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BMW 7er, Modell E38 |
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03.01.2009, 01:59
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Mir war das bisher völlig egal ob Haftplicht oder Kasko.
Wenn die Versicherung einen Gutachter schicken wollte habe ich das einfach immer abgelehnt und einen eigenen beauftragt.
Dieser wurde definitiv auch schon in Kasko-Fällen rel. problemlos bezahlt.
Gibts es da eine gesetzliche Grundlage die man nachlesen kann?
__________________
Mfg&T
Smallseven
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03.01.2009, 02:03
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#42
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Das ist "einfach" so...steht in den Alllgemeinen Versicherungsbedingungen immer drin...würde mich sehr stark wundern, wenn die bei Dir eine Ausnahme machen.
Welche Versicherung bist Du?
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Viele Grüße
Sebastian
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03.01.2009, 02:20
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#43
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Ich habe die Bedingungen nicht bis auf dieses Detail nachgelesen, das hole ich heute mittag mal nach. Meine letzten Schäden waren noch zu DM-Zeiten und seitdem hab ich die Versicherung schon 2 mal gewechselt.
Bisher hielt ich es einfach für logisch daß derjenige der die Rechnung zu zahlen hat nicht gleichzeitig alleine den Rechnungsbetrag bestimmen kann. Das wäre ein klarer Zielkonflikt.
Also habe ich die Versicherungen immer vor fertige Gutachten gestellt und bin damit bisher sehr gut gefahren.
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03.01.2009, 10:41
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#44
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: E66 760Li 05/2004 -:- MB: R 320 -:-´94er E32 750iL FL Individual LAGERFELD EDITION, fast Highline, in Mica-Schwarz ;E32 730i V8 12/1993 in Fjordgrau
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Bei Kaskoschäden gibts nen Gutachter der Versicherung bzw. einen beauftragten, bei Haftpflichtschäden kannste den selber aussuchen.
Ist immer so - biste damit nicht einverstanden, kann man ein Gegengutachten auf eigene Kosten machen und das andere anfechten...
Ich hatte bislang noch nie Probleme mit den Gutachtern der Versicherungen bei Kaskoschäden - immer sehr gut alles abgelaufen und vor allem zu meinem Vorteil, weil das auch nur Menschen sind 
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Genau so sieht es aus!
Wer etwas anderes behauptet soll es mir beweisen, es bestehen vieleicht nicht alle Versicherer drauf ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich werde der Versicherung einfach die Rechnung der Fertigstellung zuschicken und dann mal sehen was kommt.
Ansonsten freund sich mein Anwalt    
__________________
So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Axel
WOLLT IHR? MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT
PASSIVES EINKOMMEN Dann fragt mich!
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen! ARTHUR L. WILLIAMS
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03.01.2009, 15:42
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Zitat:
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Bei einem unter die Fahrzeugversicherung fallenden Schaden hat der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder der Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs die Weisung des Versicherers einzuholen, sofern ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.
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Ein Recht des Versicherers einen eigenen Gutachter zu beauftragen ist daraus nicht erkennbar.
Bei Kaskoschäden darf lediglich erst dann mit der Reparatur begonnen werden wenn diese auf Weisung der Versicherung freigegeben wird. D.h. die Versicherung kann das Gutachten ggf. anfechten, muß es aber in jedem Fall bezahlen ausser es handelt sich um einen Bagatellschaden (<750€) was bereits vor dem Gutachten offensichtlich war.
Hier nochmal ein Gerichtsurteil dazu: Gerichtsurteil Quelle: http://pressemitteilung.ws
Hier hatte der Geschädigte bei einem Kaskofall einen eigenen Gutachter ohne Anweisung der Versicherung beauftragt. Die Versicherung wurde verurteilt den Betrag zu bezahlen.
Wer dennoch glaubt die Versicherung habe das Recht dieses zu Verweigern der nenne bitte den § im VVG oder kopiert die entsprechende Vertragsklausel. Auf Aussagen die irgendein Versicherer mal am Telefon gemacht hat sollte man sich nicht verlassen.
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03.01.2009, 17:27
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#46
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Zitat:
Zitat von Smallseven
...Hier nochmal ein Gerichtsurteil dazu: Gerichtsurteil Quelle: http://pressemitteilung.ws
Hier hatte der Geschädigte bei einem Kaskofall einen eigenen Gutachter ohne Anweisung der Versicherung beauftragt. Die Versicherung wurde verurteilt den Betrag zu bezahlen.
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FALSCH!
In der Anmerkung lese ich da zwar was von Kasko. Im gesamten restlichen Bericht geht es aber ersichtlich um einen Haftpflichtschadensfall.
