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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  19.12.2011, 07:31 | #31 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 02.08.2011 
				
Ort: Berlin/ Frohnau 
Fahrzeug: A6 4f Avant
				
				
				
				
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 Ein Tip beim Finanzamt könnte auch erfolg bringen, Er ist ja als Privat-Verkäufer gemeldet und bei den einnahmen sollten diese auch angemeldet sein! 
				__________________Lg aus Berlin
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		|  19.12.2011, 12:06 | #32 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.03.2010 
				
Ort: Neustadt Aisch 
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
				
				
				
				
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 Es gibt doch so viele Infrarotkameras in der Bucht. Den Rest erledigt die Rennleitung. Oder wäre das für alle Beteiligten zu viel Arbeit  
				__________________   |  
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		|  19.12.2011, 12:15 | #33 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 02.08.2011 
				
Ort: Berlin/ Frohnau 
Fahrzeug: A6 4f Avant
				
				
				
				
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 Ist auch Verboten, ohne das Wissen des Diebes diesen aufzunehmen und wird vor Gericht nicht als Beweismittel anerkannt!
 
 Der jenige, der die Spiegel beim TE geklaut hat wird siche einige Tage später erneut seinen Wagen auf suchen um zu schauen, ob schon nachgeliefert wurde!
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		|  19.12.2011, 12:26 | #34 |  
	| † August 2024 
				 
				Registriert seit: 13.06.2008 
				
Ort: um Nbg 
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
				
				
				
				
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 Wie verhält sich dies dann bei all den Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen, in Banken, bei Juwelieren, an Privathäusern mit deren Alarmanlagen, u.s.w.? 
				__________________
 MfG amnat minus Franken in 2015
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		|  19.12.2011, 13:30 | #35 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.03.2010 
				
Ort: Neustadt Aisch 
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
				
				
				
				
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 Was als Beweismittel anerkannt wird und was nicht, entscheidet der Richter. Eigentlich kann jeder sagen, das er dies und das nicht anerkannt haben möchte, muss es aber §§ belegen. 
Wäre ja zu schön, wenn ich beim Tanken zum Besitzer sagen könnte, er soll die Kameras ausschalten solange ich tanke       |  
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		|  19.12.2011, 15:52 | #36 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 17.04.2009 
				
Ort: München 
Fahrzeug: E38-740 (97er) mit BRC-Anlage und diversen anderen Neuteilen! :-)
				
				
				
				
				      | 
 Auf öffentlichen Parkplätzen ist es ausgeschrieben daß Kameras installiert sind und verwendet werden. Daher rechtlich zugelassen. Wer nicht gefilmt
 werden möchte muß dann diesen Parkplatz meiden.
 Selber Filmen ist wie schon geschrieben nicht zulässig und stellt selber
 eine "Straftat" dar! Es wird daher zu einem Verwertungsverbot kommen.
 Allerdings wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird, verwendet es die
 Polizei mit Sicherheit trotzdem ohne ein Wort darüber zu verlieren.
 Beim Täter werden dann einfach noch andere Beweise gefunden...
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		|  19.12.2011, 17:06 | #37 |  
	| Genießer 
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
				
				
				
				
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 Hallo, 
	Zitat: 
	
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					Zitat von jayjay28  Auf öffentlichen Parkplätzen ist es ausgeschrieben daß Kameras installiert sind und verwendet werden. Daher rechtlich zugelassen. Wer nicht gefilmt
 werden möchte muß dann diesen Parkplatz meiden.
 Selber Filmen ist wie schon geschrieben nicht zulässig und stellt selber
 eine "Straftat" dar! Es wird daher zu einem Verwertungsverbot kommen.
 |  die Sachlage ist da doch etwas komplizierter. Auf öffentlichem Grund sind aufzeichnende Film- und Fotoüberwachung erst einmal grundsätzlich unzulässig, mit diversen Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen wäre bspw. der erste Meter ab der Grundstücksgrenze. Dieser darf im allgemeinen mit auf dem gespeicherten Material enthalten sein, soweit das Grundstück damit bewacht werden soll. Auf dem Grundstück selbst hat der Eigentümer wieder die Wahl -es sei denn, er habe das Grundstück zu Wohnzwecken vermietet, dann sind Aufzeichnungen etwa von Hauseingängen oder Hausfluren ohne Einverständnis der Bewohner nicht zulässig, weil damit die Lebensgewohnheiten der Bewohner ausspioniert werden könnten. Dennoch gemachte Aufnahmen sind strafbar. Daher ist es i.A. empfehlenswert, das Einverständnis einzuholen -auf öffentlich zugänglichen Grundstücksteilen geschieht das oft mit entsprechenden Hinweistafeln.
 
