


BMW 7er, Modell E38 |
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- Anzeige -
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10.01.2011, 17:26
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Nein, dem ist leider nicht so ! Erfüllungsort für die Nachbesserung (die Möglichkeit musst Du dem Verkäufer einräumen) ist der Ort an dem das Fahrzeug verkauft wurde. Siehe dazu auch hier.
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Glück gehabt 
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3. Eine Nachbesserung erfolgt grundsätzlich am Ort des Verkäufers Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist.
4. Die Kosten des Verbringens trägt der Verkäufer.
5. Der Käufer ist zur Minimierung dieser Verbringungskosten verpflichtet. (Schadensminderungspflicht).
6. Es ist Sache des Verkäufers, wie und durch wen er den Mangel behebt.
Es obliegt dem Verkäufer, ob der zur Behebung des Mangels einen anderen Händler am Ort des Käufers beauftragt, um die Transportkosten zu vermeiden oder die Nachbesserung selbst durchführt.
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10.01.2011, 17:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Hainfeld
Fahrzeug: BMW 730.e32-BMW 750.e38
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Gemessen Vor. oder. Nach. Füllung
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10.01.2011, 17:40
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#3
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Welcher Händler? Gruß aus Berlin...
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10.01.2011, 17:46
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
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Name gelöscht
Geändert von fuffiefrau (10.01.2011 um 19:14 Uhr).
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10.01.2011, 17:50
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#5
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Ich hasse das Zeug!
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
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Gibt es von dem Auto noch ein mobile.de oder autoscout Link? Nur, um ggf Beweise zu sichern.
Wurde der hier ggf mal im Markt-Bereich besprochen?
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10.01.2011, 18:47
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: Augsburg
Fahrzeug: E32-740i (07.93), E38-728i (11.98), E38-750i (05.00), E46-330i Coupe (05.02), E46-330i Cabrio (04.03), Opel Calibra Turbo
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Das mit dem Gewährleistungsausschluss ist schmarrn. Es ist eher so, dass wenn der Verkäufer im Vertrag nichts von einer Gewährleistung geschrieben hat, dass du die dann 2 anstatt nur 1 Jahr hast. Unteres gilt natürlich nur wenn der Händler den 750 im KV auch unter der Firmenanschrift verkauft hat und nicht als Hr. XYZ.
Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
Chris
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10.01.2011, 19:07
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
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Gewährleistung gilt für einen Händler sogar wenn er das Fahrzeug als Bastlerauto oder Ersatzteilspender oder nur für Export verkauft.Solang dann kein Mangel oder Schaden im Kaufvertrag angegeben ist.
Deshalb verkaufen viele seriöse Händler ihre Autos bei denen sie kein Bock auf Garantie haben,auch nur an ausgewiesene Händler.
Da kann man als Privatmann dann auch bitten und betteln.Den bekommt man nicht
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10.01.2011, 19:15
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#8
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Sledge Hammer
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
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moin,
Zitat:
So, nun hat der Händler zurückgerufen.
Er zieht sich aus allem raus und behauptet, er habe das Auto OHNE Gewährleistung verkauft. Wäre mir das in Berlin passiert, hätte er den Fehler ausgelesen und bei einer Kleinigkeit auf Kulanzbasis evt. repariert......! Ich soll mit dem Auto zu BMW fahren und den Fehler auslesen lassen, vielleicht ist es ja nur eine Kleinigkeit.
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die wichtigste frage zuerst :
bist du selbsständig tätig und hast im kaufvertrag stehen : verkauf an gewerbetreibende unter ausschluß der gesetzlichen gewährleistung ?
dann und nur dann hast du leider pech, das ist die einzige konstellation wo ein händler die gewährleistung ausschließen kann und du dann ab jetzt nicht weiter lesen brauchst.
ist das als normaler verkauf gelaufen und du hast einen kaufvertrag gilt wie oben schon geschrieben :
mangel anzeigen beim verkäufer. reagiert er nicht SOFORT einen anwalt mit der sache beauftragen.
wenn der dir telefonisch gesagt hat das ihn alles nicht interessiert und du einen zeugen für das gespräch hast kannst du eine andere werkstatt mit der fehlersuche beauftragen.
hast du keinen zeugen würde ich den schriftverkehr mit dem anwalt abwarten.
(der soll eine frist zur instandsetzung setzen,das wird der aber wissen)
Zitat:
Ich werde morgen bei meinen nächstgelegenen BMW Werkstatt (30km entfernt) anrufen und nachfragen, ob die ein mobiles Fehlerspeicherauslesegerät haben und vorbei kommen würden, da ich mit dem Motornotprogramm NICHT fahren werde. Vielleicht geht das ja. Andernfalls muss das Auto dorthin transportiert werden (auf wessen Kosten?) Springt da der ADAC ein?
