|  
  
  
 
| 
| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
 |  
| Varianten |  
| 
 |  
| Detail-Infos |  
| 
   |  
| Interaktiv |  
| 
 |    - Anzeige - 
   |  | 
|  
 |  
	|  |  |  |  
 |  
 
 
	
		|  |  |  
	
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 15:31 | #1 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
				      | 
				 Brauche erklärung zum Unfallgutachten! 
 HIIch habe heute mein Gutachten bekommen und habe einige fragen!
 Folgendes steht drinn:
 Reparaturkosten ohne Mwst.                            4162,12€
 Mwst. aus Reparaturkosten                               662,74€
 Gesamtsumme Reparaturkosten inkl. Mwst.         4804,86€
 Reparaturdauer:                                            ca. 7 Arbeitstage
 Wertminderung:                                             entfällt
 Wiederbeschaffungswert am Markt:                   5200,00€
 Nutzungsentschädigung:                                     59,00€
 Abzüge NFA/Wertverbesserung                            105,38€
 Restwert incl. Mwst                                         2000,00€
 
 Wenn ich das Auto selbst bzw. garnicht Repariere bekomme ich 4162,12€ (zzgl. Mwst für Ersatzteile) ist doch richtig oder!
 Was ist mit der Nutzungsentschädigung ist das richtig 59€ für diese Klasse von Auto´s ich dachte mal gelesen zu haben das es 100€ gibt?
 Kann Ich diese Nutzungsentschädigung (7Tage x 59€= 413€) geltend machen obwohl ich das Auto selbst Repariere?
 
 Gruß
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 15:57 | #2 |  
	| Mehr als 20 Jahre dabei 
				 
				Registriert seit: 12.12.2003 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
				
				
				
				
				      | 
 Um den Nutzungsausfall berechnen zu können, braucht man das Produktionsjahr Deines Autos.
 Also wann?
 
 Wenn Du das Auto selbst reparierst bekommst Du mit Glück 4.162,12 € abzgl. die Wertverbesserung.
 
 Aber Vorsicht beim selbst reparieren. Einige Versicherungen stellen sich dann gerne quer und sagen, Dein Schaden sei geringer, weil Du ja keinen Arbeitslohn hättest zahlen müssen. Mehrwertsteuer, die bei der Reparatur angefallen ist, gibts eigentlich. Aber wie gesagt argumentieren die Versicherungen gerne dahin, daß Dein Schaden sowieso geringer sei, weil ja nicht in einer Fachwerkstatt repariert worden wäre.
 
 Für den Nutzungsausfall mußt Du im übrigen die Reparatur nachweisen.
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 16:11 | #3 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
				      | 
 HI 
Meiner ist Bj 5.96! 
Die MwsT.bekomme ich nur wenn ich rechnungen für ersatzteile nachreiche! 
Der Betrag von 105,38€ ist schon von den Gesamtkosten abgezogen worden! 
Wieso bekomm ich den betrag nur mit "Glück" meine Arbeitszeit ist noch teurer als die vom Freundlichen    . 
Mein Bruder hatte die gesamten kosten für leihwagen bekommen ohne das es eine werkstatt repariert hat! 
Gruß |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 16:18 | #4 |  
	| Mehr als 20 Jahre dabei 
				 
				Registriert seit: 12.12.2003 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
				
				
				
				
				      | 
 Wenn Du so teuer bist, warum willst Du es dann selbst machen? Außerdem machst Du das doch in Deiner Freizeit, oder. Wie hoch ist den der Stundenlohn für Deine Freizeit?     
Für die Ersatzwagenkosten kommt es nicht darauf an, daß es eine Werkstatt macht, sondern, daß der Wagen repariert ist, Dir in der Zeit also nicht zur Verfügung stand. Du mußt also die Reparatur nachweisen. Beliebt: Foto, auf dem die reparierte Stelle mit einer aktuellen Tageszeitung (am besten mit großformatigem BILD vorne zur bessern Identifikation) zu sehen ist. 
 
