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Alt 05.05.2009, 17:53   #31
John McClane
Gast
 
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Fahrzeug:
Standard

Da bist Du falsch informiert.

Auspuff= 25 Euro und die TBNR die Du gepostet hast.
Bei Xenon kommt in der Regel die mögliche Gefährdung mit hinzu, dann kostet der Spaß mindestens 90 Euro und 3 Punkte.

Früher erlosch bei nachträglich eingebauten Xenonbrennern die BE, wenn nicht die Erfordernisse des § 50 (10) StVZO erfüllt waren.
Mir gefällt daher 123600 ebenfalls ganz gut:
Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
Die anderen in Frage kommenden TBNR lauten 330606 und 331621.

Wenn Du alles richtig nachrüstest, sag ich: Hut ab! Finde ich super!
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Alt 05.05.2009, 18:00   #32
CrashOverrideSE
Silence! I kill you!
 
Benutzerbild von CrashOverrideSE
 
Registriert seit: 09.01.2008
Ort: Henstedt-Ulzburg
Fahrzeug: BMW F01 730d
Standard

Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt

TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€

Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
CrashOverrideSE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 18:02   #33
rubin-alt
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
mindestens 90 Euro und 3 Punkte.
... und ich dachte, es kostet nichts.
Deshalb fahren soviele "Halblinde" und verstellte Scheinwerfer rum, weil sich da das austeigen nicht lohnen würde

Wobei: Bei Xenon unterstellt man mir vorsätzlich die Gefährdung des Straßenverkehrs. Alle Anderen haben ja Ausreden:"Echt? - Sieht man nicht, iss mir nicht aufgefallen, blablabla"
rubin-alt ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 18:22   #34
berndbraun
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard aus der Praxis

Ich nehme an dass dein Bruder Polizist ist ?!

ich würde aber hier eher John glauben
hier spricht die Praxis

und wer Xenon nachrüstet ohne dafür die Gesamtbestimmungen
zu erfüllen handelt doch immer vorsätzlich !

Es ist doch durchaus notwendig, dass die automatische
Höhensteuerung und die Reinigung gewährleistet wird.
sonst hätte ich bei meinem Motorrad schon
lange Xenon drin! - aber hier geht das eben nicht

Gruss Bernd

Zitat:
Zitat von CrashOverride Beitrag anzeigen
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt

TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€

Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
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Alt 05.05.2009, 18:43   #35
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von CrashOverride Beitrag anzeigen
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt

TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€

Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
Das VG wird verdoppelt?!? Atypischer Fall??? Woher hat der das denn??
Dann hat Dein Bruder von illegalem Fahrzeugtuning keine Ahnung (oder wenig, ich kenn ihn nicht).
Ich halte Seminare in Verkehrsrecht, Tuning ist mein Spezialgebiet, also nichts für ungut.

Was sagt denn Dein Bruder bezüglich Deiner Nebler? Kennt er die FahrzeugteileVO? Oder § 22a StVZO?
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Alt 07.05.2009, 18:02   #36
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Dachte ich mir...
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