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26.10.2010, 06:23
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#1
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Ich hasse das Zeug!
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
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Hi, Wikipedia hatte ich auch schon geprüft. Da steht folgendes drin:
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On-Board-Diagnose)
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt.
Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert). Trat bis zum Untersuchungszeitpunkt kein Fehler auf, ist die "AU" somit bestanden. Trat hingegen bereits sporadisch ein Fehler auf, der jedoch mittlerweile schon wieder gelöscht wurde, wird die konventionelle "AU" durchgeführt, wie oben beschrieben. Ist jedoch aktuell ein Fehler im Speicher abgelegt, gilt die "Abgasuntersuchung" damit als "nicht bestanden".
Meiner ist Baujahr 2000, also kann ich doch nicht nach den 2006er Bestimmungen geprüft werden.
Hat sonst schonmal einer diese OBD-Prüfung bei seinem Wagen gehabt?
Geändert von Muellermilch (26.10.2010 um 07:29 Uhr).
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26.10.2010, 07:28
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#2
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Ja, ich hab das schon gemacht - und grandiose 3 Euro gespart
Es ist für unsere Wagen noch gar nicht vorgesehen, aber machbar - daher verstehe ich deinen Prüfer da auch nicht...
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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26.10.2010, 08:55
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#3
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
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Mmmhh...hab grad mit meinem Freund nochmal telefoniert.
Also bei uns musste da wohl wirklich eine OBD-Prüfung machen, man kann es aber umgehen. Oder halt den Fehler löschen...
Allerdings sagte er, dass Du die Gasanlage neu justieren solltest, da der Fehler offenkundig daher kommt (es werden ja Regelgrenzen überschritten).
Ansonsten können wir das hier diesen Donnerstag (oder nächsten) machen, wenn Du es so gegen 18.30 Uhr schaffen würdest...mit Bahnstreik natürlich schwieriger 
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26.10.2010, 11:42
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#4
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Oder halt den Fehler löschen...
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... und dann durchfallen, weil die Readiness-codes nicht gesetzt sind.
Die OBD2 setzt diese readiness erst nach mehreren fehlerfreien Betriebszyklen.
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26.10.2010, 12:10
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#5
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
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Die kann man auch zurücksetzen - gehen tut das alles. Zur Not wie gesagst mit einer normalen AU machen...
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26.10.2010, 12:12
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#6
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Ich hasse das Zeug!
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
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Zitat:
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert).
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Ich kapiert das System aber trotzdem nicht. Wenn es nur für Autos gilt, die ab 2006 in Verkehr gekommen sind, muß ich das doch nicht bei einem 2000er Baujahr zwingend gemacht werden.
Die Bestimmungen für normale Autos ohne OBD sehen nur die Rüssel-Methode vor:
Zitat:
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
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Nur weil ein Auto zufällig auch über OBD-Dose verfügt, bekomme ich doch nicht die gleichen Pflichten aufgedrückt. Die Euro 4 oder 5 Steuern zahle ich doch auch nicht.....
@ Lexmaul: Jau, Gasanlage einstellen steht mit auf der Liste. Kann man eigentlich beim  (  )die Regelwerte im Betrieb auslesen lassen, um zu sehen wo der Fehler herkommt?
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26.10.2010, 12:22
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#7
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
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Ja, kann man während des Betriebes auslesen!
Bei ab 2006ern musst Du gar keine Messung meines Wissens mehr machen - bei uns wird doch so halb/halb gemacht...über OBD bekommste die Drehzahl usw. und hinten wird noch CO weiterhin gemessen.
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26.10.2010, 15:19
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#8
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† 12.05.2017
Premium Mitglied
Registriert seit: 13.10.2004
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: viele - auch 740i Individual, mit Autogas liegt der Spritkonsum auf Kleinwagenniveau ... gute Autogastechnik dank BRC zahlt sich eben doch aus!
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Hallo Alex,
habe gerade eine Anfrage beim TÜV zwecks AU am Laufen. Müsstest sie auch als Mail bekommen haben. Es kommt ganz auf den Abgasschlüssel an, in diesem Fall unter Punkt: 14.1 -> 433.
Der TÜV-Mensch sagte gleich einmal, dass man unter 440, nicht OBDII zu messen braucht, aber er schaut auf jeden Fall noch genauer nach und gibt mir Bescheid. Das Komische an der Geschichte ist, dass mein V12-FL von 98 auch die 433 hat, mein V8 von 2000 hat die 432.
Nun habe ich einen V8 von 03/2001 aus Dortmund bei mir zum Umrüsten und der hat a) die Euro3 (nicht so wie wir die D4i) und b) den Abgasschlüssel 0444. Also müßte der demnach über OBDII, AU-maßig gecheckt werden.
ich bleibe am Ball ...
mfg Erich M.
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