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11.03.2016, 12:11
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Heide
Fahrzeug: E38 728ia, E39 528i, E34 540ia
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Zitat:
Zitat von Eckhaard
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 richtig genau diese habe ich von Oris. So einfach wie im Video beschrieben funzt es bei mir leider nicht  .
Ich habe langsam die Vermutung das was mit dem Sperrbolzen des Hackens nicht stimmt. Denn dieser soll raus schießen wenn der Hacken eingehängt ist. Das tut er auch! Aber im vorgespannten Zustand schaut er auch noch etwas oben raus. Vl bekomme ich den Hacken deswegen nicht mit den Klauen über den Querbolzen
Was für ein System 
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11.03.2016, 12:18
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.09.2010
Ort:
Fahrzeug: ---
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Vielleicht mal mit Ballistol gangbar machen ...? Sowas vergammelt ja gern.
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11.03.2016, 22:19
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#4
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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Ich hab die gleiche verbaut. Funktioniert gut.
Ich denke, das bei Dir was festgegammelt ist. Gucke mal, ob sich was bewegt, wenn Du am Drehverriegeler drehst. Dabei auf die Schlüsselposition achten.
Der Haken wird mit Schwung nach oben in den Anschlag gedrückt, entriegelt und geht über die Entriegelung dann wieder runter in die Haken. Ich denke, das der Stift, der das Konstrukt runter drückt, hängt und somit bekommst Du den Haken nicht hoch genug und somit hakt der nicht ein...
Wenn es nicht klappt, schreib mir eine PN. Dann mache ich ein Foto wie das alles auszusehen hat.
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18.03.2016, 17:57
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 16.03.2016
Ort:
Fahrzeug: BMW 750Ld xDrive M Sportpaket
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Muss die Kupplung eigentlich abgenommen werden, wenn sie abnehmbar ist und man keinen Anhänger dabei hat? Meine mal so etwas gehört zu haben?! Ich hab jetzt hier im Netz eine Kupplung gefunden, die in Frage kommen würde. Jetzt habe ich aber neulich noch von jemandem gehört, dass ein Anhänger zusätzlich versichert werden muss. Ist da was dran?
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18.03.2016, 18:09
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#6
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Ja ein Anhänger muss versichert werden.
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18.03.2016, 18:15
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Ich habe die gleiche Kupplung, hau mal ordentlich karamba oder WD40 oben und am Dorn auch am schloss, die harken habe ich mit Schleifpapier sauber gemacht und fett dran gemacht.Wenn die nicht immer wieder ab machst gammeln die schnell fest.
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18.03.2016, 18:19
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#8
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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ja und ja!
Wenn eine abnehmbare Kupplung verbaut ist, so muß diese ohne Anhängerbetrieb abgenommen werden. Lediglich starre Kupplungen bilden da eine (verständliche) Ausnahme.
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug welches am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt und muß somit versichert sein... Kostenpunkt ca. ~15,-€/Jahr ohne TK
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18.03.2016, 18:28
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von PacificDigital
j Kostenpunkt ca. ~15,-€/Jahr ohne TK
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Ist das in "D", ich zahle ca.100€ .
M f G
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19.03.2016, 19:50
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von bucks
Muss die Kupplung eigentlich abgenommen werden, wenn sie abnehmbar ist und man keinen Anhänger dabei hat?
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Klare Antwort: In D nicht, sie darf dranbleiben. Auch wenn Du im I-Net diese Frage immer wieder falsch beantwortet finden wirst.
Ausnahme: es steht in den Papieren des betreffenden Fahrzeugs so drin (daß sie abgenommen werden müsse. Das gibt es aber nur ganz vereinzelt.)
2006 hat sich die juristische Zentrale des ADAC mal wie folgt zu dieser Frage geäußert (und so ist es noch heute):
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. ...
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazu kommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am [eigenen oder] gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung der abnehmbaren Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
__________________
Sapienti sat.
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