Nutzungsausfall schau ich mal gerade nach |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 16:21 | #5 |  
	| Mehr als 20 Jahre dabei 
				 
				Registriert seit: 12.12.2003 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
				
				
				
				
				      | 
 Aus der Sanden Tabelle:
 Berechnung des Nutzungsausfalls laut Schwacke-Tabellenjahrgang 2006 für PKW mit der Typenbezeichnung BMW*735i Limousine, 4 türig (173 KW), Gruppe J, für 1, Tage à 79,00 € = 79,00 €
 
 Also 79,00 €. Da Deiner aber älter als 5 Jahre ist gilt eigentlich:
 
 Berechnung des Nutzungsausfalls laut Schwacke-Tabellenjahrgang 2006 für PKW mit der Typenbezeichnung BMW*735i Limousine, 4 türig (173 KW), Gruppe H, für 1, Tage à 65,00 € = 65,00 €
 
 Warum die 59,00 € schreiben weiß ich nicht
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 16:33 | #6 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
				      | 
 HINaja ob 59 oder 65 das ist egal macht den Bock nicht fett!
 Meine Lohnkosten sind sehr hoch! Wenn die meinen das meine arbeitszeit nix kostet dann haben die sich in den finger geschnitten!
 Wenn ich auch nur einen cent weniger bekomme als 413€ dann werde ich  mal meinen Rechtsschutz in anspruch nehmen müssen (für was hab ich den dann).
 Dank dir
 Gruß
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 16:37 | #7 |  
	| Mehr als 20 Jahre dabei 
				 
				Registriert seit: 12.12.2003 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von D.R.I.V.E.R
					
				 Meine Lohnkosten sind sehr hoch! Wenn die meinen das meine arbeitszeit nix kostet dann haben die sich in den finger geschnitten!Wenn ich auch nur einen cent weniger bekomme als 413€ dann werde ich  mal meinen Rechtsschutz in anspruch nehmen müssen (für was hab ich den dann).
 Dank dir
 Gruß
 |  Falls Du das ernst meinst: Es gibt eine Schadenminderungspflicht. D.h. teurer als bei BMW darfst Du das Fahrzeug nicht reparieren.
 
Ich glaube aber, es war ein Scherz      |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 17:17 | #8 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.12.2004 
				
Ort: Winterthur 
Fahrzeug: 740i (E38) M62
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von D.R.I.V.E.R
					
				 HINaja ob 59 oder 65 das ist egal macht den Bock nicht fett!
 Meine Lohnkosten sind sehr hoch! Wenn die meinen das meine arbeitszeit nix kostet dann haben die sich in den finger geschnitten!
 Wenn ich auch nur einen cent weniger bekomme als 413€ dann werde ich  mal meinen Rechtsschutz in anspruch nehmen müssen (für was hab ich den dann).
 Dank dir
 Gruß
 |  Lässt Du den Bimmer reparieren oder nicht ? Selber kannst Du ja nicht. |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 18:15 | #9 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
				      | 
 HI@Marks ich will den gesamten betrag für Arbeitszeit bezahlt bekommen so wie es der gutachter ausgerechnet hat, auch wenn ich es selbst mache. Nicht mehr und nicht weniger!
 
 @E32E38 Wieso Interessiert dich das ob ich den mache lasse oder nicht?
 Was soll das heisen selber kannst du ja nicht????????
 Gruß
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.09.2006, 18:50 | #10 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.09.2004 
				
Ort:  
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
				
				
				
				
				      | 
 5200€ ist deiner nur noch wert? Meiner hatte beim meinem Unfall vor kurzem noch 15400€ Wiederbeschaffungswert. Der Gutachter hat alle Umbauten mit eingerechnet, bei dir etwa nicht???
 Aber zurück zum Thema....
 
 Die Sache ist ganz einfach:
 
 Du bekommst die kompletten Reperaturkosten OHNE MwsT.! Das hier irgendwas abgezogen wird weil deine Arbeitsstundenkosten billiger wären ist absoluter Quatsch und eventuell nur ein Trick einer Vers. und jemand ist drauf reingefallen. Die MwsT bekommst du wie es schon geschrieben wurde nur wenne ne Rechnung zeigen kannst....
 
 Den Nutzungsausfall bekommst du wenn du nachweisen kannst das das Auto fachmännisch laut Gutachten repariert worden ist. Mann muss dazu nur nen Gutachter kennen der es bestätigt, es ist keine Rechnung von Nöten!
 
 
 Viel Glück und am besten gleich alles zum Rechtsanwalt. Der kostet nix wenne Unschuldig bist und die Versicherung zahlt definitiv schneller denn jeder Brief von ihm kostet Geld.....
 
 
 Schulle
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
	
	
		| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) |  
		|  |  
	| Themen-Optionen |  
	|  |  
	| Ansicht |  
	
	| 
		 Linear-Darstellung |  
	| 
	|  Forumregeln |  
	| 
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
 HTML-Code ist aus. |  |  |  |