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Alt 15.12.2009, 19:37   #11
colaman
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von colaman
 
Registriert seit: 09.03.2008
Ort: Beeskow
Fahrzeug: 735i Facelift M62B35TU
Standard vergiß nicht den ....

Koffer voller Euronen, der steht gleich eine Tür weiter! Habe ich doch damals da glatt vergessen!
colaman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2009, 10:35   #12
mm.dicker
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
Standard

Da Du keinen ordentlichen Kaufvertrag vorlegen kannst, wo der letzte Eigentümer Dir das verkauft, wirst Du auch nicht die Möglichkeit bekommen, den alten Brief/ZBII aufzubieten. Dies kann nur der aktuelle Besitzer, ist dieser verstorben nur die Erben mit Erbschein. Da Du nie im Besitz des Briefes warst, kannst Du auch nicht an Eides statt vesichern diesen verloeren zu haben.

So würde ich Dich am Schalter abweisen.

Da bei Diesem Scheunenfund sicher schon mal eine ZBII ausgefertigt wurde, würde der aktuelle Besitzer spätestens beim Versuch das Fahrzeug auf Deinen Namen umzuschreiben aufblenden in der Bearbeitungsmaske.

Ist Dir oder Deinem Bekannten der alte Halter bekannt?
Eine Auskunft über diesen wirst Du bei der Zulassungsstelle nicht bekommen, außer Du kennst dort jemanden. Ansonsten musst Du dies schriftlich tun und Dein Interesse an der Auskunft begründen. Dies könnte Dein Bekannter sicher, da er ja das Haus gekauft hat und sein Grundstück von dem FAhrzeug befreien will. Einfach abschleppen lassen kann er auch nicht. Da keine Kennzeichen am Fahrzeug sind, der Wagen also nicht zugelassen sein dürfte, müsste er die Abschlepp- und Verwahrungskosten als Auftraggeber vorstrecken.

EVTL. bekommt Ihr ja den alten Halter,Verwandte ermittelt.

Gruß M.
mm.dicker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2009, 11:01   #13
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
Standard

Ganz gefährliches Thema glaube ich, irgendwo war mal sowas im TV... ganz bekomme ich das jetzt nicht mehr zusammen, aber das war ein ähnlicher Fall.
Da hat der Hauskäufer das Auto einfach verschrotten lassen, der Fahrzeugeigentümer hat den Wagen dann aber plötzlich irgendwann wieder haben wollen
Tja Schadensersatz, weil es rechtlich nicht sein Auto war und er es nicht hätte verschrotten lassen dürfen

Es wurde dann noch so ein komisches Bsp. gezeigt, wenn dir jmd. ein nicht zugelassenes Auto in deinen Garten stellt, siehst du ziemlich alt aus.
Man darf es nicht auf die öffentliche Straße stellen, weil es eben nicht zugelassen ist und verschrotten darf man es auch nicht, weil es einem rechtlich nicht gehört.

Wie die genauen Gegebenheiten in diesen Fällen jetzt waren keine Ahnung, aber ich fand es schon beeindruckend

Edit: Evtl. würde ich keine schlafende Hunde wecken und das Ding einfach irgendwo abstellen, Hauptsache es ist erstmal von deinem Grund runter...
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2009, 11:34   #14
forummum
Nichts geht über Hubraum!
 
Benutzerbild von forummum
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: Bern (Schweiz)
Fahrzeug: 730i Jg 96 E38
Standard hehehe Teilemarkt E38

Also ich würd mich über teile Freun hahaha
forummum ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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