


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
05.05.2009, 17:53
|
#31
|
Gast
|
Da bist Du falsch informiert.
Auspuff= 25 Euro und die TBNR die Du gepostet hast.
Bei Xenon kommt in der Regel die mögliche Gefährdung mit hinzu, dann kostet der Spaß mindestens 90 Euro und 3 Punkte.
Früher erlosch bei nachträglich eingebauten Xenonbrennern die BE, wenn nicht die Erfordernisse des § 50 (10) StVZO erfüllt waren.
Mir gefällt daher 123600 ebenfalls ganz gut:
Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
Die anderen in Frage kommenden TBNR lauten 330606 und 331621.
Wenn Du alles richtig nachrüstest, sag ich: Hut ab! Finde ich super!
|
|
|
05.05.2009, 18:00
|
#32
|
Silence! I kill you!
Registriert seit: 09.01.2008
Ort: Henstedt-Ulzburg
Fahrzeug: BMW F01 730d
|
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt
TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€
Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
|
|
|
05.05.2009, 18:02
|
#33
|
Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
|
Zitat:
Zitat von John McClane
mindestens 90 Euro und 3 Punkte.
|
... und ich dachte, es kostet nichts.
Deshalb fahren soviele "Halblinde" und verstellte Scheinwerfer rum, weil sich da das austeigen nicht lohnen würde
Wobei: Bei Xenon unterstellt man mir vorsätzlich die Gefährdung des Straßenverkehrs. Alle Anderen haben ja Ausreden:"Echt? - Sieht man nicht, iss mir nicht aufgefallen, blablabla" 
|
|
|
05.05.2009, 18:22
|
#34
|
Gast
|
aus der Praxis
Ich nehme an dass dein Bruder Polizist ist ?!
ich würde aber hier eher John glauben
hier spricht die Praxis
und wer Xenon nachrüstet ohne dafür die Gesamtbestimmungen
zu erfüllen handelt doch immer vorsätzlich !
Es ist doch durchaus notwendig, dass die automatische
Höhensteuerung und die Reinigung gewährleistet wird.
sonst hätte ich bei meinem Motorrad schon
lange Xenon drin! - aber hier geht das eben nicht
Gruss Bernd
Zitat:
Zitat von CrashOverride
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt
TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€
Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
|
|
|
|
05.05.2009, 18:43
|
#35
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von CrashOverride
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt
TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€
Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
|
Das VG wird verdoppelt?!? Atypischer Fall??? Woher hat der das denn??
Dann hat Dein Bruder von illegalem Fahrzeugtuning keine Ahnung (oder wenig, ich kenn ihn nicht).
Ich halte Seminare in Verkehrsrecht, Tuning ist mein Spezialgebiet, also nichts für ungut.
Was sagt denn Dein Bruder bezüglich Deiner Nebler? Kennt er die FahrzeugteileVO? Oder § 22a StVZO?
|
|
|
07.05.2009, 18:02
|
#36
|
Gast
|
Dachte ich mir...
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|