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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.05.2006, 09:37   #1
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
Benutzerbild von greyhound
 
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der regel immer nahe amVersicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
Richtig!!
Der Händler ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (mind. 1 Jahr, falls keine Begrenzung im Kaufvertrag steht, sogar 2 Jahre) in der Pflicht, auch mit EUROPLUS! In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung werden alle Mängel (ausser Verschleissteile) als beim Verkauf vorhanden angesehen und müssen auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Beweisführung das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war, greift erst nach den ersten 6 Monaten.

Also: Händler daraufhinweisen, angemessene Frist (14 Tage) zur Begleichung setzen, tut sich nicht => Anwalt.

Viel Erfolg und berichte mal weiter...
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Alt 05.05.2006, 14:44   #2
stevenB12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stevenB12
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
Standard

Es gibt einen ganz klaren unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Sachmängelhaftung ist das gesetzlich geregelte Einstehen des Verkäufers für Mängel, die während des Zeitpunktes des Verkaufes bereits bestanden haben, sich aber erst später bemerkbar machen.

original Ges.Text

Gruß
stevenB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 16:41   #3
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Joo Möhre,
ich tät da aber mächtig mit de Füße aufstampfen...
Wie es sich mit der sog. Sachmangelhaftung verhält, habe ich Dir ja schon an anderer Stelle erläutert und die Vorredner haben das auch so erkannt.
Termin setzen, Rüge aussprechen, Anwalt einschalten...
In Bezug auf Kulanz kannste BMW vergessen, mein Antrag (Lichtmaschine im Eimer) wurde mal so eben abgeschmettert Bj. 2001 Scheckheft lückenlos, 107.000km auf der Uhr.
Teilweise ist es eine Frechheit, wie BMW mit Ihren "Premium-Gebrauchtwagen-Kunden" umgeht.
Trotzdem werde ich da den Kundenservice in München mal nen Briefchen schicken. Zu verlieren hab ich ja nischt...
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
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Alt 05.05.2006, 18:25   #4
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
Standard re:

Am besten mal bei Frau Lichtenberg in München beschweren und versuchen das ist die Ansprechpartnerin für Gewährleistung bei BMW in München!
Die Nummer lautet089/38255676
Gruss DD
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 06:54   #5
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Danke Männers,

also ... etwas ausführlicher, folgender kurzer Abriß:

13.01.06: Kauf eines "PREMIUM SELECTION BMW E38-750iL, 90Tkm" bei einem BMW-Autohaus.

Folgende Mängel ergaben sich am nächsten Tag:
1. Werkstattaufenthalt:
- Frontscheibe kaputt (das hätte jeder Stift gesehen)
- Fahrzeug zog stark nach rechts, Fahrwerksvermessung notwendig (wahrscheinlich aufgrund neuer Druckstrebe, die eingebaut war)
- Windgeräusche Schiebedach
- Ölverlust am Automatikgetriebe (sieht auch ein Blinder)
- TÜV / AU entgegen Zusage nicht neu (wurde mir aber so versprochen, ..., "da hab ich mich waohl verlesen")
- Beim Anmelden festgestellt: Vier (!) statt zugesagtem einem (zwei Eintragungen eines Besitzers) Vorbesitzer.
=> Ärger, Rennereien, Mietwagen auf eigene Kosten etc.
(größtenteils von Händler, teilweise schon von €+ übernommen, was genau, werd' ich noch rausfinden)

Im Rahmen der letzten Inspektion II (kurz vor Kauf) und insbesondere im Rahmen der Überprüfung der Premium-Selection-Qualitätsmerkmale hätten diese Mängel unbedingt auffallen müssen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass diese Durchsichten nicht bzw. nicht sorgfältig genug stattgefunden haben.

2. Werkstattaufenthalt:
- Nockenwellengeber kaputt (von €+ übernommen)
- Steuergerät Heizung E-Kat kaputt (von €+ übernommen)
=> 3 Tage Ausfall, Ärger, Rennereien, Ersatzwagen privat geborgt

3. Werkstattaufenthalt (aktuell):
- Motorentlüftungsventile kaputt (von €+ übernommen)
- Ansaugkrümmerdichtungen (vier Stück) des Ansaugluftsammlers undicht (wird von €+ nicht übernommen)
Der Tausch der kaputten Ansaugkrümmerdichtungen kostete mich 893,63 + 122,40 für den Mietwagen.
=> aktuell 3 Tage Ausfall, Ärger, Rennereien, Mietwagenkosten etc.

weitere Mängel:
Inzwischen haben sich folgende weitere Mängel herausgestellt:
- Pixelfehler im Kombiinstrument
- Höhenschlag Vorderrad
- unterschiedliches Profil der Hinterräder (5mm und 3mm)
- Schiebedachschalter, sporadischer Ausfall
- merkwürdiges Verhalten der EDC-Dämpfer (schalten teilweise nicht zurück in den Comfort-Modus)

Nach diversen Telefonaten mit dem Geschäftsführer, und diversem "Nichtzurückrufens" , wurde mit per Mail mitgeteilt, dass keinerlei weitere Reklemationsleistungen anerkannt werden.


