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BMW 7er, Modell E38
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Alt 10.01.2011, 22:34   #41
guido s
Sledge Hammer
 
Benutzerbild von guido s
 
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
Standard

moin,


Zitat:
Warum sofort die dicksten gesetzlichen Kanonen ausstellen? Es koennten nur Kleinigkeiten sein, die am alten und lang stehenden Wagen immer auftretten koennten...
__________________



ganz einfach : BEVOR irgendwas an dem auto gemacht wird MUß das dem verkäufer gemeldet werden da er das nachbesserungsrecht/pflicht hat.
wenn es irgendeine kleinigkeit ist kann man immer noch überlegen was man DANN macht.
und da der verkäufer in diesem fall schon sehr unkooperativ war würde ich überhaupt gar nicht weiter über irgendwelche nettigkeiten nachdenken.


@ christiane,

Zitat:
Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung.

damit ist die sache rechtlich klar. wie frank ja schon so schön ausgeführt hat :


Zitat:
Damit (Rechnung) ist die Sache klar.
Der Händler möchte keine Gewährleistung geben und schreibt das auch so auf die Rechnung.
Der Gesetzgeber sagt dazu: "illegal" und "von vorne herrein unwirksam".
Die Folge: Der Händler hat dadurch die volle gesetzliche Standard-Gewährleistung zu bringen. Also volle 2 Jahre.


guido
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Alt 11.01.2011, 01:27   #42
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Welcher Händler? Gruß aus Berlin...
Das ist der richtige Weg! zusätzlich!!!!
Frag mal @DD alias Torsten, ob er da nicht mal etwas tun kann - das macht er bestimmt ....


mfg
peter
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025

Geändert von peterpaul (11.01.2011 um 01:33 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 02:07   #43
fuffiefrau
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
Standard

@FrankGo: es beruhigt mich nun doch, dass der Händler unter der Gewährleistungspflicht steht. Als ich das Auto übernahm hatte er laut BC noch Benzin für 22 km..... Also war meine 1. Handlung das Volltanken.
Ich glaube nicht, dass ein neuer Kühler vor kurzer Zeit verbaut wurde. Die Batterie macht auch keinen schwachen Eindruck, aber dass muss wohl eher gemessen werden. Laut Händler sei diese in Ordnung und wurde lediglich geladen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch so stimmt.

Mit der Fehlerspeicherauslesung denke ich, mache ich NICHTS falsch, da das der Händler selber in dem Telefongespräch auch so wollte. Dadurch erhoffe ich mir neue Ergebnise und als Folge eine klarere Linie in der weiteren Vorgehensweise.

Natürlich werde ich weiter berichten!

@Mr. Evil: der gefaxte Vertrag ging an Automobile xxxxxxx mit Firmenadresse. Die erhaltene Rechnung hat ebenfalls den Briefkopf von Automobile xxxxxxxx.

@guido: noch mal vielen Dank !

LG Christiane
fuffiefrau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 05:02   #44
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Zitat von Mr. Evil Beitrag anzeigen
Mir fehlt im Mom. immer noch die Antwort, ob der Verkäufer in dem von dir erstellen Kaufvertrag (finde ich bei nem Autohändler eh komisch) als Privatperson oder als Firma genannt ist. Solange wir diese Antwort nicht haben, kannst du die ganzen Antworten zur Garantie vergessen.
Selbst das wäre meines Wissens egal, denn ein Gewerbtreibender (bei Verkauf an Privat) muss immer die gesetzliche Gewährleistung geben. Selbst wenn es sich um seinen wirklich privaten eigenen Wagen handeln würde, den z.B. lahrelang seine Frau gefahren hat.

Damit wollte der Gesetzgeber alle Lücken schließen, da "Verkauf von privat ohne Gewährleistung" von vielen Händlern über den Umweg "eintägige selbstnutzung" zum Nachteil der Kunden benutzt wurde.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 07:11   #45
dymiro
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dymiro
 
Registriert seit: 15.05.2007
Ort: Zabakuck
Fahrzeug: 735i E38 010/96 + 525d E61
Standard

Wenn nur 1 Liter fehlte ist es gut und Motoröl auch normal aussah, ebenfalls top, zumindest deutet dass nicht auf einen direkten Motortod hin! Trotzdem ist zu klären wo der Wasserverlust auftritt,
dann ist noch zu klären warum der Fuffi nicht anspringt und zum Schluss schlecht lief.

