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Alt 28.10.2002, 18:06   #7
Helge
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Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: X3 2.0i E83, X1 2.0D E85, VW Golf Cabrio 155
Standard

@hasenfuß

Aus einem anderen Forum dazu ein Betrag von Daniel (kompletter Beitrag):


"Hallo Herbie,

dieses Verhalten ist leider häufig, aber ebenso wenig professionell wie rechtlich zulässig.

Gibst du deiner Werkstatt einen Reparaturauftrag und nimmt Sie diesen an, so schuldet die Werkstatt dir
den Erfolg.

Werden Teile getauscht, die nicht defekt sind,so musst du diese nicht abnehmen (es sei denn, du erklärst
dich damit einverstanden).
Hier liegt der Punkt:
Der Meister behauptet, er könne ein Teil nicht prüfen und wenn er ein neues einbaut ist es deins.
Sagst du jetzt ja, ist es deins!
Du könntest aber auch sagen:
Ihr Auftrag ist es den Fehler xxx zu beheben, mit welchen Mitteln Sie das tun kann ich nicht beurteilen,
da Sie der Fachmann sind.

Jetzt hat er ein bischen den schwarzen Peter und wie es weitergeht hängt davon ab, wie gut er in
Jura aufgepasst hat. Da KFZ-Klempner selten Jura hatten, hast du gute Chancendass er (nun auf
eigene Kappe) weitermacht.

(Wenn nicht, hat er den Auftrag abgelehnt und du bist der Dumme.)

Präsentiert er nun eine Rechnung mit div. Teilen, fragst du ganz scheinheilig, ob das wirkllich
alles kaputt war. Alle Teile, die nicht defekt waren brauchst du nicht zu zahlen!
Übrigens hast du Anspruch auf die alten Teile - soweit dir die neuen berechnet werden.

Jetzt wird es allerdings etwas ungemütlich, denn er sieht seine Felle schwimmen.

Er wird dir sagen, dass er das Auto erst herausgibt, wenn du seine
Rechnung bezahlt hast. Dies im Grunde zu recht (er hat ein Pfandrecht),
aber da die Rechnung unrichtig ist, übt er sein Pfandrecht unzulässig aus.

Du kannst ihm jetzt mit Schiedsstelle und Rechtsanwalt kommen, den solltest du aber
auch haben, den die Schrauber stellen spätestens jetzt auf gaaaanz stur.

Mit einem guten Anwalt hast du dein Auto (im schlimmsten Fall gegen Hinterlegung des
Rechnungsbetrages beim Amtsgericht) innerhalb 24 Stunden wieder.
Nun ist es an der Werkstatt zu klagen (nicht an der Klagemauer - sondern vor Gericht).
Dies ist nicht Ihr Metier und sie werden langsam unsicher (ohne das allerdings zu zeigen).
Je nachdem, wir der Typ drauf ist, hast du gute Chancen für eine Einigung; andernfalls
geht die Sache vor Gericht.

Der Richter wird in der Regel einen Sachverständigen mit der Begutachtung
des Falls betrauen (ist ja schliesslich Richter, und kein Auto-Schlosser).
Dieser wird die Alt-Teile untersuchen, und deinem Schrauber erklären
wie er Sie hätte prüfen können (wenn er was taugt, aber die meisten sind gut).
Den Prozess wirst du vermutlich gewinnen.

3 Nachteile:
a.) du kannst dich in dieser Werkstatt nie wieder sehen lassen,
b.) das Ganze kostet erheblich Zeit und Nerven
c.) auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand

Quintessenz
Der Autofahrer ist eigentlich immer der Dumme, selbst wenn er im Recht ist

Abhilfe ?
Eine wirklich gute Werkstatt finden.
Wie wäre es mit einem Verzeichniss (u.a. mit Angaben zu Spezialgebieten) hier im Forum ???

War jetzt aber ein langer Aufsatz.
Bin gespannt auf die Kommentare.

Gruss Daniel"

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