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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.02.2013, 20:10   #1
Sveninator
Sternenjäger
 
Benutzerbild von Sveninator
 
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Neuenburg
Fahrzeug: E38 740 bj.96 (Fette Else), Volvo FH 520 (Dicke Berta), E30 318iT (Gollum)
Standard

also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür. aber das ganze gesetz zu dem thema ist ein bisschen verwirrend finde ich da ja auch zwischen Tagfahrlicht und Fahrlichtschaltungen unterschieden wird.

Was mich n bisschen wundert in den skandinavischen ländern ist es ja erlaubt müsste dann eigentlich doch ne zulassung haben? Ich schau mir morgen mal den scheinwefer genauer an
Sveninator ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 20:25   #2
Lars E38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Zitat:
Zitat von KingofDead Beitrag anzeigen
also so wie ich bis jetzt nachgeforscht habe ist es ja eigentlich nicht verboten nur fehlt halt dem scheinwerfer die zulassung dafür
Und solange du, bzw. deine Scheinwerfer keine Zulassung haben, ist es nun mal verboten
Das ist ja genau das, was ich damit meinte, dass VW/Audi eine kostenpflichtige Abnahme und somit Zulassung bekommen haben.
Und falls jetzt wieder jemand auf die Idee kommt:
"Hey, dann lasse ich meine auf 18% gedimmten Fernlichter halt abnehmen..."
wir sprechen hier über einen 5stelligen Eurobetrag, der devinitiv dichter an den 6 Stellen, als an den 4 Stellen dran ist
Lars E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2013, 15:51   #3
rubin
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rubin
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
Standard

... wird eh anders gelesen, als geschrieben...
__________________

Geändert von rubin (06.02.2013 um 18:49 Uhr).
rubin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2013, 17:21   #4
Lars E38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: im Norden
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Die gedimmten Fernlichter wird mit Sicherheit kein sachkundiger TÜV abnehmen,
da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben.
Das ist genauso wie Halogen-SW nicht für Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen sind.
Deshalb kann ich immer nur über diese Idioten den Kopf schutteln, die sich so ein scheiß China-Xenon für 20 EUR einbauen
und dann damit prahlen, weil sie ja sogar eine SRA nachgerüstet haben
Aber das ist ja eine andere Geschichte.

Der "Betrag" den ich nannte (5-stellig) bezieht sich natürlich auf ein lichttechnisches Gutachten, das der Hersteller im vorwege zur Serienfertigung
benötigt um überhaupt eine Zulassung zu bekommen. Und nicht auf "ich lasse mir mal schnell was beim TÜV eintragen".
Lars E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2013, 19:51   #5
Straubinger
5 Meter purer Schönheit
 
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Alt 10.02.2013, 09:53   #6
Coastcruiser
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
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Zitat:
Zitat von Lars E38 Beitrag anzeigen
...da die Scheinwerfer einfach nicht für diese Art TFL vorgesehen sind und somit keine Zulassung haben...
Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen
Obwohl die MFK-Prüfer hierzulande noch kleinlicher sind, als in D, die TÜV-Prüfer, akzeptieren sie's, genauso wie leuchtende Blinker vorne ().
__________________
Grüße aus dem Aargau, Torsten.




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735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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Alt 10.02.2013, 10:31   #7
Bandit1973
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Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
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Tja, "Sinnvoll" und "erlaubt/Legal" sind immer zwei paar Schuhe.
In Ö hat es saftige Strafen gesetzt wenn man mit eingeschalteten NSW durchs Ortsgebiet fuhr. (unabhängig ob in kombination mit Abblendlicht, oder Standlicht)


Wenn die Dinger als TFL geschaltet sind, ist es Legal

btw: ist in D die verwendung der Nebler als TFL gestattet? wäre ja auch eine alternative
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

It´s better to burn out, than to fade away
Bandit1973 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 11:25   #8
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
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Ort: Kappel |bei VS
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nein, auch nebelscheinwerfer sind keine tagfahrlichter...
eine schaltung derer als TFL ist also genau so illegal.
nebelscheinwerfer dürfen ausschliesslich bei starker sichtbehinderung durch wetter eingesetzt werden, begrenzungslicht (standlicht) muß dabei mindestens mit eingeschalten sein. fahrlicht darf, muß aber nicht, eingeschalten sein (wegen eigenblendung)... früher war es sogar zwingend notwendig dass beim einschalten des fernlichtes die nebelscheinwerfer aus gehen (ausser bei DB, da hier die NSW im hauptscheinwerfer verbaut waren)
fahren mit standlicht und NSW ohne sichtbehinderung wird von der streckenkontrolle mit bußgeld geahndet...
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 11:55   #9
Andrzej
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Andrzej
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Zitat:
Zitat von Coastcruiser Beitrag anzeigen
Das stimmt so aber nicht, schliesslich ist das TFL (mit gedimmtem Fernlicht) hierzulande so erlaubt, genauso wie in anderen Ländern. Die Scheinwerfer bleiben ja die gleichen
Es scheint also, das Deutschland schon wieder gegen Flussrichtung schwimmt, wie damals mit zusatslichen Bremslicht.
Irgendwann aber, wenn die Stroemung zu stark ist/zu viele werden gedimmtes FL als TFL benutzen/, werden die umdrehen mussen, dann aber direkt TFL als pflicht einordnen
__________________
21 Jahre Forum
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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