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wenn der ofen noch läuft ohne zu ruckeln und zu bocken kann man normalerweise damit noch bis zur werkstatt fahren (es sei denn du stehst in dakar und die nächste werkstatt ist in paris)
bei ruckeln oder ähnlichem nicht mehr fahren.
wenn du im adac bist anrufen, abschleppen lassen, bei adac plus zu der werkstatt zu der du willst.
Zitat:
Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
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nicht ganz. der verkäufer muß nur für mängel einstehen die ursächlich bei gefahrübergabe schon vorhanden sind.
geht etwas kaputt was definitiv nicht schon bei übergabe schon defekt war gibt es auch nichts.
beispiel : auto wird 6 wochen und 2000 km gefahren und dann bricht eine nockenwelle dann wird dir ein gutachter bestätigen das die nicht schon "angebrochen" war als du das auto gekauft hast = verkäufer zahlt nicht.
gleiche situation aber statt gebrochener nockenwelle eine eingelaufene nockenwelle.
dann ist es wahrscheinlich das der schaden schon bei übergabe latent vorhanden war und das zahlt der verkäufer.
im ersten halben jahr gilt aber die beweislastumkehr d.h.: der händler muß beweisen das der fehler NICHT schon bei übergabe vorhanden war.
daher gehe ich eigentlich davon aus das der händler sofern er nicht mit dem klammerbeutel gepudert ist bei einem anwaltlichen schreiben einlenkt.
denn wenn der fehler bereits auf dem weg nach hause auftritt kann man im normalfall davon ausgehen das der fehler auch vorher schon da war.
ich würde auf einem fehlerprotokoll deiner werkstatt bestehen da ist normalerweise die fehlerhäufigkeit abgelegt.
also erstmal locker bleiben.
guido
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10.01.2011, 19:40
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
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@7 Sünden: ist denn das Zebra für mich kostenpflichtig?
@jippie: ich habe den Pkw als Privatperson gekauft.
@chris: vielen Dank, für Deine sehr verständige Ausführung. Wie nur will ein Händler nachweisen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat?
@guido: nein, ich habe im Kaufvertrag NICHT stehen:verkauf an gewerbetreibende unter ausschluß der gesetzlichen gewährleistung....
Der Kaufvertrag war handschriftlich von mir verfasst und beinhaltete, dass ich das Auto kaufe. Mehr nicht.
Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung.
Die Anzeige im Internet ist verschwunden, aber ich habe sie ausgedruckt noch hier.
Der Weg zur Werkstatt sind einfach 30 km. Das Auto ruckelt ziemlich und ich möchte es so nicht fahren.
Ich hätte aber gerne ein Fehlerprotokoll meiner Werkstatt.
Danke Christiane
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10.01.2011, 21:08
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von fuffiefrau
@jippie: ich habe den Pkw als Privatperson gekauft.
@chris: vielen Dank, für Deine sehr verständige Ausführung. Wie nur will ein Händler nachweisen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat?
@guido: nein, ich habe im Kaufvertrag NICHT stehen:verkauf an gewerbetreibende unter ausschluß der gesetzlichen gewährleistung....
Der Kaufvertrag war handschriftlich von mir verfasst und beinhaltete, dass ich das Auto kaufe. Mehr nicht.
Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung....
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Damit (Rechnung) ist die Sache klar.
Der Händler möchte keine Gewährleistung geben und schreibt das auch so auf die Rechnung.
Der Gesetzgeber sagt dazu: "illegal" und "von vorne herrein unwirksam".
Die Folge: Der Händler hat dadurch die volle gesetzliche Standard-Gewährleistung zu bringen. Also volle 2 Jahre.
PS: Die Notprogramme sind dazu da, dass der Wagen ohne weitere Schäden zu erleiden in eine Werkstatt fahren kann. 30 km zur Werkstatt bei gemäßigter Fahrt sind normal kein Problem. ... Ganz nebenher: wenn der Wagen länger stand könnte mieser, alter Sprit schon solche Motorprobleme verursachen. Schon mal voll getankt ?
Selbst eine schwache Batterie kann derartige Probleme herstellen, ohne dass wirklich Probleme vorhanden sind.
Der Kühlmittelverlust könnte "Luft im Kühlsystem" gewesen sein.
Vielleicht wurde das Kühlmittel falsch getauscht, oder es kam ein neuer Kühler rein ?
.. vielleicht gibt es auch einen vertuschten oder unbekannten Schaden.
Fehlerspeicher auslesen lassen ist schon gut.
Dann bitte berichten.
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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