Ein generelles Verwertungsverbot wie in US-Krimis immer wieder zu sehen, gibt es im deutschen Recht nicht. Der Richter entscheidet frei nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall, ob die Aufnahmen verwendet werden oder nicht. Dabei wägt er wie so vieles selbst ab: eine Kamera, die aufgrund zahlreicher Diebstähle auf das eigene Auto gerichtet ist, hat dabei ganz andere Chancen als bspw. eine, die auf das Badezimmer der hübschen Nachbarin gerichtet ist.
 
	Zitat: 
	
		| Allerdings wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird, verwendet es die Polizei mit Sicherheit trotzdem ohne ein Wort darüber zu verlieren.
 Beim Täter werden dann einfach noch andere Beweise gefunden...
 |  Dann braucht man die Aufnahmen sicher nicht. Wenn es aber dazu nötig ist, gefundene Gegenstände mit der Tat in einen Zusammenhang zu bringen, könnte das schon wieder anders aussehen. Und je nach Konstellation kann den "Hobbyfilmer" eine (meist Geld-) Strafe, eine Ermahnung mit strengem Blick oder auch einfach gar nichts erwarten. Kurz: Anwaltliche Unterstützung -ggf. auch nur im Hintergrund- ist dabei nicht die dümmste Idee...
 
Gruß 
Boris
				__________________Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
 könnte eine Gans nach Hause bringen.
 (Georg Christoph Lichtenberg)
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		|  19.12.2011, 17:56 | #38 |  
	| --- 
				 
				Registriert seit: 30.06.2006 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E32 730 BJ.2.92 ,E38 735 Bj 1.97, Intense M9 FRO Bj.2012, GT Force Bj.2012.
				
				
				
				
				      | 
				 Spiegeldiebe 
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		|  19.12.2011, 18:09 | #39 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.03.2010 
				
Ort: Neustadt Aisch 
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
				
				
				
				
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 Meine Idee um das "Gravierte" gravierent zu unterstützen, wäre eine Orange LED genau unter dem Schriftzug und der beleuchtet den... |  
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		|  19.12.2011, 20:08 | #40 |  
	| Freude am Basteln 
				 
				Registriert seit: 25.11.2007 
				
Ort:  
Fahrzeug: Smart 450 CDI. Und er läuft und läuft. 345.000 Km als dreizylinder Diesel und BMW e66 750Li N62 FIN DT18857 EZ: 2006
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Walter Promoli  Da versteht man die Welt nicht mehr.
 Anbieter in der Bucht verkaufen, laut Bewertungsprofil, jede Woche ein Paar
 Spiegelgläser und sonst NICHTS. Als Ort kommt kein Ort sondern Deutschland
 Diese dreisten Gauner bekommen dann noch Bewertungen wie: Super ebayer,
 Super Ware, Blitzlieferung usw.
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genau so ist es....was man zurzeit an gläsern findet in der bucht ist unfassbar....
 
sind die denn alle nur noch hirnverbrannt???
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von BKirk  Hallo,
 ...die Sachlage ist da doch etwas komplizierter......
 |  aber zur gefahrenabwehr bzgl. des diebstahls dürfte doch eine ausnahme bilden oder? wenn man den aufnahmewinkel nicht so groß gestaltet....
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Hansekatze_730   |  
ja gut im besten fall landen die dinger dann aus frust in deiner frontscheibe oder so....ich denke das es gelegenheitsdiebe sind und sich nicht gezielt fahrzeuge suchen und sagen.....ey da nicht der hat das eingraviert....
 
ich meine eine nützliche sache wäre es nur (nicht für den einzelnen) wenn es wirklich jeder machen würde.....
 
andererseits fehlt dann etwas anderes am auto......
 
echt zum ko....en sowas das man nicht einmal ruhig schlafen kann wenn das auto vor der tür steht....
 
was den verkäufer bei ebay betrifft ist es fast logisch das er privat verkauft..... 
1. muss er keine steuern zahlen....jedem klar und
 
2. muss er auch keinen nachweis erbringen wo er die dinger her hat
 
3.garantie bzw. rücknahme auch klar
				 Geändert von knuffel (20.12.2011 um 00:03 Uhr).
					
					
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