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Alt 12.03.2008, 13:09   #1
Timo S.
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Benutzerbild von Timo S.
 
Registriert seit: 22.06.2002
Ort: Bad Neustadt
Fahrzeug: E38 740iA (06.1994), X5 G05 (11.2023),E30 M3 (06.1987)Cecotto, E28 525e (08.1985), BMW M2 G87 (12.2023), E46 320CI Cabrio (06.2001)
Standard

Hi Micha, du bekommst die Alpinas ohne irgendwelche Probleme eingetragen. Es handelt sich ja denke ich um die orig. 20" Alpinas oder? Von daher bekommst du auch eine ABE oder ein Festigkeitsgutachten von Alpina oder einem aus dem Forum der die Räder montiert hat. Die Reifen darfts du auch fahren. Es gibt keine Reifenbindung mehr! Das solch eine Einzelabnahme 3000,- ökken kosten soll stimmt nicht.
Ich kann dir auch sagen das der ganz normale TÜV die Räder und die Federn eintragend kann und darf also lass dir nicht so einen müll erzählen. der Typ von der Dekra hatte einfach keine lust dir das jetzt einzutragen. So sehe ich das. Egal ob du Federn oder ein Komplettfahrwerk einbaust solange die Reifen/Felgen beim voll einfedern nicht die Karrosse berühren und das Rad volle Freigängigkeit hat bekommst du es auch eingtragen.
Gehe am besten mal zu einem anderen TÜV oder Dekra.

Grüße Timo
Timo S. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 14:15   #2
freak
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Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard

@Micha ...

Komm mal einen Freitag nach HH - lass dir dann alles Eintragen ...



Zitat:
Zitat von jordy
Ich dachte, die Markenbindung für Reifen wäre schon seit langem abgeschafft?
Zitat:
Zitat von grunzl71
Nicht ganz richtig,wenn die Felgen einmal eingetragen sind und Du kaufst andere Gummi´s,dann müßtest Du eine Reifenfreigabe der Neuen mitführen (bei uns in Ö)

Ist hier in Deutschland genauso - viele schreien aber gleich auf, von wegen Herstellerbindung - das Ganze hat mit einer Herstellerbindung nichts zutun ...

Wenn zB. in einem Gutachten der Reifenhersteller X steht (es steht dann aber nicht nur der Reifenhersteller, sondern auch das genaue Profil/Serie des Herstellers), aber bei der Eintragung Reifenhersteller Y montiert ist, muss nachweisbar sein, das der Reifenhersteller Y die gleichen Anforderungen wie der Reifenhersteller X erfüllt - dies bescheinigt der Reifenhersteller A) mit ECE Prüfzeichen an dem Reifen selber, der einzutragende Reifen muss die gleichen Produktionsanforderungen erfüllen und B) mit der Freigabe muss nachweisbar sein, das die im Gutachten nicht aufgeführter Hersteller bzw. Reifen/Profil, den Traglasten des Fahrzeugs, Geschwindigkeitsindex, Größe, entsprechen ...

Es gibt nun TÜV Prüfer die es genauer nehmen und einen anderen Hersteller nicht einfach so akzeptieren - der Gesetzgeber lässt aber offene Türen - wenn nachgewisen werden kann, das ein anderer Reifenhersteller die gleichen Anforderungen erfüllt, ist dieser zu akzeptieren und einzutragen - wenn in der Eintragung wieder der aktuelle Hersteller extra mit aufgeführt ist, aber wieder nach einer gewissen Zeit ein anderer Hersteller mit den gleichen Anforderungen montiert ist, müssen die Anforderungen nachweisbar sein - steht in der Eintragung kein Reifenhersteller mehr, heisst es nicht das jeder Hersteller montiert werden kann - der verwende Reifen muss mindestens die gleichen Anforderung erfüllen, wie der Reifen/Hersteller/Profil, was zu Zeiten der Abnahme des Gutachtens montiert war ...


Ich hoffe, ich habe keinen Quatsch geschrieben und einiger Massen alles verständlich formuliert ...


Zitat:
Zitat von micha Beitrag anzeigen
problem ist ich habe federn drin und die mussen zusammen abgenommen werden mit den felgen und das darf der normale tüv wohl nicht deshalb dekra#
und wie gesagt der typ meinte einzelrad abnahme geht nur mit ausrechendentest auf dem flugplatz mit sau vielen messungen und das soll 3000€ kosten
Das du zusätlich zu den einzutragenden Rad/Reifenkombi noch ein Fahrwerk zum eintragen hast, erfordert einen Ingenieur, der die Kompetenz hat, auch solche Änderung abzunehmen - ich vermute mal einfach, das du nur einen normalen Prüfer erwischt hast, der nicht die Kompetenz hatte, also kein Ingenieur war und dich einfach mit Ausreden abgespeist hat - das machen die Herren gern und geben es nicht gern zu, das sie nicht befügt sind sowas abzunehmen, erfinden dann Ausreden ...

Nur noch eins;

Eine Fremde Eintragung, Kopie von einem Fahrzeugschein, ist keine verbindliche Vorlage für einen Sachverständigen !!!



Gruß ...
@freak

Geändert von freak (12.03.2008 um 19:49 Uhr).
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Alt 12.03.2008, 16:02   #3
behrchen
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von behrchen
 
Registriert seit: 02.07.2002
Ort: BSK
Fahrzeug: E70 - X5 40d (11/12)
Standard

Hallo Micha

das einfachste ist, du fährst zu einem anderen Prüfer.
Habe auch die Alpinas + Gewindefahrwerk eintragen lassen, war kein Problem.
Habe sogar andere Größen bei den Reifen und war trotzdem kein Problem.
War ne Einzelabnahme und ich habe 92 € bezahlt.
__________________
Gruß Ronny
behrchen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 17:13   #4
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Bei uns in Deutschland muss man das zum Glück nicht mitführen (eine Reifenfreigabe).
Doch.....wenn so im Fzg. Schein eingetragen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 17:47   #5
Da Grunzl
Durchputzer, kg CO²/km
 
Benutzerbild von Da Grunzl
 
Registriert seit: 02.04.2007
Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
Standard

Also doch wie bei uns Ösi,ich mußte zuerst zum Ziviltechniker,der mir das Gutachten umschrieb,da ich Fahrwerk UND Alpina´s hab,mit dem Gutachten dann eintragen lassen.

Das eintragen lassen kostet eh nicht soviel,sonder der Ziviltechniker der das NEUE Gutachten inkl.Fahrwerk schreiben muß.Der hat nur eine Reifenfreigabe verlangt,weil die Alpina´s nur mit Michelin zugelassen sind-waren,die aber jeder Reifenhersteller gratis ausstellt (siehe meinen vorigen Link)

Für´s eintragen muß ich halt noch ein Fahrwerksvermessungsprotokoll mitnehmen.


Gruß aus Wien,grunzl
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