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01.12.2005, 16:05
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#15
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Gast
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Zitat:
Zitat von Richard
Frage, insbesondere an die juristisch belesenen: Kann es denn sein, dass ich mich nicht mehr an den Verkäufer (wg. Gewährleistung also) wenden kann, weil ich im Vertrag mit der Garantieversicherung "unterschrieben" habe, dass ich es den Kostenersatz über die Versicherung machen werde?
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Zitat:
Zitat von Uli
Ich brauche keinen Vertrag einzusehen, um Gewährleistungsrechte zu kennen und zu wissen, dass diesen entgegenstehende Klauseln eines Vertrages nichtig wären.
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Zitat:
Zitat von Richard
Ich habe Zweifel daran, weil das BGB ja sagt, die Gewährleistungsrechte dürfen gegenüber einem Verbraucher (privater Autokäufer) nicht eingeschränkt werden!
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Spätestens jetzt hast Du Dir die Anwort ja sebst gegeben...
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