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Zitat von Claus
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Hallo Claus!
JETZT hab ich es gelesen!
Ich wußte es nicht!
Sogar die Werkstatt, die das Auto hätte reparieren sollen, hat NICHTS von dieser Regelung gesagt.....Dabei hätte sie doch einen schönen Auftrag bekommen........
Und das ist grad eine Werkstatt, die sich mit der Oldtimer-Restauration beschäftigt - und eigentlich doch Erfahrungen mit dem Grenzbereich von 130 % und Wiederbeschaffungswert hat......(haben sollte....)
Gilt das wirklich auch bei Vollkasko-Schäden - oder nur bei Haftpflicht-Schäden?
mfg
peter