Genug gelabert:
1. Kann ich vom Händler die Kosten für die "Ansaugkrümmerdichtungen" einfordern? Es handelt sich um vier Stück ca. 3cm dicke Gummiteile, die sehr porös und gerissen waren (habe mir ein Teil mitgenommen).
2. Kann ich auf Kulanz von BMW hoffen? Fahrzeug: BMW E38-750iL, 04/00, 95Tkm. Es kann ja nicht sein, dass bei 99% aller E38 diese Teile ewig halten, um bei meinem Wagen nach 95Tkm kaputt sind.
3. Handelt es sich bei der nachweislichen "Nichtdurchsicht" des Händlers nicht gegenüber der €+ schon um eine Art Betrug?
4. Soll ich den Sachverhalt der zuständigen Abteilung in München mitteilen? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass dies "Methode" des Händlers ist.
5. Soll ich den Sachverhalt der €+ mitteilen? ... OK, der Händler wird Ärger bekommen, aber nicht, dass dann bei meinem Wagen nichts mehr übernommen wird.
6. Soll ich den Sachverhalt per Online-Anfrage beim ADAC vorab beurteilen lassen?
5. Soll ich die Sache einem Anwalt übergeben?
6. Kennt jemand einen guten Anwalt im Berlin für solche Fälle?


Danke und Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 07:01   #6
The real Deal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von The real Deal
 
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
Standard

Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
Ich will Dir nicht zu nahe treten, das Auto hast ziemlich blauäugig gekauft.

MfG
The real Deal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 08:04   #7
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von The real Deal
Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
Ich will Dir nicht zu nahe treten, das Auto hast ziemlich blauäugig gekauft.

MfG
glaub ich auch... 95tkm auf vier besitzer aufgeteilt. ich glaub ja viel, aber nicht alles. auch wenn hier viele sagen es gibt noch solche 7er mit wenig kilometern, aber ich denk es ist zu 99% gedreht worden.
solche kisten bekommt man eh kaum los, wenn dann noch 250tkm aufm tacho stehen schon zweimal nicht.

mfg Benni, der grundsätzlich nur aus erster hand kauft
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 10:33   #8
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Zitat:
Zitat von The real Deal
Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
...
Ziemlich.
Ich habe alle km-Stände in sämtlichen Steuergeräten von meinem V-Mann bei BMW auslesen lassen => OK
Scheckhefteinträge (zwar alle von dem Händler, wo ich den Wagen gekauft habe) sind auch stimmig.
Vielleicht sollte ich mal die Vorbesitzer fragen.
BTW: Welche Steuergeräte muß man tauschen, um alle gespeicherten km-Stände zu "treffen"? ... Ich gehe zumindest jetzt erstmal davon aus, dass die km stimmen.

Und um das mit Vorbesitzern mal zu relativieren:
1. Eintrag: BMW
2. + 3. Eintrag: eine Firma, nur Vorstand gewechselt.
4. zweiter "echter" Besitzer.
5. Ich

Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 11:14   #9
rednose
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Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von Möhre
1. Kann ich vom Händler die Kosten für die "Ansaugkrümmerdichtungen" einfordern? Es handelt sich um vier Stück ca. 3cm dicke Gummiteile, die sehr porös und gerissen waren (habe mir ein Teil mitgenommen).
2. Kann ich auf Kulanz von BMW hoffen? Fahrzeug: BMW E38-750iL, 04/00, 95Tkm. Es kann ja nicht sein, dass bei 99% aller E38 diese Teile ewig halten, um bei meinem Wagen nach 95Tkm kaputt sind.
3. Handelt es sich bei der nachweislichen "Nichtdurchsicht" des Händlers nicht gegenüber der €+ schon um eine Art Betrug?
4. Soll ich den Sachverhalt der zuständigen Abteilung in München mitteilen? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass dies "Methode" des Händlers ist.
5. Soll ich den Sachverhalt der €+ mitteilen? ... OK, der Händler wird Ärger bekommen, aber nicht, dass dann bei meinem Wagen nichts mehr übernommen wird.
6. Soll ich den Sachverhalt per Online-Anfrage beim ADAC vorab beurteilen lassen?
5. Soll ich die Sache einem Anwalt übergeben?
6. Kennt jemand einen guten Anwalt im Berlin für solche Fälle?
Hallo Möhre,
scheint ja ein toller Händler zu sein, tut mir leid für dich !
Hier mal mein Senf dazu:

zu 1.)
Ja, kannst du. Da dieser Mangel sicher bei der Übergabe im Januar schon bestand und zudem kein üblicher Verschleiss bei dieser Laufleistung ist, muß der Händler das voll im Rahmen der Sachmängelhaftung übernehmen.

zu 2.)
Nein, Kulanz endet der üblichen Praxis nach bei einem Alter von 5 Jahren.

zu 3.)
Schwer zu sagen. Aber auf jeden Fall sind die Leistungen der Premium-Selection in einigen Punkten nicht erfüllt, lies mal nach: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Umfang der Premium-Selection
Daher hat er dir gegenüber schon die versprochenen Leistungen dieses Programms nur unzureichend erfüllt.

zu 4.)
Auf jeden Fall ! DD's Nummer wird da evtl. schon helfen !

zu 5.)
Damit würde ich abwarten, weil du in erster Linie nichts davon hast bzw. dir Nachteile entstehen könnten, indem €+ weitere Reparaturen wegen der mangelnden Prüfung des Wagens durch deinen Händler ablehnt.

zu 6.)
Versuch' das erstmal mit Hilfe von BMW München und den hier gegebenen Tips zu klären, vielleicht lenkt dein Händler ja noch ein !
Gib' ihm 14 Tage Zeit die Mängel abzustellen, dann nimm' dir einen Anwalt.

Viel Glück !
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 11:33   #10
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Danke .. so eine Antwort lob ich mir

BTW: Ich habe die Reparatur schon duchführen lassen und selbst bezahlt. Der Händler ist über 400 km weit weg. Ich denke, ich werde den Händler nochmals ein Frist zu Bezahlung setzen und parallel München über diesen Vorfall informieren.


Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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