BMW 7er, Modell E38 |
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05.04.2024, 18:32
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#161
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E38-750i (1.98), Volvo 850 (6.95)
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Mal eine Frage andersrum :
Wenn ich jetzt ein H-Kennzeichen habe und DANACH etwas ändern will,
zB. andere Felgen, wie sieht das denn dann aus ?
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05.04.2024, 20:16
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#162
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2023
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E31-850i (05.90)
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Wenn die Felgen mit Abmaßen und Traglast den zum Produktionszeitpunkt zugelassenen Felgen entsprechen, dann wüsste ich keinen Hintergrund der die Zulassung verhindert.
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05.04.2024, 20:25
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#163
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alszus was annersders…
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
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Wenn nach der Vergabe des H-Kennzeichens am Fahrzeug fest verbaute Veränderungen gemacht werden, die evtl. auch nicht mehr reversibel sind, wird das H-Kennzeichen im Zweifelsfall wieder aberkannt.
Nicht zeitgenössische Felgen etc. kann man wieder tauschen.
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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06.04.2024, 12:23
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#164
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Claus
Ja, V10 = M5 E60
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Ja, Denkfehler meinerseits...
Olli
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