Diese zitierte Textpassage:
...denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Dazu gehören bei einem Unfallschaden an einem Kfz nicht nur Rechtsanwaltskosten zur Schadenabwicklung mit dem Versicherer, sondern auch die Gutachtenkosten, die erforderlich sind, um den Schaden objektiv festzustellen und zu dokumentieren. Ein solches Gutachten, das alle für den Schaden relevanten Informationen enthalten muss, ist eine reine Vertrauenssache. Deshalb darf der Geschädigte - auch ohne Erlaubnis des Versicherers - den Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der Schädiger bzw. dessen Versicherer die Kosten dafür (entsprechend der Haftungsquote) übernehmen, sofern es sich nicht um einen offensichtlichen Bagatellschaden handelt, der - auch für einen Laien - zweifelsfrei als solcher zu erkennen ist.
belegt das. Denn der eigene Kaskoversicherer hat in dieser Anmerkung ganz sicher keinen Schaden verursacht. Das ist in der Regel ein Unfallgegner, dessen Haftpflicht dann eintrittspflichtig ist.
Der Geschädigte hat - völlig zu recht - den Sachverständigen seines Vertrauens mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt, die gegnerische Haftpflicht hielt dessen Liquidation für übersetzt. Punktum. In dem Fall der Inanspruchnahme der eigenen Kasko hat der Kläger sich ja auch erst dann eines eigenen Gutachters bedient, als der von der Versicherung gestellte einen deutlich zu geringen Schaden taxiert hat.
Besonderheiten des Einzelfalls führen eben immer wieder zu unterschiedlichen Beurteilungen.
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
Geändert von AngelIce (03.01.2009 um 17:36 Uhr).
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03.01.2009, 17:56
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#47
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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deshalb: immer zum Anwalt!
Das ist meine Maxime. Soll doch der Fachmann sich drum kümmern, denn bislang hat sich das noch immer gelohnt. Und es schont die Nerven. Jedenfalls meine eigenen.
Und es entlastet den Juristen von dem Drang, sein Geld mit dubiosen Abmahnungen oder dergleichen erwerben zu wollen...
rät
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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03.01.2009, 17:58
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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und wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Zitat:
4. Die Beklagten können auch nicht den Sachverständigen E. ablehnen *)
*) = Anmerkung: In diesem Rechtsstreit handelte es sich um einen Kaskoschadenfall, bei dem der Versicherungskunde (VN) den Auftrag für ein Gutachten (ohne Weisung des Versicherers, wie dies im Versicherungsvertrag häufig gefordert wird, ) erteilt hatte, nachdem der vom Versicherer beauftragte Sachverständige trotz mehrmaliger Besichtigung weniger als ein Viertel des tatsächlichen Schadens erkannt haben wollte.
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also erst Hausaufgaben machen, dann schreiben!
Geändert von Smallseven (03.01.2009 um 18:07 Uhr).
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03.01.2009, 18:27
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#49
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Ist okay  . Spar Dir Deine Ironie  . Ich halte mich für hinreichend des Lesens mächtig und habe auf die Besonderheit dieser Falldarstellung ausdrücklich hin gewiesen.
Die stellt sich so dar, dass der Spacko, der sich die Karre selbstverschuldet onduliert hat, mit dem ersten Gutachten des - von seiner Kaskoversicherung beauftragten - Sachverständigen nicht einverstanden war und einen eigenen beauftragt hast. Die rechtlichen Fragen, die in diesem Rechtsstreit zu beantworten waren, waren nicht vorrangig die, ob bei einem Kaskofall direkt ein eigener Gutachter beauftragt werden darf, sondern, ob die Liquidation eines - durch besondere Umstände des Einzelfalls beauftragten eigenen Sachverständigen - erstattungsfähig ist.
Ich gehe davon aus, dass Du auch nach dieser Erläuterung auch nicht ansatzweise die Problematik, mit der sich das Gericht hier auseinander setzen musste, erkannt hast  .
Da zumindest einige der User in diesem Thread so gerne juristischen Eintopf kochen und sich beharrlich weigern, den Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung zu erkennen, verliere ich hier auch langsam die Lust. Die Beratungsresistenten mögen ihre eigenen Erfahrungen machen, aber nicht hinterher heulen und unsereins um Beseitigung des verursachten Scherbenhaufens bitten.  .
Geändert von AngelIce (03.01.2009 um 21:52 Uhr).
Grund: späte Rechtschreibkorrektur und Layoutänderung
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03.01.2009, 18:34
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#50
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Mit Beratungsresitenz hat das sehr wenig zu tun. Es kommen einfach keinerlei echte Argumente die belegen würden daß die Versicherung hier ein Vorrecht hat.
Ich hätte mir eine Antwort gewünscht wie z.b. unter §13 Abs. (6) der Vertragsbedingungen zur Fahrzeugversicherung (Kasko) steht:
"Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur dann, wenn er ihn beauftragt hat oder die Beauftragung mit ihm vereinbart war."
Und schon wäre das Thema mit einem Satz erledigt. Sätze wie "Das ist einfach so..." sind da nicht sonderlich hilfreich.
Geändert von Smallseven (03.01.2009 um 19:15 Uhr).
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