 
   
 
 
| 
BMW 7er, Modell E38 | 
   |   
 
 |  
| 
 Varianten | 
 
| 
 
 
 |  
| 
 Detail-Infos | 
 
| 
 
   
 |  
| 
 Interaktiv | 
 
| 
 
 
 |  
   
- Anzeige - 
 
 | 
  | 
 
  |  
	| 
		
			
		
	 | 
	
		
		
		
	 | 
 
 
  |  
 
   
 
	
		  | 
	
	 | 
 
 
		
	
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			20.05.2011, 23:40
			
			
		 | 
		
			 
			#1
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Neues Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 26.03.2011 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38-750il (01.96)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
				 
				**Rechtslage bei Xenonnachrüstsatz**
			 
			 
			
		
		
		Guten Abend, 
 
folgendes Problem meine Perle ist heute in eine Verkehrskontrolle geraten mit einen unserer Autos dem e38 750i dieser ist kpl. umgebaut ect unter anderem auch xenon wurde nachgerüstet mit einen nachrüstsatz das auto verfügt über eine elekt. leuchtweitenregulierung und eine reinigungsanlage sprich spritzdüsen an der stoßstange für die lampen nun sagte das mänschen in grün/blau das dies nicht zulässig ist und so nicht erlaubt ist dies mit 3 Punkten ect geahndet wird und ich normale birnen einbauen muss ect kennt jemand die rechtslage bzw hat nen link oder etwas was weiter hilft war immer der meinung wenn leuchtweitenregulierung und reinugungsanlage vorhanden sind das unter den auflagen xenon nachgerüstet werden kann  
 
bitte um hilfreiche antworten  
 
mfg und ein schönes weekend euch allen 
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			20.05.2011, 23:53
			
			
		 | 
		
			 
			#2
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Built to go not to show! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.09.2007 
				
Ort: Pleidelsheim 
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Jo, aber nicht irgend ein Xenon. Da solltest du schon ein Gutachten dafür haben und es eintragen lassen... 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared 
Bright lights, big city, nobody seems to care 
Open your eyes who's there, who's there 
Open your eyes, nightmare 
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine... 
 
			 
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:00
			
			
		 | 
		
			 
			#3
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Neues Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 26.03.2011 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38-750il (01.96)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		guten abend 
 
habe so ein H.I.D Nachrüstsatz eingebaut da ich davon ausging das wenn die Leuchtweitenregulierung und die Waschanlge verbaut sind dies kein Problem darstellt ect. sprich hat der nette grüne Mann recht wenn er meiner freundin 3 Punkte dafür verpasst und ich kann nicht dagegen an ???!?!?! 
 
bzw muss ich nur jemand finden der mir das einträgt  right ?? 
 
mfg 
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:14
			
			
		 | 
		
			 
			#4
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Wenn's läuft! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.04.2008 
				
Ort: Starnberg 
Fahrzeug: F11-M550d (01.2015), E38-750iA (09.1998), E46-330d Touring (07.2003)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Jo wird wohl rechtens sein. 
Die Scheinwerfer müssen schon auch als solche als Xenon-Scheinwerfer zugelassen sein. 
 
Man kann einen Halogen-Scheinwerfer nicht einfach so legal zu einem Xenon-Scheinwerfer machen, soweit ich weiss... 
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:35
			
			
		 | 
		
			 
			#5
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mit links Bremser 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.07.2007 
				
Ort: Ergoldsbach 
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Schaue ich mir da die Angebote in der Bucht so an, lese ich immer: 
Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
Wo ist nun dein Problem? Nicht erlaubt - Punkte zurecht   
Schon mal aufgefallen das bei Xenon die Streuscheiben anders sind - aus gutem Grund. 
Mir gehen diese Blender furchtbar auf den Keks - Hauptsache sie haben es hell...
 
@d9187 
Unsere Freunde haben jetzt einen 5er Topdiesel - Hubert hat mir neulich gezeigt was der drauf hat....da gibts kein entrinnem mehr :-)  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?  
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
			  
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von Chevyman (21.05.2011 um 00:44 Uhr).
					
					
				
			
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:54
			
			
		 | 
		
			 
			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.04.2002 
				
Ort: Moers 
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		... wurden Bilder davon gemacht? 
 
... wenn nicht, kannst Du Dir evtl. noch Leuchten (mit Xenon) aus dem Zubehör besorgen! Die gibt es AUCH mit Zulassung als komplette Einheit - u.a. mit Leuchtringen etc. Vielleicht kannst Du da aus der Nummer raus kommen und hast dann eine vernünftige Lösung. 
 
Gruß 
Frank 
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:54
			
			
		 | 
		
			 
			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 M30-Anbeter 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 09.06.2009 
				
Ort: Freital 
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Xenons und Halos unterscheiden sich primär duch die Geometrien von Reflektor, Strahenblende und Linse bzw Streuscheibe und im verwendeten Leuchtmittel (z.B. D2S oder D2R), je nachdem, welches System zur Anwendung kommt. 
Offenbar kennst Du auch nur eine Sorte Halogenlampe, die gute alte H4. 
Eine H1,3,7 hat ausser einem Glühfaden gar nix im Glaskolben. Das in der H4 ist auch kein Reflektor, sondern eine Blende. 
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 00:56
			
			
		 | 
		
			 
			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 State of Independence 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Chrwezel
					 
				 
				Sei froh keinen Unfall gehabt zu haben. Wäre dies bei einem Unfall aufgefallen, dekt die Versicherung den Schaden nicht. 
			
		 | 
	 
	 
 Doch, das wird sie und muss sie auch. Anschließend kann sie den Versicherungsnehmer aber bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Dies gilt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.  
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 01:09
			
			
		 | 
		
			 
			#9
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mit links Bremser 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.07.2007 
				
Ort: Ergoldsbach 
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Kleine Flußangel könnte auch noch "die Leuchtweitenregulierung" sein 
Er schreibt ja nur das die Kiste eine hat - aber bei Xenon reicht keine manuelle   
Da muss es schon automatisch sein, und das Nachrüsten kostet wie Xenon Zubehörscheinwerfer eben Geld - das ja keiner ausgeben möchte.
 
Sorry, aber meine Ansicht: Blöd zahlt   
Rausreden...   Ne !  
		
		
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			21.05.2011, 01:47
			
			
		 | 
		
			 
			#10
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Lordsiegelbewahrer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 19.12.2008 
				
Ort: Region Hannover 
Fahrzeug: BMW E38-740i (1999)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		| 
			
				bzw muss ich nur jemand finden der mir das einträgt right ??
			
		 | 
	 
	 
 Leider nein. Auch eine eventuell irgendwo erfolgreiche Eintragung legalisiert kein nicht zugelassenes Zubehör. Damit kann man trotzdem rausgewunken werden.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Viele Grüße, Hans-Georg 
BMW 740i, Bj. 1999
			 
		
		
		
		
	 | 
 
	
		 
		
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			   
		
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
 
	
		
	
	
	
	
	
		| 
			Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
		 | 
	 
	
		| 
			 
		 | 
	 
	 
	| Themen-Optionen | 
	
 
	| 
	
	
	
	 | 
	
 
	| Ansicht | 
	
 
	
	
	
	
		  Linear-Darstellung 
		
		
	 
	
	 | 
	
	
 
 
	
		
	
		 
		Forumregeln
	 | 
 
	
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. 
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. 
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. 
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
		 
		
		
		
		
		HTML-Code ist aus. 
	  | 
 
 
	 | 
	
		
	 | 
 
 
    |