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30.03.2014, 19:52
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Dann ließ mal bitte nach. Da steht nichts von Halter um das Telefon herum und das ist auch ganz sicher kein Festeinbau...
Ich habs, wie schon gepostet, versucht und durfte dann fast 65€ bezahlen.
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Geändert von rubin (30.03.2014 um 20:10 Uhr).
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31.03.2014, 06:47
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#32
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Selbst ein Festeinbau-Telefon darf nicht händisch bedient werden... also nix ist mit cool während dem fahren den Hörer in die Hand nehmen.
Aber dafür hat mal ja Freisprech und SES
Jegliches Navigationsgerät, egal ob Festeinbau oder an die Scheibe gepackt darf dagegen bedient werden.
Und ja, ein Handy ist, auch wenn man gerade dessen Navisoftware benutzt, ein Handy und dessen Nutzung kann von der Trachtentruppe entsprechend mit Bösebubengeld belegt werden.
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31.03.2014, 09:59
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#33
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Mitglied
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: Trier
Fahrzeug: Ford Mondeo MK5
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Die Lösung heist Multisim. 
Zweite Simkarte ins Autotelefon und auf dem Handy sieht man, wer anruft und mit der Freisprechanlage des Auto kann man telefonieren.   
Bewährte Praxis seid ich Smartfon habe (ca. 6 oder 8 Jahre). Das Handy steckt natürlich in einer entsprechenden Halterung, die ich am oberen Lüftungsgitter einclipsen kann und bei nichtgebrauch (ca. 95% im Jahr)im Handschuhfach verschwindet.
Nach neuester Rechtssprechung darf man in so einem Fall das Handy sogar bedienen, aber nicht in die Hand nehmen. Hab ich vor kurzem irgendwo gelesen, fragt jetzt aber nicht wo.
Gruß
Frank
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seid 04.11.2010 im 200.000er Club
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31.03.2014, 11:16
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Multisim hätte mir da auch nicht geholfen. Da ich an der Ampel stand, das Telefon in die Hand nahm und auf den Startscreen gekuckt habe. Mich hat die Streife auf der Linksabbieger erst interesssiert, nachdem er mir an die Scheibe geklopft hat und mir sagte, nachdem ich diese herunter ließ, dass ich rechts ran fahren sollte... - blabla... - zahl ich nicht... -> blubber/blubber -> Einspruch -> noch mehr bezahlt!
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31.03.2014, 14:54
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#35
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zitat:
Zitat von Suedschwede
... Das Handy steckt natürlich in einer entsprechenden Halterung,
...
Nach neuester Rechtssprechung darf man in so einem Fall das Handy sogar bedienen, aber nicht in die Hand nehmen. Hab ich vor kurzem irgendwo gelesen, fragt jetzt aber nicht wo.
Gruß
Frank
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genau so habe ich es auch im Gedächtnis!
Wobei das Bedienen auch keine Gefahrenquelle darstellen darf. Ist wie Zehennägelschneiden während der Fahrt... ist nicht ausdrücklich verboten.... aber wenn was passiert, dann bist du schuldiger als nur Schuld  
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06.04.2014, 09:06
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#36
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Dabei seit 2003
Registriert seit: 30.03.2003
Ort: München
Fahrzeug: X4 40i
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Zitat:
Zitat von PacificDigital
aber klar: nem Tom muß so nen TomTom natürlich verteidigen 
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Nene, bin kein TomTom Fan.
Wobei die intelligente Routenberechung m.E. nur ein Werksnavi zu 99% hinbekommt...
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