Zitat:
Du hast eigentlich grad mal 2 Möglichkeiten. Trette vom Kaufvertrag zurück oder lass den Schaden beheben...
|
Nur als kleine Anmerkung:
Du kannst nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten. Vorher muss der Verkäufer entweder mind. 2x erfolglos nacherfüllt oder die Nacherfüllung verweigert haben.
Andere Möglichkeit: Den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Vorteil: Du musst dich nicht erst lange mit deinem Verkäufer auseinandersetzen, ob er nacherfüllt oder wie...
Großer Nachteil: Du musst beweisen, dass der Verkaufer dir den Mangel der Sache arglistig verschwiegen hat. Dies ist oft schwer möglich. Wenn du aber den Vorbesitzer kennst und der dir bestätigt (natürlich muss er das auch vor Gericht), dass er den Wagen dem Verkäufer bereits mit diesem Mangel und mit Hinweis darauf verkauft hat, sieht die Sache schon anders aus.