Moin, Moin!
Die Polizei (Dein Freund, Helfer und VIDEOFILMER) hat mich eben auf dem nach Hauseweg mit einem Videowagen verfolgt und angehalten. Mein Vergehen: zu schnelles fahren

und 2 mal im Überholverbot dieses getan

. Folge nach Auskunft der Beamten (die freundlich waren - ausser das Sie sich die beiden Fragen ob ich berauschende Mittel zu mir genommen habe hätten sparen können) 3 Monate Fahrverbot, ca 450 Euro Bussgeld und 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei (die bei mir bis jetzt so schööööön leer war ). Jetzt habe ich mal gehört das man über eine bestimmte Strecke mit einem bestimmten Abstand gefilmt werden muß. Und das haben Sie nicht geschafft!!! Golf V GTi ist halt kein 740er... Ausserdem wurde mir das Filmchen nicht vorgeführt! Habe ich da jetzt eine Chance die Strafe zu drücken oder evtl. das ganze sogar für Null und Nichtig erklären zu lassen? Werde auch noch mal zum Anwalt gehen aber hoffe hier im Forum vielleicht schon mal den einen oder anderen Hinweis zu erhalten.
Schöne Grüße
Michael