BMW 7er, Modell E38 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
07.04.2024, 12:41
|
#11
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
|
Ich habe Kennzeichenhalter vorne verschraubt, war nie anders an dem Wagen, habe ihn damals so gekauft. Kein Tüvler meckerte bisher.
|
|
|
07.04.2024, 12:53
|
#12
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
|
Gilt für den e38. Man brauch nur ein Nummernschild ohne Halterung und es passt perfekt rein. E32 müsste auch passen.
Bei mir hat auch kein TÜV oder Polizeibeamter gemeckert. Wollte dies aber mal geschrieben haben, was das Thema angeht.
|
|
|
07.04.2024, 13:07
|
#13
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Seit dem 15. Februar 2023 ist zumindest eine feste (nur geschraubte?) Anbringung vorgeschrieben, also keine Magnete, Klettverschlüsse und Saugnäpfe. Was in Kennzeichenhalter eingeclipste Kennzeichen anbelangt, liegen diese wohl in einer Grauzone, denn sie sind ja "fest" angebracht, weil ohne Werkzeug (Schraubenzieher) nicht entfernbar. Hier einige Infos:
https://www.autobild.de/artikel/vors...-22584309.html
Es gibt auch rahmenlose Kennzeichenhalter, die sind auf keinen Fall von irgendeinem Verbot betroffen.
Fakt ist, dass aus dem geänderten § 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 5 KEIN VERBOT eines vorderen Kennzeichenhalters hervorgeht:
https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142530.htm
Wenn jemand eine verbindliche Gesetzesvorschrift verlinken kann, dann bitte her damit.
Bei mir bleibt jedenfalls alles so, wie es ist. Müsste ohnehin erst nachschauen, wie meine vorderen Kennezeichen befestigt sind, sie sind auf jeden Fall "fest" im Sinne des Gesetzes und nicht mit Magneten oder Klettverschlüssen versehen. Und wenn die in einen Halter eingeclipst sind, dann bleibt das auch so. Der 3er hat erst vor Kurzem neuen TÜV bekommen, keinerlei Beanstandung.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
|
|
|
07.04.2024, 13:17
|
#14
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Nachtrag: Die hier erwähnte Vorschrift 74/483 EWG ist uralt! Auch in dieser findet sich kein Hinweis darauf, dass ein vorderer Kennzeichenhalter nicht erlaubt ist:
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2971698.html
Also hört auf, hier einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen! Es ist doch immer das Gleiche: Es werden Gerüchte und Mutmaßungen in die Welt gesetzt und dann von Social Media und Foren weiter verbreitet, ohne dass auch nur einer ansatzweise einen juristischen Hintergrund hat! Wenn also schon Polizei und Prüforganisationen nichts zu beanstanden haben, wer denn dann???
Ergänzung: Dieser Mist, der von übervorsichtigen BMW-Mitarbeitern wohl im vorauseilenden Gehorsam (auf was eigentlich?) verzapft wurde, wurde schon 2012, also vor 12 (!) Jahren verbreitet, hier z.B. 2015 wurde das schon diskutiert:
https://www.motor-talk.de/forum/verb...22.html?page=2
"aus versicherungstechnischen Gründen" steht da! Hat das was mit geltenden Vorschriften betreffend die Zulassung zu tun? NEIN! Also vergesst diesen Unsinn, im Übrigen haben Kennzeichenhalter dicke runde Kunststoffecken, welche die scharfkantigen Blechkanten von Kennzeichen umhüllen, sofern diese nicht in voller Größe platt auf dem Auto selbst anliegen (das ist nämlich nicht bei allen Fahrzeugen der Fall).
Ich werde demnächst mal beim hiesigen BMW-Händler auf dem Parkplatz nachschauen, ob Neuwagen oder neuere BMW tatsächlich grundsätzlich keine vorderen Kennzeichenhalter haben. Fakt ist aber auch, dass BMW im Allgemeinen Kennzeichenunterlagen ab Werk besitzen, die eine zusätzliche Kennzeichenhalterung eigentlich überflüssig machen. Ab wann das so ist, weiß ich jetzt Anhieb natürlich nicht.
Geändert von Claus (07.04.2024 um 13:31 Uhr).
|
|
|
07.04.2024, 13:39
|
#15
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Hier noch ein schönes Bild. Wo stellt also ein Kennzeichenhalter eine zusätzliche Gefährdung dar? Das Gegenteil ist der Fall:
Und wo stellt z.B. bei einem E91 (der sieht exakt aus wie meiner) die vordere Kennzeichenhalterung mit abgerundeten Kanten eine Gefahr dar? Nur das Nummernschild mit seinen Blechkanten wäre sicherlich keine bessere Lösung:
Geändert von Claus (07.04.2024 um 13:45 Uhr).
|
|
|
07.04.2024, 13:58
|
#16
|
V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
|
Wer Kennzeichenhalter vorne montiert, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
__________________
Viele Grüße
Sebastian
|
|
|
07.04.2024, 14:00
|
#17
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Bastl
Wer Kennzeichenhalter vorne montiert, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
|
Bei neueren BMWs gebe ich dir recht, bei den alten nicht (siehe Bilder oben), da würde ich mindestens rahmenlose anbringen.
