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22.10.2004, 01:33
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#1
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Was hälst Du hier von KLICK gleiche bzw. fast bessere Wirkung zur Dokumentation des Unfalls!
Weiterer Vorteil, die Daten des UDS sind gerichtsverwertbar!
Gruss
heppinger
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22.10.2004, 08:34
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.08.2004
Ort:
Fahrzeug: Das erforderliches Feld aktuelles Fahrzeug fehlt oder enthält eine ungültige Angabe.
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Hallo Heppinger,
auch eine sehr interessante Idee
und ein gute Sache vor die Sammlung von Informationen in diesem Thema.
Für mich fehlt aber der "Spurwechsel" beim Thema "Benz-Raser",
sprich:
wenn ich zwar keine "Kollision" habe, aber dafür meine Lichthupe bei 220,
dann bleibe ich der "Böse" ...
Viele Grüße.
Albi
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22.10.2004, 10:32
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Salzburg
Fahrzeug: -
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Da gabs doch schon einmal einen Thread? Wenn ich mich richtig erinnere gings da darum ob das überhaupt zulässig ist. Wenn es das nicht ist, kannst du es auch nicht als Beweis verwenden.
-Rainer
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22.10.2004, 10:33
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#5
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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....Ihr beschäftigt Euch nur mit der technischen Seite..... wie das "Beweismaterial" dann gewürdigt wird steht auf einem ganz anderen Blatt... magnetische Aufnahmen jeder Art sind nicht soooooooo der Bringer vor Gericht....habe ich mal gelesen........
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22.10.2004, 10:48
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.09.2004
Ort: Güstrow
Fahrzeug: Omega B, ''BMW Inside'' Motor: M57N, Getriebe: GA6HP26Z
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Gab es mal ne Reportage vor einiger Zeit. Ein Taxifahrer hatte nach drei fremdverschuldeten Unfällen innerhalb von zwei Monaten die nase voll und baute sich auch soetwas ein. Nach seinem vierten Unfall war er der Meinung daß er vor Gericht nun bessere Karten hat. Ergebniss, Richter lehnte die Aufzeichnung als Beweismaterial ab. Wäre also doch nur etwas um zuhause nen gemütlichen Videoabend zu veranschtalten.
__________________
Gruß, Mario
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22.10.2004, 12:26
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#8
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von IMANUEL
.
Tja, die Rechtssprechung.
Warum sind dann Videoaufnahmen der Polizei zulaessig ?
Ist deren Videoband etwa speziell geeicht ?
Oder ist die Wahrheit noch wahrer,
wenn ein Polizist auf >Rec< drueckt  Gruss Manu
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Hi,Manu !
Die Videoaufnahmen der Polizei haben deshalb eine grössere Beweiskraft,
weil als Erstes die Aussage der Polizisten gilt,
woraus die Anzeige/Bußgeld dann abgeleitet wird.
Die Videoaufnahmen sollen die Aussagen der Beamten stützen,
NICHT ersetzen.
Gruß
Knuffel
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