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04.02.2013, 22:09
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2010
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E38-740i 06.2001
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Tagfahrlicht-Funktion.
Hallo Freunde,
ich habe eine Frage an Euch.
Habe an meinem E38 Tagfahrlicht-Funktion aktivieren lassen, als ich jetzt beim TÜV war sagt mir der TÜV-Mann es wäre in Deutschland nicht zulässig diese Funktion zu aktivieren.
Habe die Plakette nicht bekommen!!!
Was sagt der Gesetzgeber ???
Wer kennt sich da aus ???
Für nützliche Antworten danke ich im Voraus.
Gruß. Erny.
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04.02.2013, 22:15
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#2
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Ein Traum in Schwarz II
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Südwestlicher Aussenposten Landkreis H
Fahrzeug: BMW E39 525iA Touring (11/2000)
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Welche Tagfahrlichtfunktion?
Euro (Abblendlicht) oder US (gedimmte Fernleuchten)?
Beim letzteren sagt der TÜV laut 7-forum.com-Freds  nix, wenn auf 18% gedimmt ist, wenn´s heller ist gibt´s Gemecker vom Prüfer...
__________________
Wenn ich abends so müde wäre wie morgens, wäre es tagsüber erheblich einfacher (unbekannt)
Erbsen werden erheblich schmackhafter, wenn man sie kurz vor dem servieren durch ein Steak ersetzt - (unbekannt)
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04.02.2013, 22:18
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#3
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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nun... das kommt darauf an welche version tagfahrlicht aktiviert wurde 
es gibt 2 arten, einmal das eu-tagfahrlicht, welches in 0-stellung das normale fahrlicht einschaltet, dies ist zulässig
und dann noch das us-tagfahrlicht mit gedimmten fernscheinwerfern... dies ist in D nicht zulässig... ich tippe mal darauf dass du mit gedimmten fernscheinwerfern herum fährst 
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04.02.2013, 22:23
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Paris
Fahrzeug: 728i 05.01
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Zitat:
Zitat von PacificDigital
einmal das eu-tagfahrlicht, welches in 0-stellung das normale fahrlicht einschaltet, dies ist zulässig
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wow  man lernt nie aus - ist "fahrlicht" eigentlich "nur" Standlicht, oder gleich Xenon ?
Gruss
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Gruß
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04.02.2013, 23:23
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2010
Ort:
Fahrzeug: F32 440ix LCI
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Wenn Standlicht gleich Fahrlicht wäre, würde es auch so heissen.
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05.02.2013, 06:52
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#6
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der über die Wupper geht.
Registriert seit: 03.08.2012
Ort: Wuppertal
Fahrzeug: E39, 520i, ehemals: E38-730D FL (2001)
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Fahre auch mit US-Tagfahrlicht rum.
War beim "Tüffen" kein Problem, denn neuere VW's fahren ja auch so rum.
Letzter Prüftermin war 9.2012
Auch der seltsame Warnblinkertakt und die US-Blinker-Dimmung vorne war kein Problem.
Gruß von der Wupper
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05.02.2013, 11:47
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2010
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E38-740i 06.2001
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Tagfahrlicht.
Hallo,
es sind gedimmte Fernleuchten auf 18%
Der TÜV-Mann hat mir trotzdem die Plakette verweigert.
Also meine Frage steht immer noch offen, ist es erlaubt oder nicht???
Grüsse aus Nürnberg.
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05.02.2013, 15:33
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Telefoniere mit seinem Vorgesetzten, dass du dein Geld wieder haben willst und du zu einer anderen TÜV-Dienststelle gehst... 
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Geändert von rubin (05.02.2013 um 15:38 Uhr).
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05.02.2013, 16:30
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Das ist einfach laecherlich. Tausende VW's und Audi's legal mit gedimmten Fernlicht durch die Gegend fahren und das ist gut, wenn damit aber ein 7er beim manchen Prueffer erscheint ist das auf ein mal nicht legal, bei anderen aber doch.
Wie kann das sein? Ist das nicht aenliche Dummheit wie damals mit zusatzlichen Bremsleuchten, lange nicht erlaubt oder sogar straffbar und dann ploetzlich legal und kurz danach pflichtig... 
Seit Jahren ist Tagfahrlicht bei uns pflicht, trotzdem oder vielleicht deshalb unsere Prueffer logischer handeln koennen und Fahrzeuege mit gedimmten Fern oder Nebellicht immer zulassen...
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21 Jahre Forum
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05.02.2013, 17:51
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
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Zitat:
Zitat von Andrzej
Das ist einfach laecherlich. Tausende VW's und Audi's legal mit gedimmten Fernlicht durch die Gegend fahren und das ist gut, wenn damit aber ein 7er beim manchen Prueffer erscheint ist das auf ein mal nicht legal, bei anderen aber doch
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Tja, die VW/Audi haben dafür ja schließlich auch Geld bezahlt, um eine Zulassung für dieses System zu erhalten.
Nur weil Audi mit Voll-LED-Scheinwerfern herum fährt, darft du dir noch lange keine LED's in die SW basteln.
Denn auch diese sind eigens geprüft und abgenommen und dürfen somit in Serie gefertigt werden.
Dass manch ein Prüfer ein Auge zudrückt (oder es vielleicht sogar gar nicht besser weiß) mag schon sein.
Aber wenn es jemand ist, der Ahnung hat, hat er vollkommen recht die Plakette zu verweigern.
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