


BMW 7er, Modell E38 |
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30.01.2014, 23:10
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#1
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Gast
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Die 3 Bremsleuchte ist ja geil! Das wäre was für mich.
Ebay in den USA durchsucht und nichts gefunden. Schade hätte gerne mehr Infos.
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31.01.2014, 00:03
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Der E32 ist 1411mm hoch, laut StVZO darf die obere Leuchtkante nicht höher als 1500mm sein. Wo ist das Problem?
M f G
Links-Audi.............Rechts-BMW
Geändert von Haschra (31.01.2014 um 11:35 Uhr).
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31.01.2014, 07:21
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#3
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Gast
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Die Höhe meinte ich eigentlich nicht. Mehr ging ich davon aus wo ich das Teil her bekomme.
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31.01.2014, 07:28
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
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Das geht nur im Eigenbau. Oder vom Schrottplatz (Mercedes, Cadillac) aber trotzdem sicher einige Bastelarbeit nötig. Würde das selber bauen...
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Grüße aus dem Aargau, Torsten.
BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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31.01.2014, 07:49
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#5
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STAY OLDSCHOOL
Registriert seit: 02.11.2013
Ort: WI
Fahrzeug: e38-740i 4,4L
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Audi a7 hat eine sehr identische 3te bremsleuchte
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Hood Days - stay oldschool
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31.01.2014, 08:47
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Hallo zusammen,
"machbar", - ist alles Mögliche. Doch die entscheidende Frage ist nicht "was" alles machbar ist und/oder "wer" so etwas wie auch immer "basteln" kann.
Veränderungen an der äußerlichen Beleuchtungstechnik sind meiner Erfahrung nach IMMER bautechnische Veränderungen die wiederum die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs in Frage stellen.
Dieses wiederum würde bedeuten, daß der TÜV schon mal Ärger macht. Aber bekanntlich interessiert das ja viele nicht so sehr.
Doch was passiert wenn in einem Schadenfall die Versicherung oder vielmehr ein Versicherungsgutachter feststellt, daß das Auto eigentlich nicht auf öffentlichen Straßen hätte fahren dürfen, dann hört natürlich der Spaß auf ...
Das klassische Beispiel hierfür sind die superhellen LED-Kennzeichenlampen in blau oder xenonweiß. Sieht für viele "ganz toll" aus, - ich weiß, - wenn jedoch bei einem Unfall ein Beteiligter aussagt, daß er durch das sehr helle intensive Kennzeichenlicht bei einer Nachtfahrt regelrecht geblendet und somit irritiert wurde und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, dann steckt man auch schon mit in dem Boot ...
Glaubt mir Leute, - ich habe da selbst "etwas" Erfahrung mit gesammelt was diese "persönlichen Individualisierungen" betrifft ...
Ich rate jedem ggf. sich VORHER bei den entscheidenden Stellen VERBINDLICHE Informationen einzuholen was erlaubt ist und was nicht!
Ich weiß, - das wollen viele nicht hören, - und Ihr könnt absolut sicher sein, daß ich hier wahrlich nichts "kaputt reden" möchte! Jedoch läuft man sehr schnell Gefahr einfach nur noch die Dinge zu sehen die man sehen will (bzw. haben/machen möchte) und alles um sich herum "ausblendet".
Gruß aus Werne
Guido
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Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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31.01.2014, 09:19
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#7
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Gast
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Ich habe meinem TÜV Prüfer das Video geschickt und er meinte in einer Einzelabnahme würde das durchgehen. Aber nur so wie auf dem Video zu sehen ist. Die LED Kennzeichenbeleuchtungen sind mittlerweile von den Premiumherstellern mit Prüfzeichen. Wenn ich an das LED Bremslicht des ersten VW Phaeton denke wo man dahinter blind wurde ist das heute doch alles schon liberaler.
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31.01.2014, 09:21
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
superhellen LED-Kennzeichenlampen,wenn jedoch bei einem Unfall ein Beteiligter aussagt, daß er durch das sehr helle intensive Kennzeichenlicht bei einer Nachtfahrt regelrecht geblendet und somit irritiert wurde und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, dann steckt man auch schon mit in dem Boot ...
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So einen Fall gab es mal hier. Das Gericht hat einen Gutachter hinzugezogen. Der Widerrum fragte das "Unfallopfer" und seinen Anwalt, ob sie ihre Aussage nicht ändern wollen bevor sie sich lächerlich machen. Habe ich selbst Live miterlebt. Grund: Gegenverkehr mit Xenon blendet nicht, aber eine Kennzeichenbeleuchtung die nicht mal direktes Licht in das Auge des Hinterherfahrenden wirft. Die Sache wurde rekonstruiert und die beiden standen dumm da. Leider ermittelte man auch, dass das Handy des "Kennzeichenlichterblindeten" zum Unfallzeitpunkt und die Minuten davor regen SMS Verkehr hatte.
Der Typ mit der "Flutlichtanlage aufm Kennzeichen" bekam einen Mängelschein und ein kleines Bußgeld und viel Geld von der Versicherung  .
Heißt also, illegale Teile MÜSSEN den Unfall ausgelöst haben und können nicht beliebig vors Loch geschoben werden.....
Anders wäre das ausgegangen wenn der Verursacher ein HID Kit in die hübschen Golf 3 Reflektorscheinwerfer verbaut hätte und von vorn gekommen wäre. Der Schuss wäre dann derb nach hinten los gegangen 
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31.01.2014, 09:21
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#9
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich sehe das wie Enzo.
Klar mag ich auch, wenn Leute ihre Autos (stilvoll) individualisieren.
So lange nix passiert ist das auch immer problemlos (evtl. motzt der TÜV, oder wenn zu auffällig die Polizei).
Sollte aber etwas passieren, und es stellt sich heraus, dass die ABE erloschen war, dann stellt sich die Versicherung quer, und im ungünstigsten Falle kann man dann sein Leben lang Fahrrad fahren und zahlt bis man bucklig ist.
Das wäre es mir nicht wert...
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01.02.2014, 13:30
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#10
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Gesperrt
Registriert seit: 25.12.2013
Ort: Unna
Fahrzeug: E38 740iL
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Hallo Guido, du hast die Sache genau auf den Punkt getroffen.
Natürlich besteht bei diversen Änderungen am Fahrzeug der Verlust der KBA / Versicherungsschutz / Steuerbetrug etc.... und das ist auch GUT so.
Alternativ wäre eine TP4 Eintragung, denke die meisten "Hobbytuner" haben sicherlich nicht die finnanziellen Möglichkeiten und das nötige Hintergrundwissen.
Lasse die ganzen "Hobbyfummler" doch einfach mal alle machen, irgendwann lernen es auch sie.
Es ist nur schlimm und unverantwortlich, wenn Menschen Aufgrund derer Taten zu Schaden kommen. 
Geändert von MOST_e38 (01.02.2014 um 14:52 Uhr).
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