Die Schritte die Du planst sind ok und sinnvoll, aber der Händler kann darauf bestehen, dass er den Wagen repariert, er muss sich nicht auf eine Kostenübernahme einlassen. Droh ihm freundlich mit Transportkosten und Deinen Reisekosten für die Anfahrt bei Abhohlung. Versuche ihm noch einen Ersatzwagen anzurechnen (muss er nicht bezahlen, hilft aber vielleicht ihn zu einer Kostenübernahme zu bewegen. Wenn er sich dann auf eine Kostenübernahme einlässt, kannst Du ihm ja den Ersatzwagen freundlicher Weise ersparen ).

So, viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.
dymiro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 09:20   #46
Günny735
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: 47799
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
Standard

Du wolltest ein Auto das Fährt...das macht er nicht.
Jedenfalls nicht in einem zumutbaren Rahmen.
ADAC anrufen zum Händler bringen lassen,und sofort den Rechtsanwalt aufsuchen und übergabe der gesamten Kaufabwicklung/Rückabwicklung übergeben.
Händler Anrufen und mitteilen das der Wagen unterwegs ist zu ihm ,sämtliche Kosten eingefordert werden,An & Ab Reise,Zulassung,Rechtsanwalt,ADAC,Gerichtsverhandl ung,Rechtsanwalt....der wusste genau was er dir verkauft,und spielt durch blabla..auf zeit.
Dem würde ich Feuer machen...aber richtig.
Frau und Auto....dachte sich der Händler warscheinlich.
Feuer und Druck,der muß merken das er an die falsche geraten ist.
Du hast Rechtlich die besten Chancen...ergo lass dich nicht verarschen...
Hoffe du kommst da schadlos wieder raus.
Günny735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 10:00   #47
cdwars
Gern Mitglied
 
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Scharbeutz
Fahrzeug: BMW 730i
Standard Aber Vorsicht: Zwei Nachbesserungsversuche vor Rückgabe/Wandlung

Vorsicht vor vorschnellen Reaktionen!

Vor Rückgabe des Fahrzeuges hat der Händler (!) zwei Nachbesserungsversuche. Etwas anderes gilt nur, wenn er die Nachbesserung am Fahrzeug ausdrücklich ablehnt! Um diese Ablehnung nachträglch beweisen zu können, ist es jedenfalls ratsam, sich diese vom Händler bestätigen zu lassen, etwa mit dem Wortlaut: "Als Verkäufer des PKW ..... sehe ich mich nicht in der Verpflichtung, Gewährleistung für das Fahrzeug zu übernehmen. Ich lehne daher jede Nachbesserung ab ..."

Bis zum Vorliegen einer derartigen Erklärung ist jede Veränderung an dem Fahrzeug (also eigene Reparaturversuche, Notreparaturen durch Werkstatt etc.) nachteilig, weil der Ursprungszustand des Fahrzeuges verändert wird und anschließend Beweisprobleme entstehen.

Erst nach einer Ablehnung oder zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer nach seiner Wahl

- wandeln, also das Fahrzeug zurückgeben
- mindern, also einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückverlangen oder
- Schadensersatz verlangen. Achtung! Für die Höhe des Schadens ist im Zweifel der Käufer beweispflichtig. Also vor Reparatur Auto in einer Werkstatt begutachten lassen und klären, dass der entsprechende Mitarbeiter der Werkstatt mit dem schriftlichen Ergebnis (z.B. Reparaturkostenvoranschlag) als Zeuge zur Verfügung steht. Wenn die Reparaturkosten etwa 1.000,- € übersteigen, ist jedenfalls vor Reparaturbeginn ein unabhängiges Gutachten ratsam.
Sämtliche durch die Reparatur selbst, die Minderung der Gebrauchstauglichkeit sowie durch die Begutachtung des Schadens und die Durchsetzung des Ersatzanspruches entstehenden Kosten können gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

Im Zweifel hilft gerade bei dieser Variante ein Rechtsanwalt mehr, als er kostet, denn er vermeidet teure Fehler und kommt evtl. zusätzlich auf die eine oder andere Schadensposition, die einem selbst nicht eingefallen wäre. Das Kostenrisiko wird z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernommen.

