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Alt 23.03.2004, 17:45   #1
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

Hi
Mich hat heute die Rechtsberatung vom ADAC angerufen, die sagten mir das die verjährungsfrist in Österreich
6 monate beträgt :( .

Ich fragte sie noch ob die strafe von 300€ bei 53Kmh laut Österreichischem Bußgeldkatalog richtig sei,
Sie sagte es gäbe nur ein bußgeld wenn man ausserhalb geschlossener ortschaften bis 30 Kmh drüber ist das
würde dann 75€ kosten alles andere wird frei nach nase entschieden .
Das kann doch wohl nicht war sein was ist das denn fürn gesetz .
Jezt ist mir auch klar warum die mir damals einfach 100€ erlassen haben nach meinem einspruch.

Kann mir da jemand genauere auskunft geben hat vieleicht jemand ein Bußgeldkatalog von Öserreich?
Konnte nix finden.

Danke Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2004, 17:57   #2
ThomasD
V8 Orientblau was sonst
 
Benutzerbild von ThomasD
 
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
Standard

also ich versteh das echt nicht
las doch einfach mal gut sein und bezahl bzw Aktzeptiere das sie Dich erwischt haben und das Du bezahlen mußtest oder noch mußt

es ist wie ich schonmal erwähnt habe das einfachste wenn Du mal bei Google oder sonst ner Suchmaschiene Dich bemühst .... es gibt zig Tausend ISeiten die sich mit solchen Lapalien beschäftigen

PS: vielleicht hättest Du Dich mal vor Deiner Durchreise die ein oder andere Auskunft besorgt

[Bearbeitet am 23.3.2004 um 19:59 von ThomasD]
__________________
mit Besten Grüßen Martin



ThomasD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2004, 07:59   #3
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
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Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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Hi
Ich versteh das auch nicht!
Bitte Antwortet doch nur wenn ihr eine Antwort auf die frage wisst,alles andere könnt ihr euch sparen
ich komm mir hier vor als hätte ich es mit Psychatororen zu tun.

Danke
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2004, 08:12   #4
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
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Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
ich komm mir hier vor als hätte ich es mit Psychatororen zu tun.
Die kenn ich zwar nicht (nur Psychopathen), aber ich habe es Dir schon ganz am Anfang gesagt:
Die Frist beträgt 6 Monate. Das wurde Dir inzwischen ja schon bestätigt.
Die Strafhöhe bewegt sich in einem gewissen Rahmen (weiß ich jetzt nicht genau, ich schätze so
bis Euro 3.000,-).
Das Strafausmaß wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich festgelegt. Daran ist nichts zu rütteln.

Deine Möglichkeiten:
1) Sich als Fahrer deklarieren und zahlen
2) Ein anderer ist gefahren und dieser zahlt
3) Du fechtestet den Strafbescheid an und bestreitest die Dir zur Last gelegte Übertretung
4) Du erhebst Einspruch gegen die Strafhöhe
Nähere Auskünfte erteilt Dir Dein Anwalt sicher gerne.

Schönen Gruß,
Elmar
Elmar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2004, 08:20   #5
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
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Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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Hi
@ Elmar danke für die korrektur (bin halt ein Ausländer). :zwink

Dein Tipp Nr.4 ist bereits geschehen warte auf Antwort,ich denke wenn es keine festgesetzte Busgeldhöhe
gibt dann sollen die mir mal begründen warum ich so wenig bzw. viel bezahlen soll.
Entscheiden die nach KFZ Typ oder Land oder oder oder
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2004, 08:35   #6
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
Benutzerbild von Elmar
 
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
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Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
...ich denke wenn es keine festgesetzte Busgeldhöhe
gibt dann sollen die mir mal begründen warum ich so wenig bzw. viel bezahlen soll.
Entscheiden die nach KFZ Typ oder Land oder oder oder
Die Entscheidung liegt beim zuständigen Strafreferenten der Behörde. Seine Entscheidungen
hängen aber sicher nicht mit seiner Tagesverfassung zusammen sondern beruhen auf anderen
Kriterien. Welche das sind, kannst Du bei der dortigen Behörde erfragen.
Entschieden wird jedenfalls nicht nach Kfz, Typ oder Land - das wäre Diskriminierung.

Schönen Gruß,
Elmar
Elmar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2004, 08:43   #7
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
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Hi
Ich warte mal die antwort ab,sage dann bescheid wie entschieden wurde.
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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