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27.12.2012, 19:42
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Zitat:
Zitat von Zett
Natürlich darfst du mit Standlicht fahren, du darfst aber nichts an deiner Beleuchtung verändern sprich irgenwelche LED´s einbauen
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Und wieso hat mir letztens so einer grüner"Brain" nen 10er abgenommen als ich irrtümlich nur Standlicht am tag hatte?
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27.12.2012, 19:55
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#12
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V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
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Weil das Standlicht, wie der Name schon sagt, ein Standlicht und kein Fahrlicht ist.
Gruß
Stefan
Der einfach immer mit vollem Licht fährt und deshalb solche Probleme ausbleiben 
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped 
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
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27.12.2012, 20:23
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#13
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Kurz und bündig:
Die Scheinwerfer MÜSSEN beim E-Prüfzeichen die Buchstabenkombination "RL" (running light) tragen, damit Tagfahrlicht mit den originalen Scheinwerfern zulässig ist.
Bei meinem E39 stand damals "PL" drauf. Dementsprechend: Nicht zulässig.
Nachzulesen in der ECE-Norm ECE R87
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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30.12.2012, 10:42
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#14
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Mitglied
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
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Zitat:
Zitat von Fimonchen
Und wieso hat mir letztens so einer grüner"Brain" nen 10er abgenommen als ich irrtümlich nur Standlicht am tag hatte?
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Standlicht ist nur erlaubt in Verbindung mit zwei Nebelscheinwerfer und logischerweise Nebel, Regen oder Schneefall.
Standlicht allein ist nicht erlaubt und kostet halt auch
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30.12.2012, 11:20
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#15
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von Zett
Standlicht ist nur erlaubt in Verbindung mit zwei Nebelscheinwerfer und logischerweise Nebel, Regen oder Schneefall.
Standlicht allein ist nicht erlaubt und kostet halt auch
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Kannst du mir da ne Quelle nennen?
Davon hab ich noch nie gehôrt und Sinn macht das meines Erachtens auch garkeinen.
Standlicht ist und bleibt Standlicht, egal was man noch zuschaltet. Die Nebelscheinwerfer sind eine zusätzliche Beleuchtug zum Fahrlicht und dûrfen nur bei Sicht unter 200m durch Nebel, starken Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Wenn ich die Nebelscheinwerfer wirklich brauche sollte ich das Abblendlicht schon längst an haben.
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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30.12.2012, 11:26
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Bin zwar kein Standlichtfahrer, nur begreifen tue ich es trotzdem nicht. Aber wenn die Hirntoten Obrigkeiten meinen dass eine 5watt Birne ein Verkehrschaos auslöst, ist das halt so.
Grüße
Der ohne Standlicht fährt
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30.12.2012, 11:34
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#17
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Ich versteh das eh nicht. Wenn es mir zu dunkel erscheint schalte ich eben das Abblendlicht ein.
Ich finde es eher gefährlich da das Tfl dazu verführt das Abblendlicht sehr spät oder garnicht einzuschalten und so sehr viele ohne hintere Beleuchtung unterwegs sind.
Aber Standlicht mit Nebelscheinwerfern versteh ich noch weniger, das macht einfach keinen Sinn. So fahren hier nur die Pseudo-Checker rum und meinen sie sind cool...
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30.12.2012, 11:44
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#18
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
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Warum regen sich hier manche über bestehende Gesetze so auf?
Dunkel bzw. schlechte Sicht = Licht an
Hell = Licht aus
Ganz einfach und funktioniert prima 
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30.12.2012, 12:04
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#19
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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na das liegt dran dass es cooooool ist, anders zu sein als andere...
also fahren mit standlicht, tagfahrlicht in der nacht, nebelschlussleuchte bei sonnenschein und und und
für manche sind eben richtlinien/gesetze dazu da sie zu ignorieren
ich fahre zB immer mit licht, ganz einfach damit ich es nicht vergesse ein zu schalten  dazu habe ich lediglich ECU-tagfahrlicht codiert, legal also 
ich hätte auch nachrüst-tfl nehmen können... aber, die gibt es nur in häßlich oder audimässig... das gefällt mir einfach nicht.
fahren mit standlicht ist ein nogo für mich... sieht aus als hätte ich meinen lichtschalter nicht vernünftig bedienen können... wie peinlich! aber wem es gefällt 
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30.12.2012, 12:15
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#20
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Kannst du mir da ne Quelle nennen?
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Zitat:
§17 Beleuchtung
(...)
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(...)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Da, bitte. Sieh die Standleuchten als Begrenzungsleuchten, die bei Nebel am wenigsten Eigenblendung erzeugen. Angepasste Geschwindigkeit vorausgesetzt.
PS:
Das Drama um das TFL hat der deutsche Autofahrer ja auch prima ertragen. Fehlt nur noch die PKW-Maut
Zitat:
Zitat von PacificDigital
(...) wie peinlich! aber wem es gefällt 
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Leben und leben lassen! Und bevor Du gleich wieder auf dumme Ideen kommst  Nein, ich fahre nicht mit SL.
Aber diese Diskussionen bezüglich der Bedienung von licht-technischen Einrichtungen anderer, legt doch nur wieder tiefe Abgründe menschlicher Gewaltbereitschaft frei - oder?
Ist es nicht müßig, ständig anderen Vorschriften machen zu müssen? Hatte letztens erst so ein Gespräch. Da fasselte ein Dummkopf was davon, alle Nebelscheinwerfer-Bediener einsperren zu lassen und dass er ja jene solche immer mit Fernlicht absichtlich (zurück) blendet ...
Könnte man das bitte einfach mal sein lassen, ist das überhaupt möglich?
Blendet SL eigentlich wirklich?
Blenden NSW eigentlich wirklich?
Also mich noch nie, ansonsten gebe ich meinen Lappen ab 
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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