Bei Rückfragen gerne PN.

Wie auch immer die Entscheidung fällt: Alles Gute!!
cdwars ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 14:20   #48
HGW
Lordsiegelbewahrer
 
Benutzerbild von HGW
 
Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Region Hannover
Fahrzeug: BMW E38-740i (1999)
Standard

Zitat:
Wie nur will ein Händler nachweisen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat?
Nicht in diesem Fall, aber grundsätzlich möglich:
Ein Ford-Händler hat mich beim Kauf eines Gebrauchtwagens ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen, in dem ich die Ordnungsmäßigkeit verschiedenster wesentlicher Funktionen per Unterschrift bestätigen musste.
Das wird den Händler bei verdeckten Mängeln, die ich bei der Übergabe nicht bemerken konnte, sicher nicht schützen. Aber ich denke schon, dass dies eine für ihn nützliche Form der Beweissicherung war.
Auch Gebrauchtwagengutachten, die der Händler in Auftrag gibt, können dem Händler im Streitfall helfen.
__________________
Viele Grüße, Hans-Georg
BMW 740i, Bj. 1999
HGW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2011, 14:33   #49
mmb2111
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mmb2111
 
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Landkreis Ansbach
Fahrzeug: 525d touring E39 07/02, 528iA E39 05/98, 740iA E38 06/99, 730iA E32 09/91, VW Jetta 1.8 11/89
Standard

Sorry, aber schon das Eröffnungsposting liest sich schon so, wie mans grade nicht macht. 2x Hinfahren. Selber schauen. Probefahrt machen. Drüber schlafen.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Der BMW-Treff
mmb2111 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2011, 02:19   #50
fuffiefrau
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
Standard

Ich möchte gerne berichten, was der Besuch des Zebras ergeben hat.

Zunächst einmal zu den Kosten, weil hier ja auch unterschiedliche Meinung dies bezüglich vertreten waren/sind:
wenn man einen normal zugelassenen BMW hat, ist die An und Abfahrt, sowie die Fehlerauslesung und die erste halbe Stunde völlig kostenlos.
Leider traf das auf mich nicht zu, da ich den E38 mit Kurzzeitkennzeichen überführt habe. D.h. mich hat es auf Grund des Entgegenkommens des Servivefahrers nur 45 Euro gekostet.

Die Fehlerauslesung hat eine riesen lange Liste ergeben, die ich heute in ausgedruckter Form beim zum Servicemobil zugehörigen freundlichen abholen kann.
Am gravierendsten ist wohl die Fehlermeldung eines nicht zu definierenden Fehler an beiden Zylinderbänken. Diese Fehlermeldung kann von einen Folgefehler der Motorelektronik oder Getriebefehler bis hin zu Zylinderkopfdichtungsschaden und noch viel mehr sein, so der Meister. Außerdem ist der Kühler/und oder Kühlwasserausgleichsbehälter undicht sowie das Motorentlüftungsventil kaputt. Das stellte er schnell selber ohne Fehlerspeicher fest.

Also sieht es wohl so aus, dass es sich nicht nur um eine Kleinigkeit handelt. Bei der Fehlerauslesung kam auch heraus, dass die ersten Fehler den Motor betreffend schon vor über 4300 Stunden geschrieben erfasst und festgehalten wurden. Dass heißt, lange bevor ich das Auto in Empfang nahm.

Nun werde ich mir erst mal heute die ausgedruckte Liste holen und diese an den Verkäufer, mit einigen freundlichen aber unmissverständlichen Worten, faxen. Dann werde ich seine Reaktion abwarten und danach entscheiden, wie es weiter geht.
Ich fürchte, dass er sich weigern wird eine Nachbesserung vorzunehmen, da er sich außerhalb der Gewährleistung sieht..... ich denke, ich muss mich auf "Kampf" einstellen.

Im Moment scheine ich eine Pechstähne zu haben, da mich nun auch mein treuer und alter E32 mit einen Leck (irgendwo rund um die Wasserpumpe) kurfristig verlassen hat

Nun habe ich derzeit 2 Fuffis und doch kein Auto

Christiane
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