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01.12.2005, 18:17
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Marks
Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
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Macht Spass die Diskussion 
Jau, nichts anderes habe ich geschrieben.
Der ADAC sagt:
" Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag."
Macht auch Sinn, denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
Dann gäbe es zum Fahrzeug eine Papiersammlung dazu, die vom Volumen einer Brockhaus-Komplettausgabe gleich käme.
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, die nach der Übergabe an meinem Fahrzeug auftraten, auch die die nicht durch die €+ abgedeckt waren, wurden innerhalb der ersten sechs Monate für mich komplett kostenfrei beseitigt.
Erst danach wurde ich gemäß der durch €+ festegelegten Anteile auf Grund der km-Leistung an den Reparaturkosten beteiligt.
Und das steht unserem Forumskollegen hier auch zu.
__________________
Gruß,
Rudi
Geändert von rednose (01.12.2005 um 18:18 Uhr).
Grund: Tipper beseitigt
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01.12.2005, 18:31
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von rednose
..., denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
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Doch, die "Methode" gibt es, und wird deshalb auch angewandt:
1. TÜV
2. Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel
Das großzügige Angebot des Händlers: "und frischen TÜV bekommt er auch noch" oder "zu Ihrer Sicherheit bekommen Sie noch eine Dekra-Begutachtung" ist nämlich in Wirklichkeit nichts Großzügiges, sondern dient in erster Linie der eigenen Absicherung des Händlers gegen Sachmängel-Ansprüche.
Zitat:
Zitat von rednose
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, ...
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Wie ich schon im März schrieb: ein positiver Effekt der neuen Sachmangelhaftung war sicher zunächst die Unsicherheit der Händler, die zu einer großzügigen Handhabung bei Beanstandungen führte.
Das heißt aber nicht, daß das in Zukunft auch so bleibt.
Greets
RS744
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01.12.2005, 19:29
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Jaja, der eine sagt so, der andere sagt so....
Schließe mich unterm Strich Uli an.
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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01.12.2005, 19:57
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#4
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von 7er Jens
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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Garantiegebend ist nicht der Händler, sondern die Garantieversicherung (Hier €+).
Der Händler vermittelt (verkauft) lediglich die Garantie, und kalkuliert sie eben entweder in den Verkaufspreis ein, oder berechnet sie dem Kunden separat.
Wenn die Garantie die Diagnose eines Händlers nicht akzeptiert, dann liegt das entweder daran, dass dieser BMW Händler nicht zur Garantieabwicklung mit der Versicherung autorisiert ist (evtl. gabs da mal Probleme), oder der Schaden nicht auf Garantie sondern auf Gewährleistung repariert werden soll.
DIE wiederum geht nur bei einem anderen Händler nach Freigabe des verkaufenen Händlers.
Ansonsten ruft die Werkstatt bei der €+ an, schildert die Diagnose, checkt alle Unterlagen und das Scheckheft, faxt denen das durch und wartet auf die Reparaturkostenübernahme.
Dann fängt er an, stellt die Rechnung an die Garantieversicherung und Du bekommst Deinen reparierten Wagen ohne Rechnung wieder.
Ich habe das mit mehreren BMW bei mehreren Händlern durch (immer €+, einmal ne andere Garantie, da musste ich dann zum verkaufenden Händler)...
Ich spreche also aus Erfahrung.
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