@ Blade
Schaue mal unter
www.foliatec.de nach. Da gibt es diese Splitterschutzfolien auch für die vorderen Seitenscheiben. Aber dazu beachten:
Zulassungshinweise (für den Bereich der STVZO):
Die Anbringung ist an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem
2. Außenspiegel zulässig. Kein TÜV-Eintrag erforderlich.
Die Anbringung der Folie an den vorderen Seitenscheiben ist nur bei
farblosem Glas zulässig.
Nach Anbringung ist eine Überprüfung durch einen amtlich anerkannten technischen Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) unter Vorlage beiliegender ABG-Bescheinigung erforderlich.
Das mit dem farblosem Glas ist mal wieder der Knackpunkt. Welches Fahrzeug hat heute eigentlich nicht schon ab Werk getönte Scheiben? Aber somit wäre das Argument, daß beklebte vordere Seitenscheiben wegen der veränderten Bruchfestigkeit der Scheiben eine Gefährdung hervorrufen widerlegt.