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BMW 7er, Modell E38
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Alt 10.01.2006, 17:14   #11
hanmeiser
Newbie 4 ever
 
Benutzerbild von hanmeiser
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Landshut
Fahrzeug: 740 iA-Prins VSI, VW Multivan VR6 Landirenzo Omegas, DB 500 SEL, Mazda 626, Honda Transalp
Standard

Auch sehr unterhaltsam und schön emotional zu diesem Thema:

Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/showthr...3&page=1&pp=10
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier geht es zum Fuhrpark....
hanmeiser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 17:28   #12
boogie
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von boogie
 
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Erlangen
Fahrzeug: CL600
Standard

Verboten, sonst könnense uns ja nich mehr fotogaffieren
boogie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 17:51   #13
Beamer740
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beamer740
 
Registriert seit: 15.09.2005
Ort: fürth
Fahrzeug: 740i // peugeot 206cc// 523 iA
Standard

Mein Kumpel fährt seit über 3 Jahren mit chromolux auf den Frontseitenscheiben rum und hat noch nie Probleme damit gehabt er fährt ein e46 coupe
Beamer740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 18:56   #14
B.M.W.I.B
Mitglied
 
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Ostwestfalen
Fahrzeug: BMW 730D, YZF600
Standard Scheibentönen

Also ich weiss nicht genau wieso der Chris so fest der Meinung ist geht nicht?
Ein geht nicht gibt es doch eigentlich gar nicht.
Das ist im Prinzip ein alter Hut. Scheibenfolie war in den achzigern modern.
Damals war es schon ein Hit ab der B-Säule nach vorn auch Folie zu haben.

Nun ja, ich hab es gehabt ganz legal und zwar richtig dunkel!!!!
Das war Geil und zugleich ungeil.
Geil der Optik wegen und jeder wollte es haben.
Ungeil man konnte kaum ein paar Kilometer fahren ohne angehlten zu werden.
Ausserdem war nachts kaum ein ordentliches fahren möglich - man sah nicht viel.

Aber nun zur Aufklärung wie geht das: Mein Auto hatte ein gelbes Nummernschild. Es war in England gemeldet. Und dort war auch die Folie eingetragen. Dann das Auto hier nach Deutschland gebracht und los gefahren.

Allerdings weiss ich nicht ob das heute noch möglich ist. Auch dort hat sich der TÜV geändert. Hab leider keinen Draht mehr zur Insel.

Allternativ besteht aber die Möglichkeit eine helle Folie zu kleben. Es wird ja teilweise so gar Empfohlen eine klare Folie zu kleben damit bei einem Glasbruch ( Unfall) die Splitter an der Folie kleben bleiben und nicht in den Innenraum fallen. Das hat etwa die Wirkung wie bei der Frontscheibe. Das ist bekanntlich eine Verbundscheibe = zwei Scheiben mit einer Foliensilikonschicht dazwischen. Während die Seitenscheiben aus Eincheibensicherheitsglas bestehen. Dieses Glas zerspringt in tausend kleine Teile und beim antippen zerfällt es. Dies verhindert dann die Folie.
Nun kann man ja anstatt einer klaren auch eine etwas gräuliche Folie nehmen. Wenn man sich mit der Farbsättigung etwas zurück hält dann soll es wohl kaum Probleme geben. Ich fahre seit gut drei Jahren mit Folien bis zur A-Säule rum und der Wagen hat gerad vor zwei Tagen TÜV bekommen und ist schon durch einige Kontrollen gekommen ohne Probleme.

Gruss
Sven
B.M.W.I.B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 18:59   #15
B.M.W.I.B
Mitglied
 
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Ostwestfalen
Fahrzeug: BMW 730D, YZF600
Standard Scheibentönen

an boogie noch.
Fotografiert man bei Euch von der Seite??

Uns will man immer von vorn haben mit dem Nummernschild zusammen!!!!
B.M.W.I.B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 19:09   #16
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Michakw236
Das muss doch gehen im TV z.B Pro Sieben wenn die Auto Tunen machen die des auch und bekommen TÜV. Kann es sein das es nur ein % Satz geht????
Das geht nicht. Weder legal noch sonstwie.

Hier noch mal alles erklärt:

1. Für "glasklare" Folien gilt:
Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch:
• nicht an vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
• nicht an der Windschutzscheibe
Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein.
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbaufall – "vordere Seitenscheiben" – eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.

2. Für "getönte" Folien gilt:
Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.
Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
Heißt im Klartext: wenn ich einen angehalten habe, der die vorderen Seitenscheiben getönt hat und der irgendwelche Märchen erzählt, werden die Folien vor Ort entfernt oder die Fahrt ist beendet. Zudem gibt’s eine Anzeige wegen des Erlöschens des BE.
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe. Bei älteren PKW aus den 80ern beispielsweise fehlt der zweite Außenspiegel häufig. Dieser muß dann nachgerüstet werden.

Geändert von John McClane (10.01.2006 um 19:15 Uhr).
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Alt 10.01.2006, 19:40   #17
B.M.W.I.B
Mitglied
 
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Ostwestfalen
Fahrzeug: BMW 730D, YZF600
Standard Scheibenfolie

Gut geschrieben MC Clane,

hast Du Deine Fibel daneben liegen??
Auf jedenfall musst Du mal lesen was Du schreibst. Ganz oben schreibst, geht auf keinen Fall, und unter eins schreibst geht unter bestimmten Voraussetzungen doch, wenn die AGB es zu läßt.

Naja Du musst es ja wissen
Ach ja hab noch niemanden gesehen der seine Folie aussen aufkleben wollte!!

Gruss
B.M.W.I.B
B.M.W.I.B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 19:45   #18
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Hm,

also ich fand das jetzt informativ.....

Gibt es beim PKW "Notfenster" die zerschlagen können werden müssen?
Eher nicht, oder?

Ich interessiere mich nämlich für so ne einbruchhemende Folie, wie ich sie neulich irgendwo gesehen habe.
Die wäre dann aber doch auch, obwohl 100% transparent, vorne und seitlich nicht erlaubt, oder?

Zumindest nach dem, was ich Peters Text entnehme....
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:25   #19
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von B.M.W.I.B
Gut geschrieben MC Clane,

hast Du Deine Fibel daneben liegen??
Auf jedenfall musst Du mal lesen was Du schreibst. Ganz oben schreibst, geht auf keinen Fall, und unter eins schreibst geht unter bestimmten Voraussetzungen doch, wenn die AGB es zu läßt.

Naja Du musst es ja wissen
Ach ja hab noch niemanden gesehen der seine Folie aussen aufkleben wollte!!

Gruss
B.M.W.I.B
Hättest DU es richtig gelesen, hättest Du Dich jetzt nicht der Witzischkeit preisgegeben.
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Alt 10.01.2006, 21:03   #20
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard nicht grundsätzlich verboten

muß den John unterstützen:

Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.


gruß jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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