Uhr).
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