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BMW 7er, Modell E38
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Alt 27.11.2007, 12:06   #1
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Danach funktioniert die Leuchtweitenregulierung nicht mehr und Du wirst keinen TÜV bekommen.
Bin ich froh, dass mein Auto eine italienische Zulassung hat!

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 12:39   #2
omon007
BN:W 750
 
Benutzerbild von omon007
 
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: e38-750i Bj.1999
Standard

Xenon ohne scheinwerferwaschanlage kein TÜV
__________________
-=Rücksicht bedeutet, wenn man eine gute sicht nach hinten hat=-

30 Jahre - PLAYBOY
40 Jahre - PLAYMAN
50 Jahre - PLAYOFF
60 Jahre - GAME OVER!

Sex ist geil !!! nur Zigarette danach hat mich zum Kettenraucher gemacht.
omon007 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 13:08   #3
nesi
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von nesi
 
Registriert seit: 24.01.2003
Ort: Pulheim
Fahrzeug: E65/750i Bj. 6/05 LPG/Prins (AFE-TEC), E46 316i Tour. LPG/Prins (AFE-TEC), E90/318i 10/09
Standard

Die Scheinwerferwaschanlage musst du haben, aber die ALWR nicht, weil die ersten Bj des 7er keine hatten nur die MLWR.
nesi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 13:13   #4
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

ihr habt schon egsehen, daß der fragesteller nicht aus deutschland kommt, da gelten die deutschen regeln natürlich nicht....

Gruß,
Kai

PS: auch wenn die ersten 7er keine alwr hatten: es kommt auf den zeitpunkt der erstzulassung oder den zeitpunkt der nachrüstung an, wer JETZT xenon nachrüstet braucht auch die alwr, weil dafür heutige regeln gelten.
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2007, 19:56   #5
Heiko0041
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
ihr habt schon egsehen, daß der fragesteller nicht aus deutschland kommt, da gelten die deutschen regeln natürlich nicht....

Gruß,
Kai

PS: auch wenn die ersten 7er keine alwr hatten: es kommt auf den zeitpunkt der erstzulassung oder den zeitpunkt der nachrüstung an, wer JETZT xenon nachrüstet braucht auch die alwr, weil dafür heutige regeln gelten.
Ja da liegts du auf dem Holzweg mit deinen deutschen Regeln... schon mal von ECE gehört?? Den die meisten Wagen haben eine ECE Prüffnummer und Zulassung, und darunter fallen auch die Zulassungsbestimmungen für Scheinwerfer, oder kurz das ganze Auto.

Gruss Heiko
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Alt 28.11.2007, 21:32   #6
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von Heiko0041 Beitrag anzeigen
. schon mal von ECE gehört??
1. gings nicht um die zulässigkeit der scheinwerfer an sich, hier ist natürlich die entsprechende ece zulassung richtug.
sondern um die bestimmungen hinsichtlich leuchtweitenregelung und scheinwerferreinigung- und die sind rein deutsch

2. ich sag jetzt mal nur:
Stichwort: SCHWEIZ!

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2007, 22:23   #7
K.C.
Herr der Kekse ...
 
Benutzerbild von K.C.
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Möhlin
Fahrzeug: E38
Standard

auch in der schweiz braucht man für xenon leine euchtweitenregelung und scheinwerferreinigung !!
__________________
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
K.C. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2007, 17:30   #8
Heiko0041
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
1. gings nicht um die zulässigkeit der scheinwerfer an sich, hier ist natürlich die entsprechende ece zulassung richtug.
sondern um die bestimmungen hinsichtlich leuchtweitenregelung und scheinwerferreinigung- und die sind rein deutsch

2. ich sag jetzt mal nur:
Stichwort: SCHWEIZ!

Gruß,
Kai
zu 2. Ja und da werden eben nur Sachen zugelassen die der ECE Norm entsprechen. Diese sind keine Schweizer Erfindung sonder eine EU Erfindung. Deutschland hat da auch mit gebastelt. Die ECE Norm ist gültig für alle Scheinwerfersysteme.Auch Xenon .... mit Reinigungsanlage und Automatischer Höheneinstelllung. Sicher mag zutreffen das die ersten Baujahre das nicht brauchten, aber für die Nachrüstung sind diese Dinge unabdingbar und Vorschrift,weil die ECE Normen in Laufe der Jahre angepasst wurden. In Deutschland und auch in der Schweiz gelten sie. Jedenfalls hat der Deutsche TÜV und die Schweizer MFK (der TÜV in der Schweiz) auf die funktion besonderes Augenmerk gehabt. Hat wohl daran gelegen das ich dieses Auto als Umzugsgut in die Schweiz gebracht habe..

Gruss Heiko
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Alt 28.11.2007, 08:44   #9
apal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von apal
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
Standard

Zitat:
Zitat von Franz3250 Beitrag anzeigen
Bin ich froh, dass mein Auto eine italienische Zulassung hat!

Gruss
Franz
hallo franz. ja,um die wär ich auch froh. nicht wegen dem tüv,wie du ja weißt,kriegt man auch in italien nicht geschenkt. aber man fährt sich leichter,hab ich festgestellt,als ich jetzt mal für eine woche einen leihwagen in mailand hatte. erkennen sie dich von weitem als deutschen,trauen sie dir nicht über den weg und sind übervorsichtig,weil sie sich nicht vorstellen können,daß ein deutscher das system kapiert und sich auch so verhält. aber gehört ja nicht zum thema-sorry. schöne grüße andi.
apal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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