Zitat:
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Zitat von peterpaul
Seit dem 1.4.2006 sind nur noch Anlagen nach R115 (und nicht mehr nach R67) eintragungsfähig!!!!!
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Ach das ist ein Märchen.
Der einzige Vorteil von Anlagen nach R115 seit 1.4.06 ist, daß sie nicht mehr vom TÜV abgenommen werden müssen. Es reicht, wenn der Umrüstbetrieb den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigt. Wobei ordnungsgemäß bedeutet, daß z.B. die Tankanzeige nur an der vorgeschriebenen Stelle gesetzt sein darf, sonst ist die R115 Genehmigung im Eimer. Also eigentlich ist R115 ein großes Blendwerk.
R67 Anlagen sind nach wie vor eintragungsfähig - auch ohne "besondere" Kontakte zum TÜV.
Greets
RS744