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05.02.2013, 20:10
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#1
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Sternenjäger
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Neuenburg
Fahrzeug: E38 740 bj.96 (Fette Else), Volvo FH 520 (Dicke Berta), E30 318iT (Gollum)
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also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür. aber das ganze gesetz zu dem thema ist ein bisschen verwirrend finde ich da ja auch zwischen Tagfahrlicht und Fahrlichtschaltungen unterschieden wird.
Was mich n bisschen wundert in den skandinavischen ländern ist es ja erlaubt müsste dann eigentlich doch ne zulassung haben? Ich schau mir morgen mal den scheinwefer genauer an 
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05.02.2013, 20:25
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
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Zitat:
Zitat von KingofDead
also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür
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Und solange du, bzw. deine Scheinwerfer keine Zulassung haben, ist es nun mal verboten 
Das ist ja genau das, was ich damit meinte, dass VW/Audi eine kostenpflichtige Abnahme und somit Zulassung bekommen haben.
Und falls jetzt wieder jemand auf die Idee kommt:
"Hey, dann lasse ich meine auf 18% gedimmten Fernlichter halt abnehmen..."
wir sprechen hier über einen 5stelligen Eurobetrag, der devinitiv dichter an den 6 Stellen, als an den 4 Stellen dran ist 
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06.02.2013, 15:51
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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... wird eh anders gelesen, als geschrieben...
__________________
Geändert von rubin (06.02.2013 um 18:49 Uhr).
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06.02.2013, 17:21
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
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Die gedimmten Fernlichter wird mit Sicherheit kein sachkundiger TÜV abnehmen,
da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben.
Das ist genauso wie Halogen-SW nicht für Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen sind.
Deshalb kann ich immer nur über diese Idioten den Kopf schutteln, die sich so ein scheiß China-Xenon für 20 EUR einbauen
und dann damit prahlen, weil sie ja sogar eine SRA nachgerüstet haben 
Aber das ist ja eine andere Geschichte.
Der "Betrag" den ich nannte (5-stellig) bezieht sich natürlich auf ein lichttechnisches Gutachten, das der Hersteller im vorwege zur Serienfertigung
benötigt um überhaupt eine Zulassung zu bekommen. Und nicht auf "ich lasse mir mal schnell was beim TÜV eintragen". 
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09.02.2013, 19:51
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#5
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5 Meter purer Schönheit
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: Bogen
Fahrzeug: E38 730i V8 Orientblau 23.12.1994 ÖL Temp Anzeige im Original "M" KOMBI, BMW E61 525D, Range Rover TD6 4x4, Mercedes Benz A169
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Für Dich Ernst.
Gruss Straubinger
__________________
Meine Website für Euren BMW: http://www.bmw-elektronikservice.de
Ich programmiere NEUE und gebrauchte Schlüssel und EWS
Steuergeräte auf Euren BMW, neue Schlüssel gibt es auch bei mir- Forumspreis pro Schlüssel 85,-€
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10.02.2013, 09:53
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
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Zitat:
Zitat von Lars E38
...da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben...
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Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen 
Obwohl die MFK-Prüfer hierzulande noch kleinlicher sind, als in D, die TÜV-Prüfer, akzeptieren sie's, genauso wie leuchtende Blinker vorne (   ).
__________________
Grüße aus dem Aargau, Torsten.
BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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10.02.2013, 10:31
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
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Tja, "Sinnvoll" und "erlaubt/Legal" sind immer zwei paar Schuhe.
In Ö hat es saftige Strafen gesetzt wenn man mit eingeschalteten NSW durchs Ortsgebiet fuhr. (unabhängig ob in kombination mit Abblendlicht, oder Standlicht)
Wenn die Dinger als TFL geschaltet sind, ist es Legal  
btw: ist in D die verwendung der Nebler als TFL gestattet? wäre ja auch eine alternative
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
It´s better to burn out, than to fade away
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10.02.2013, 11:25
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#8
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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nein, auch nebelscheinwerfer sind keine tagfahrlichter...
eine schaltung derer als TFL ist also genau so illegal.
nebelscheinwerfer dürfen ausschliesslich bei starker sichtbehinderung durch wetter eingesetzt werden, begrenzungslicht (standlicht) muß dabei mindestens mit eingeschalten sein. fahrlicht darf, muß aber nicht, eingeschalten sein (wegen eigenblendung)... früher war es sogar zwingend notwendig dass beim einschalten des fernlichtes die nebelscheinwerfer aus gehen (ausser bei DB, da hier die NSW im hauptscheinwerfer verbaut waren)
fahren mit standlicht und NSW ohne sichtbehinderung wird von der streckenkontrolle mit bußgeld geahndet... 
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10.02.2013, 11:55
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Zitat:
Zitat von Coastcruiser
Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen 
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Es scheint also, das Deutschland schon wieder gegen Flussrichtung schwimmt, wie damals mit zusatslichen Bremslicht.
Irgendwann aber, wenn die Stroemung zu stark ist/zu viele werden gedimmtes FL als TFL benutzen/, werden die umdrehen mussen, dann aber direkt TFL als pflicht einordnen 
__________________
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