


BMW 7er, Modell E38 |
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01.12.2005, 21:44
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#1
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verfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2003
Ort: Kaiserslautern
Fahrzeug: 728iA, EZ 12/98 (E38)
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Zitat:
Zitat von RS744
P.S.: oohh ich sehe gerade @Richard ist auf diesen Thread aufmerksam geworden. Hat jemand mal Popcorn? 
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RS744, hast du es nötig, Leute auf diese Art "lustige Art" persönlich zu stigmatisieren? Keine wirkliche Frage von mir. Vergiss es und lass bitte zukünftig meine (ich: deine) Beiträge unerwidert. Es bringt die Threads nicht voran.
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02.12.2005, 11:01
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#2
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von Uli
Klasse Rat, jemand fragt Dich nach 'ner Straße und Du schickst ihn einen Stadtplan kaufen 
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Besser jemandem den Rat geben, einen zu fragen, der sich damit auskennt, statt selber falsche Ratschläge erteilen.
Zitat:
Zitat von Uli
Ich brauche keinen Vertrag einzusehen, um Gewährleistungsrechte zu kennen und zu wissen, dass diesen entgegenstehende Klauseln eines Vertrages nichtig wären.
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 Da Du damit der einzige sein wirst, sollten Dir gleich beide Staatsexamen zuerkannt werden. Dann schaffen wir den BGH ab und Du machst das dann schon.
Zitat:
Zitat von Uli
Egal, habe heute kein Bock auf Flamewar, hab' nur immer mit größter Freude gesehen, wie mein Vater (juristischer Volllaie) mehrfach hochgelobte Choriphäen aus der Zunft der Anwaltschaft auseinandergenommen hat.
Meine persönliche Meinung: Wer jemanden wg. einer deratigen Bagatelle zum RA schickt, hat entweder noch nie mit Einem zu tun gehabt oder ist selbst Einer. 
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Toll. Deinen Dad machen wir dann zum Beisitzer bei Dir.
Sag mal, wen hat Dein Vater denn da wo, wann und wie "auseinandergenommen"? Würde mich echt interessieren.
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02.12.2005, 11:12
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#3
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Lassen wirs an dieser Stelle gut sein,oder?
Ich denke, alles Wichtige ist besprochen worden.
Wie überall gibts hier unterschiedliche Meinungen und Interpretationen.
Man soll jedem seine Überzeugung lassen, solange man sich nicht über ihn oder er sich über andere stellt und urteilt ist das OK.
Gerade im Recht gibts oft keine einzige richtige Meinung, da ist viel Auslegung dabei und es wird nicht immer gleich Recht gesprochen.
Damit muss man leben.
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02.12.2005, 12:46
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Toll. Deinen Dad machen wir dann zum Beisitzer bei Dir.
Sag mal, wen hat Dein Vater denn da wo, wann und wie "auseinandergenommen"? Würde mich echt interessieren.[/quote]
Genau, interresiert mich auch, Schaumschläger haben wir hier schon genug.
MfG
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02.12.2005, 14:51
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von Marks
Besser jemandem den Rat geben, einen zu fragen, der sich damit auskennt, statt selber falsche Ratschläge erteilen.
 Da Du damit der einzige sein wirst, sollten Dir gleich beide Staatsexamen zuerkannt werden. Dann schaffen wir den BGH ab und Du machst das dann schon.
Toll. Deinen Dad machen wir dann zum Beisitzer bei Dir.
Sag mal, wen hat Dein Vater denn da wo, wann und wie "auseinandergenommen"? Würde mich echt interessieren.
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01.12.2005, 18:17
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Marks
Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
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Macht Spass die Diskussion 
Jau, nichts anderes habe ich geschrieben.
Der ADAC sagt:
" Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag."
Macht auch Sinn, denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
Dann gäbe es zum Fahrzeug eine Papiersammlung dazu, die vom Volumen einer Brockhaus-Komplettausgabe gleich käme.
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, die nach der Übergabe an meinem Fahrzeug auftraten, auch die die nicht durch die €+ abgedeckt waren, wurden innerhalb der ersten sechs Monate für mich komplett kostenfrei beseitigt.
Erst danach wurde ich gemäß der durch €+ festegelegten Anteile auf Grund der km-Leistung an den Reparaturkosten beteiligt.
Und das steht unserem Forumskollegen hier auch zu.
__________________
Gruß,
Rudi
Geändert von rednose (01.12.2005 um 18:18 Uhr).
Grund: Tipper beseitigt
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01.12.2005, 18:31
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von rednose
..., denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
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Doch, die "Methode" gibt es, und wird deshalb auch angewandt:
1. TÜV
2. Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel
Das großzügige Angebot des Händlers: "und frischen TÜV bekommt er auch noch" oder "zu Ihrer Sicherheit bekommen Sie noch eine Dekra-Begutachtung" ist nämlich in Wirklichkeit nichts Großzügiges, sondern dient in erster Linie der eigenen Absicherung des Händlers gegen Sachmängel-Ansprüche.
Zitat:
Zitat von rednose
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, ...
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Wie ich schon im März schrieb: ein positiver Effekt der neuen Sachmangelhaftung war sicher zunächst die Unsicherheit der Händler, die zu einer großzügigen Handhabung bei Beanstandungen führte.
Das heißt aber nicht, daß das in Zukunft auch so bleibt.
Greets
RS744
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01.12.2005, 19:29
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Jaja, der eine sagt so, der andere sagt so....
Schließe mich unterm Strich Uli an.
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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01.12.2005, 19:57
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#9
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von 7er Jens
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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Garantiegebend ist nicht der Händler, sondern die Garantieversicherung (Hier €+).
Der Händler vermittelt (verkauft) lediglich die Garantie, und kalkuliert sie eben entweder in den Verkaufspreis ein, oder berechnet sie dem Kunden separat.
Wenn die Garantie die Diagnose eines Händlers nicht akzeptiert, dann liegt das entweder daran, dass dieser BMW Händler nicht zur Garantieabwicklung mit der Versicherung autorisiert ist (evtl. gabs da mal Probleme), oder der Schaden nicht auf Garantie sondern auf Gewährleistung repariert werden soll.
DIE wiederum geht nur bei einem anderen Händler nach Freigabe des verkaufenen Händlers.
Ansonsten ruft die Werkstatt bei der €+ an, schildert die Diagnose, checkt alle Unterlagen und das Scheckheft, faxt denen das durch und wartet auf die Reparaturkostenübernahme.
Dann fängt er an, stellt die Rechnung an die Garantieversicherung und Du bekommst Deinen reparierten Wagen ohne Rechnung wieder.
Ich habe das mit mehreren BMW bei mehreren Händlern durch (immer €+, einmal ne andere Garantie, da musste ich dann zum verkaufenden Händler)...
Ich spreche also aus Erfahrung.
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