Update: Mach mal die Augen auf der Straße auf. Demnach haben 90% aller Autofahrer die Kontrolle über ihr Leben verloren. Kennzeichenhalter mit geclipsten Kennzeichen sehen besser aus als hässliche Schrauben, die man durch das Kennzeichen jagt. Sorry, aber ist Fünfzigerjahre-Style.
Geändert von Claus (07.04.2024 um 18:24 Uhr).
|
|
|
07.04.2024, 15:54
|
#18
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
|
Zitat:
Zitat von Claus
Nachtrag: Die hier erwähnte Vorschrift 74/483 EWG ist uralt! Auch in dieser findet sich kein Hinweis darauf, dass ein vorderer Kennzeichenhalter nicht erlaubt ist:
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2971698.html
Also hört auf, hier einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen! Es ist doch immer das Gleiche: Es werden Gerüchte und Mutmaßungen in die Welt gesetzt und dann von Social Media und Foren weiter verbreitet, ohne dass auch nur einer ansatzweise einen juristischen Hintergrund hat! Wenn also schon Polizei und Prüforganisationen nichts zu beanstanden haben, wer denn dann???
Ergänzung: Dieser Mist, der von übervorsichtigen BMW-Mitarbeitern wohl im vorauseilenden Gehorsam (auf was eigentlich?) verzapft wurde, wurde schon 2012, also vor 12 (!) Jahren verbreitet, hier z.B. 2015 wurde das schon diskutiert:
https://www.motor-talk.de/forum/verb...22.html?page=2
"aus versicherungstechnischen Gründen" steht da! Hat das was mit geltenden Vorschriften betreffend die Zulassung zu tun? NEIN! Also vergesst diesen Unsinn, im Übrigen haben Kennzeichenhalter dicke runde Kunststoffecken, welche die scharfkantigen Blechkanten von Kennzeichen umhüllen, sofern diese nicht in voller Größe platt auf dem Auto selbst anliegen (das ist nämlich nicht bei allen Fahrzeugen der Fall).
Ich werde demnächst mal beim hiesigen BMW-Händler auf dem Parkplatz nachschauen, ob Neuwagen oder neuere BMW tatsächlich grundsätzlich keine vorderen Kennzeichenhalter haben. Fakt ist aber auch, dass BMW im Allgemeinen Kennzeichenunterlagen ab Werk besitzen, die eine zusätzliche Kennzeichenhalterung eigentlich überflüssig machen. Ab wann das so ist, weiß ich jetzt Anhieb natürlich nicht.
|
Sorry aber worauf willst du hinaus? Es geht um die ECE R26, also Fußgänger-Schutz.
Und es gibt eine offizielle Anweisung an die Händler bzw Werkstatt im MyAir.
Was die Händler draus machen oder nicht steht natürlich auf einem anderen Blatt.
In der BMW Welt verlässt kein Auto mit vorderem Kennzeichen-Halter die Auslieferung.
Markus
__________________
Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
|
|
|
07.04.2024, 15:56
|
#19
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
|
Zitat:
Zitat von Claus
|
Im Fußgänger Bereich keine Radien unter 2.5mm (mit Ausnahmen). Deswegen kein Halter.
Das ist der Punkt.
Markus
|
|
|
07.04.2024, 16:28
|
#20
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Markus525iT
Sorry aber worauf willst du hinaus? Es geht um die ECE R26, also Fußgänger-Schutz.
|
In der ECE R26 habe ich nichts gefunden, auch nicht in der UN-Regelung Nr. 127: "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Eigenschaften im Zusammenhang mit der Fußgängersicherheit [2020/638]" bzw. im Amtsblatt L154/2020 der Europäischen Union.
Darin kommt der Begriff "Kennzeichenhalter" nicht einmal vor. "MyAir" ist so exotisch, dass nicht einmal Google etwas in Verbindung mit Kraftfahrzeugen findet. Habe ich auch noch nie gehört oder gelesen. Vielleicht klärst Du uns normale Leute mal auf. Ich finde "MyAir" nur in Verbindung mit einem eingetragenen Warenzeichen (= TM) als App im medizinischen Bereich.
Gäbe es eine entsprechende Vorschrift, die TÜV-relevant wäre, wäre sie schon längst umgesetzt worden - die Umstände sind nun seit mind. 12 Jahren bekannt, vermutlich noch viel länger. Auch polizeilich wird das nicht beanstandet. Deshalb stelle ich nach wie vor die Behauptung, die Anbringung sei (im Straßenverkehr) verboten, infrage.
Ich habe an beiden Autos vermutlich keine vorderen Kennzeichenhalter, werde aber gleich mal nachschauen. Aber verändern werde ich nichts, den E38 habe ich schon über 18 Jahre, den E91 fast 4 Jahre.
PS: Habe jetzt nochmal alles Mögliche gelesen und mir Videos etc. angeschaut: Über die Art der vorgeschriebenen Befestigung, also mit oder ohne Kennzeichenhalter, findet man NICHTS! Die Änderung aus Anfang 2023 schreibt nur vor, dass die Anbringung mittels Magneten, Klett und Saugnapf nicht mehr erlaubt sind, die Übergangsfrist ging bis 31.12.2023. Das Einclipsen von Kennzeichen in einen Kennzeichenhalter ist übrigens nicht untersagt, weil es so ausreichend gegen Abfallen gesichert ist.
Geändert von Claus (07.04.2024 um 16:40 Uhr).
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|