Zitat:
Wenn die Airbagleuchte an ist wegen eines Fehlers in der Sitzbelegungserkennungsmatte, dann geht der Airbag sehr wohl auf.
Nur kann eben nicht mehr erkannt werden ob jemand auf dem Beifahrersitz sitzt oder nicht, daher wird der Beifahrerairbag immer mit aufgehen.
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Das wäre ja dann im Prinzip gar nicht so schlimm.
Solange die Dinger überhaupt aufgehen, wäre mir das eigentlich egal, wenn bei einem Unfall auch Airbags aufgehen, wo niemand sitzt.
Denn ein Unfall, bei dem die Airbags aufgehen, bedeutet sowieso in den meisten Fällen einen Totalschaden. Und auch wenn nicht, dann würde ich mir lieber einen neuen kaufen, als in ein Unfallauto Tausende von Euros reinzustecken.
Ok, das rote Licht ist vielleicht ein wenig lästig, aber ansonsten würd ich da nix machen, wenn ich nicht durch den TÜV dazu gezwungen wäre.
Aber ich finde, daß das ein bißchen zu weit geht. Der TÜV sollte die Plakette nur dann verweigern, wenn akute Sicherheitsmängel oder Defekte vorliegen, bei denen die Sicherheit der Insassen bzw. anderen Verkehrsteilnehmer akut gefährdet ist. Und das wäre ja hier nicht der Fall.
Jetzt würd mich aber noch interessieren, was denn so eine neue Sitzbelegungs-Erkennungsmatte und deren Austausch eigentlich kostet.